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Balkonkraftwerk: Was ist erlaubt, was nicht?

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Der Betrieb eines Balkonkraftwerks ist eine gute Möglichkeit, um selbst Strom erzeugen zu können. Es handelt sich bei den Kraftwerken um effiziente und kleine Solaranlagen, die oftmals auf den Balkonen von Mehrfamilienhäusern zu finden sind. 

Der Gesetzgeber erleichtert die Vorschriften und Regulatorien, wenn es um den privaten Betrieb von erneuerbaren Energien geht. Er subventioniert die Solarenergie und erlässt Steuervergünstigungen für die Betreiber. Sie können sowohl beim Staat als auch beim Hersteller für Solarpanels nach Rabatten und Preiserleichterungen fragen. Zum Teil verringern sich dadurch die Kauf- und Installationskosten erheblich.

Doch es gibt noch andere Gründe, weshalb sich immer mehr Immobilienbesitzer für den Betrieb einer eigenen kleinen Solaranlage auf dem Balkon interessieren. Viele Menschen achten auf den Umweltschutz und möchten für Stromausfälle gewappnet sein. Da bietet es sich auf jeden Fall an, eigene Solarmodule auf dem Balkon stehen zu haben. In diesem Artikel erfahren Sie deshalb, was ein Balkonkraftwerk eigentlich ist, welche Vorteile die PV-Anlage für den Balkon bringt und was rechtlich erlaubt ist.

Balkonkraftwerke, Balkon-PV oder Mini-PV - es gibt viele Bezeichnungen für das Erzeugen von Strom auf dem Balkon.

Was ist überhaupt ein Balkonkraftwerk?

Mit einem kleinen Balkonkraftwerk wird durch kleine Solarmodule Strom durch die Sonne erzeugt - direkt vom Balkon aus. Im Gegensatz zu den großflächigen Panels auf dem Dach sind die Solarmodule eher unauffällig und ergänzen manchmal sogar das optische Erscheinungsbild positiv. 

Trotz des Namens können die Balkonkraftwerke auch an Fassaden oder Dächern befestigt werden. Etwas komplizierter gestaltet sich sicherlich die Anbringung an Wänden, da in diesem Fall Löcher in die Wand zu bohren sind. Einfacher ist es hingegen, die kleine Solaranlage im Garten zu befestigen.

Es gibt zahlreiche Namen für Balkonkraftwerke. Manche Leute bezeichnen sie als Steckdosensolargeräte. Ein einfacherer Name lautet „Mini-PV“. Auch Begriffe wie Balkon- oder Stecker-Solaranlagen sind geläufig. Die Balkon-Solaranlage erfreut sich einer immer größerer Beliebtheit. Daher werden in Zukunft mit Sicherheit noch mehr Namen für Balkonkraftwerke erfunden werden.

Vorteile der Balkon-Solaranlage

Große Solaranlagen auf dem Dach sind für die vollständige Stromversorgung eines Gebäudes durch Solarenergie gedacht. Dies ist bei der kleinen Solaranlage auf dem Balkon nicht der Fall. Leben in der entsprechenden Wohnung mehr als zwei Personen, kann nur ein Bruchteil der benötigten Energie mit dem Balkonkraftwerk gewonnen werden. Allerdings ist dieser Strom eine nützliche Unterstützung im Alltag und kann einen Teil des Eigenverbrauchs übernehmen. Gerade in Zeiten von hohen Strompreisen ist das Balkonkraftwerk deswegen eine sinnvolle Investition. Außerdem ist die Balkon-Solaranlage auch nachhaltig, da man nun erneuerbare Energien direkt im Alltag nutzen kann.

Ein weiterer Vorteil: Bei einem länger anhaltenden Stromausfall steht man mit einem Balkonkraftwerk viel besser da als die Nachbarn, die gar keine Solarmodule auf dem Balkon haben. Dies gibt ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit und vor allem der Autarkie. Zum Weiterbetrieb nach dem Ausfall benötigen Sie lediglich einen kleinen Stromspeicher, der den Zähler weiterhin mit Energie versorgt. Dann kann die Stromproduktion weiterlaufen.

