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KFN: Holzfeuerungen werden im Neubau nicht mehr gefördert

Dittmar Koop
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Das Programm Klimafreundlicher Neubau KFN ist das Ergebnis der neu ausgerichteten Neubauförderung des Bundes. Die KFN-Förderung löst die bislang vom Bundeswirtschaftsministerium BMWK verantwortete Neubauförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG ab. Die Durchführung obliegt der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW in Form von drei KfW-Produkten:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung KfW297,
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude KfW298 und
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude KfW299.
Die Neubauförderung liegt jetzt federführend beim Bundesbauministerium. Sie will zwei Ziele erreichen: Bauen an sich nachhaltiger zu gestalten sowie die Wärmeversorgung zu dekarbonisieren.

Effizienzhaus 40 und QNG: Was nicht neu ist

Nicht neu in diesem Zusammenhang ist, dass nur Gebäude mit Standard Effizienzhaus 40 gefördert werden, und auch nicht neu ist, dass nur dann gefördert wird, wenn die Nachhaltigkeitszertifizierung Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude QNG vorgewiesen werden kann. Diese Regelung besteht bereits seit April vergangenen Jahres als neue Regel in der BEG. Die QNG-Zertifizierung greift ein lange vernachlässigtes sowie überfälliges Thema auf, nämlich die Frage, wie nachhaltig Häuser an sich sind. In der Praxis verkompliziert die QNG-Zertifizierung aber objektiv gesehen das Bauen und macht es weiter teurer.

Was überraschend neu ist

Überrascht wird man, wenn man die KfW-Informationen für Multiplikatoren vom 24. Januar dieses Jahres liest. Darin listet die KfW u. a. die Eckpunkte der neuen Förderung auf, und darin steht folgender Satz auf Seite 2: „Ein klimafreundliches Wohngebäude/ klimafreundliches Nichtwohngebäude darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.“ Demnach wäre der Einbau z.B. einer Pelletfeuerung in einen Neubau, der nach KFN gefördert werden soll und der Bauherr diese Technik einzubauen wünscht, förderschädlich.

Wird wirklich keine Biomasse gefördert?

Tatsächlich ist es ja keine Frage, dass fossile Energien in diesem Kontext ausgeschlossen werden. Derzeit wird darüber noch viel weitergehender diskutiert, nämlich bereits ab 2024 die 65-Prozent-Regelung gültig zu machen, die praktisch im Neubau und bei Heizungssanierungen den Einsatz von Heizöl- und Gasbrennwert ausschließt. Aber Biomasse? Holzenergie zählt noch zu den erneuerbaren Energien.

Dass in der KFN-Förderung Gebäude mit fossilen Wärmerzeugern in Gänze nicht förderfähig sind, wird keiner in Frage stellen. Doch es ist eine fast schon ungläubige Nachfrage bei der KfW dann, ob es tatsächlich bedeuten würde, dass der Antrag eines Antragstellers auf Förderung nach KFN auch abgelehnt würde, wenn er beabsichtigt, eine Biomassefeuerung einzubauen. „Das bezieht sich auch auf Biomasseanlagen“, ist die Auskunft einer KfW-Sprecherin.

Befremdliche Förderrestriktion: Gelten Pellets jetzt als fossil?

Diese Förderrestriktion ist befremdlich. Denn neben dem Ziel, umweltfreundliches Bauen über die QNG-Zertifizierung zu fördern, ist es das Ziel der KFN-Förderung, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Der Einsatz von Holzfeuerungen trägt heute noch offiziell dazu bei – was sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach wie vor niederschlägt, aber z.B. auch in der Förderung bei Sanierungen nach BEG-EM (Einzelmaßnahmen).

Und obgleich im Neubau Pelletfeuerungen eine untergeordnete Rolle spielen, es also zu „verschmerzen“ wäre, ist diese Bestimmung psychologisch gesehen unterschwellig, weil sie in einem Satz mit dem Verbot des Einbaus fossiler Feuerungen steht und sie damit gefühlt auf eine Ebene mit diesen hebt, weil sie beide in einem Atemzug genannt werden.