Balkonkraftwerk: Vorschriften des Gesetzgebers im Überblick

Zunächst müssen wir natürlich klären, ob Balkonkraftwerke in Deutschland überhaupt erlaubt sind. Dies lässt sich ganz klar mit einem „ja“ beantworten. Es ist nicht einmal eine Genehmigung einzuhalten, solange das Kraftwerk eine Außenleistung von weniger als 600 Watt erzeugt und höchstens zwei Solarmodule aufweist.

Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich

Allerdings ist ab einer Leistung von über 100 Watt eine Anmeldung erforderlich - und das gleich zweimal. Eine Anmeldung muss bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber erfolgen. Außerdem ist auch eine Registrierung beim sogenannten Marktstammdatenregister. Wird die Registrierung nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Im Zweifelsfall sollten Sie immer bei Ihrer örtlichen Behörde nachfragen, um zu erfahren, ob Anmeldungen oder Registrierungen für die jeweilige Solaranlage notwendig sind. Wenn die Ämter nicht über die Existenz Ihres Kraftwerks wissen, stuft der Staat dies mitunter als Sicherheitsgefahr ein.

Wichtig: Ab Januar 2024 tritt das neue Solarpaket I in Kraft. Eine Anmeldung ist ab diesem Zeitpunkt voraussichtlich dann nur noch im Marktstammdatenregister notwendig. Die Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber entfällt. Mehr Informationen über die Erleichterungen für Balkonkraftwerke finden Sie in unseren News über das Solarpaket I.

Technische Bedingungen für Balkonkraftwerke

Es sind außerdem einige technische Bedingungen zu beachten, wenn Sie ein Balkonkraftwerk betreiben wollen. So muss zum Beispiel der Wechselrichter auf dem neuesten Stand sein. Rückwärts laufende mechanische Zähler sind bislang verboten. Auch dies wird sich mit dem neuen Solarpaket I ab Januar 2024 jedoch ändern. Ein Balkonkraftwerk kann dann auch eingebaut werden, wenn ein ein älterer, analoger Zähler eingebaut ist.

Lesen Sie dazu auch: Mini-Solaranlagen: Warnung der Bundesnetzagentur

Intakte Zähler

In der Regel kümmern sich die Netzbetreiber um den Einbau von intakten Zählern für das Balkonkraftwerk. Diese Maßnahme wird kostenlos durchgeführt bzw. es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es ist immer wichtig zu beachten, dass der Zähler elektrifiziert sein muss. Wenn Sie mehrere Balkone haben, dürfen Sie nur eine Balkon-PV Anlage installieren, falls die Balkone zu nur einer Wohnung gehören.

Elektriker muss Balkonkraftwerk überprüfen

Wer eine Solaranlage mit über 600 Watt in Betrieb nehmen möchte, muss diese zuvor vom Elektriker überprüfen lassen. Die Fachkraft kontrolliert, ob Verbesserungen notwendig sind. Die meisten Menschen nutzen den Strom für ihren Eigenbedarf. Damit können sie unabhängiger und autarker leben, da sie nicht mehr von Stromnetzen und Anbietern abhängig sind. Doch manche Personen lassen zumindest einen Teil der Energie ins Netz einspeisen. Hierbei muss man noch weitere Registrierungen abschließen und auch eine Anmeldung beim Finanzamt gehört dazu.

Lesen Sie dazu auch: Balkonkraftwerke normgerecht anschließen und sicher betreiben

Größe der Mini-Solaranlage

Im Bezug auf die Größe des Kraftwerks gibt es keine einheitliche Regelung. Generell lässt sich mit einer sehr großen Anlage mehr Energie erzeugen als mit einer kleineren. Doch die Frage ist, ob eine Solarzelle ab einer bestimmten Größe überhaupt noch auf Ihren Balkon passt.

Anmeldung bei Bundesnetzagentur

Damit keine Probleme auftreten, sollten Sie das Balkonkraftwerk vor der Inbetriebnahme immer bei der Bundesnetzagentur anmelden und alle Daten angeben. Ansonsten können Sie sich nicht sicher sein, ob alle Normen und Vorschriften im Bezug auf Zähler, Panels und Richter eingehalten werden. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, können weitere rechtliche Schwierigkeiten für Sie entstehen.

Balkonkraftwerk in Mehrfamiliengebäuden?

Wenn das Gebäude mehreren Personen gehört, ist seit 2020 keine Einstimmigkeit darüber notwendig, ob eine Balkon-Solaranlage angebracht werden soll. Eine so genannte mehrheitliche Erlaubnis genügt bereits. Sollten jedoch Vermieter Strom vom Balkon aus produzieren wollen, müssen sie sich immer eine Genehmigung vom Mieter einholen. Mit der Zeit wird es schwieriger, dass Mieter den Bau einer Anlage untersagen dürfen, solange die Anlage gut funktioniert und deren Betrieb ordnungsgemäß abläuft.

Lesen Sie dazu auch: Solaranlagen und Mietrecht: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Balkonkraftwerk installieren: Wie geht man vor?

Passende Steckdose für Anschluss

Es muss für die Installation eines Balkonkraftwerks in jedem Fall eine berührungssichere Steckdose in der Nähe vorhanden sein. In diese können Sie das Kraftwerk anschließen. Wenn Sie noch keine solche Steckdose besitzen, kann eine Fachkraft für Elekrotechnik diese in der Wohnung einbauen. Es stehen Schuko- und Wieland-Steckdosen zur Verfügung. 

Bei der Schuko-Variante gibt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie wichtige Tipps und Hinweise für den Betrieb mit auf den Weg. So sind Mehrfachsteckdosen untersagt. Die gängigen Sicherheitsstandards sind einzuhalten. Außerdem muss an der Steckdose ein Sicherungsautomat vorhanden sein. Diesen kann ebenfalls ein Elektriker einbauen. Bei den Wieland-Steckern darf die Stromstärke gemäß der Deutschen Kommission Elektrotechnik Informationstechnik nicht mehr als 16 A betragen. Dagegen liegt die maximal zulässige Wirkungsleistung bei 3,3 kW.

Balkonkraftwerk richtig ausrichten

Insgesamt laufen sowohl Installation als auch Inbetriebnahme der Balkon-Solaranlagen schnell und einfach ab. Zunächst müssen Sie herausfinden, in welchem Winkel die Solarpaneele am besten platziert werden sollten. Diese müssen nämlich an einem bestimmten Ort fixiert sein und dürfen nicht wackeln. 

Anschließend erfolgt der Anschluss des Wechselrichters. Wie Sie herausfinden können, ob es sich beim Wechselrichter um ein Produkt handelt, das leistungsfähig und normenkonform ist, haben Sie ja bereits erfahren. Der Wechselrichter ist ein elementarer Bestandteil des Solarkraftwerks, mit dem Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt wird. Die Solarzellen selbst produzieren immer Gleichstrom, doch Ihre Haushaltsgeräte wollen Wechselstrom bekommen.

Die Himmelsrichtung ist rechtlich gesehen übrigens unerheblich. Die Solarpanels müssen nicht zwingend in Richtung Süden ausgerichtet sein. Am meisten lohnt sich der Betrieb der PV-Anlagen natürlich dennoch an Balkonen, die nach Süden gerichtet sind.

Gibt es Gebäude mit Balkonen, bei denen sich ein Solarkraftwerk nicht lohnt?

Leider sind einigen Häusern die Lichtverhältnisse auf dem Balkon etwas ungünstig für ein Balkonkraftwerk. Es gelangt zu wenig Tageslicht darauf – zum Beispiel, weil sich weiter oben noch ein Balkon befindet. Auch gibt es einige Regionen in Deutschland, in denen besonders wenige Sonnenstunden pro Jahr vorherrschen. 