Begründet wird die förderpolitische Entscheidung von Seiten des Bauministeriums damit, dass Holzfeuerungen prädestiniert im Fall von Heizungssanierungen sind. Tatsächlich spielen sie im Neubau eine Nebenrolle.

BMWSB: Biomasse-Kapazitäten sinnvoll einsetzen

Warum will das BMWSB Holzfeuerungen also aus dem Neubau möglichst fern halten? Laut einer Sprecherin des Bauministeriums auf Anfrage habe der Ausschluss aus der neuen Förderung einen Grund: „Damit soll vor dem Hintergrund der Nutzungskonkurrenz um knappe Biomasse abgesichert werden, dass für die Bestandsgebäude auch in Zukunft ausreichend Biomasse zur Verfügung steht.“ Ziel sei es, die in Deutschland vorhandenen Kapazitäten möglichst sinnvoll dort einzusetzen, wo keine oder nur sehr begrenzt andere Dekarbonisierungsoptionen bestünden, so die Sprecherin. Zudem stünden im Neubau effizientere Heizungstechnologien zur Verfügung.

Das ist schon harter Tobak, und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen lässt sich nicht pauschal sagen, dass im Neubau effizientere Heizungstechnologien als das Heizen mit Holz zur Verfügung stehen. Zum anderen führt sich das Argument, vorgeblich knappe Ressourcen möglichst dann auf den Gebäudebestand zu konzentrieren, selbst vor: Denn wenn Ressourcen knapp sind, dann sollte man sich auf den Markt konzentrieren, auf dem möglichst wenig verbraucht wird.

Auch die klassische Aufteilung: Biomasse im Bestand, Wärmepumpe im Neubau, wankt. Eine mehrjährige Feldstudie des Fraunhofer ISE zu Wärmepumpen im Bestand kommt zu dem Ergebnis: Wärmepumpen sind auch im Altbau erstaunlich gut. Warum erstaunlich? Der Einsatz von Wärmepumpen im Gebäudebestand wurde mit Hinweis auf hohe Vorlauftemperaturen bislang eher skeptisch gesehen. Allerdings fehlten dazu belastbare Zahlen.

Erstaunlich war auch, dass in der Praxis die Vorlauftemperaturen im Bestand oft gar nicht so hoch sind. Das Monitoringprojekt „WPsmart im Bestand“ lief über fünf Jahre bis Mitte 2019 und wurde vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziell gefördert.

Kritik vom DEPV

Claims abzustecken für bestimmte Erneuerbare-Energien-Technologien bzw. ihnen diese zuzuweisen, um sie aus anderen herauszuhalten, ist, wie die Praxis der technischen Entwicklungen zeigt, nicht mehr zeitgemäß. Holzpellets sind im Neubau eine Nische, aber es gibt auch hier interessante Alternativen. Hier sollten Bauleute bei der Wahl der Erneuerbare-Energien-Technologien nicht bevormundet werden.

Statistisch gesehen sind holzbasierte Heizungsanlagen im Neubau so gut wie nicht vertreten. Dieser Hinweis ist aber kein Grund, sie von der KFN-Förderung auszuschließen. Verständlich, dass der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) in einem Anschreiben von Anfang Februar an Bundesbauministerin Klara Geywitz dann auch vorrangig kritisiert, dass der Ausschluss der Holzfeuerungen von der Förderung in einem Atemzug mit fossilen Heizungen benannt werden.

Wortwörtlich heißt es dort: „Die Bundesregierung fördert die Wärmeerzeugung mit Holz und Pellets in der BEG unter strengen Effizienz- und Emissionsvorgaben. Es gibt deshalb keinen Grund, dass das Bauministerium bei der KfW-Neubauförderung von dieser Linie abweicht, Holzfeuerungen stattdessen ausschließt und sie in der Wortwahl sogar mit fossilen Heizungen gleichsetzt.“

Auch wenn auf Anfrage das BMWSB in seiner Antwort später beteuert, dass die Wärmeproduktion mit Biomasse Teil der Energiewende sei und bei der Dekarbonisierung von Bestandsgebäuden einen wichtigen Beitrag leiste, bleibt hier dann doch mehr als nur ein fader Beigeschmack.

Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

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