Sie sollten außerdem eine Kosten-Nutzen-Rechnung anstellen. Produziert die Anlage tatsächlich so viel Strom, dass der Kauf- und Installationspreis sich wieder ausgleicht? Und dann ist auch noch die Balkongröße zu berücksichtigen. Es wäre ärgerlich, wenn Sie ein Balkonkraftwerk erwerben würden und nachher feststellen, dass die Anlage zu groß dafür ist. Glücklicherweise kann diese beliebig groß sein – es gibt kein Gesetz zur Beschränkung der Größe. Auf einer größeren Terrasse können die Solarpanels durchaus mehrere Meter lang sein.

Die Vorschläge des VDE zu Balkonkraftwerken

Die Mitarbeiter des Verbands der Elektrotechnik haben sich um das Thema Balkon-Solaranlage viele Gedanken gemacht. Daher hat das VDE einige Tipps und Tricks herausgegeben, die dabei helfen sollen, die Inbetriebnahme und den Betrieb der Solaranlagen so einfach wie möglich zu gestalten, damit keine Probleme auftreten, über die man sich nachher ärgert.

1. Tipp: Solarpaket bringt ab 2024 Erleichterungen

In naher Zukunft soll das Betreiben von Solarkraftwerken mit rückwärtslaufenden Zählern erlaubt sein. In diesem Fall soll die Leistung 800 Watt nicht übersteigen – ein Grenzwert, den ohnehin die meisten Balkon-Anlagen niemals erreichen.

2. Tipp: Hersteller sollen in Pflicht genommen werden

Außerdem hält das VDE mehr Transparenz bei den Sicherheitsvorgaben für angemessen. Hier sieht der Verein die Hersteller der Solaranlagen in der Verantwortung. Für diese solle es in Zukunft mehr Verpflichtungen geben. Sowohl Monage als auch Inbetriebnahme sollten noch einfacher gestaltet werden.

3. Tipp: Vorgefertigte Formulare für Anmeldung nutzen

In einigen Bundesländern gibt es für die Anmeldung der Balkonkraftwerke vorgefertigte Formulare, die nur noch auszufüllen und anschließend an die Bundesnetzagentur zu senden sind. Dies hebt das VDE positiv hervor. Die Forderungen des Verbands gehen jedoch noch weiter. Unabhängig von der Leistung der Anlage möchten die Elektrotechnik-Spezialisten, dass eine Registrierung grundsätzlich nicht mehr notwendig sein soll. Sie soll auch nicht mehr bei einer Einspeisung der Energie ins Netz stattfinden müssen.

4. Tipp: Freischaltstelle beim Wechselrichter

Dem VDE ist es wichtig, dass Inselbildungen während dem Betrieb der Anlagen ausgeschlossen sind. Diese werden durch eine selbsttätige Freischaltstelle beim Wechselrichter verhindert. Bei Sonnenschein und gutem Wetter läuft die Anlage oft mit einer Leistung von mehr als 600 Watt. Dann wird kein Strom erzeugt, da dies in der Regel nicht zulässig ist. Deshalb will der Verein die Grenze auf 800 Watt erhöhen.

5. Tipp: Bald auch Schuko-Stecker möglich?

Das VDE rät von Schuko-Steckdosen zum Anschluss der Anlagen ab und empfiehlt dafür Wieland-Anschlüsse. Damit handelt es sich bei den Schuko-Steckern um Anschlussmöglichkeiten, die als VDE-nonkonform zu bezeichnen sind. Dennoch ist auch die Schuko-Variante durchaus in Erwägung zu ziehen, da die Steckdosen ebenfalls als betriebssicher gelten. Mittlerweile lehnt auch der Elektrotechnikverein das Verwenden von Schuko-Steckern nicht mehr grundsätzlich ab. Für Umweltschützer ist dies eine gute Nachricht, da der Einbau von Wieland-Steckdosen komplizierter ist und damit auch mehr kostet. Viele Menschen, die eine Balkonanlage haben wollten, empfanden die Wieland-Variante als Hindernis, womit sie die Installation bleiben ließen.

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