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So geht es weiter beim Kohleausstieg

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Empfehlungen der Kohlekommission umsetzen. Eckpunkte für die strukturpolitischen Maßnahmen wurden im Mai 2019 formuliert. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden.

Verschiedene Maßnahmen für Braun- und Steinkohle

Parallel wird am Kohleausstieg gearbeitet. Bereits der Kommissionsbericht sah für Braun- und Steinkohle unterschiedliche Maßnahmen vor. Die Unterschiede beider Energieerzeugungsarten erfordern verschiedene Wege. So bilden bei der Braunkohle die Kraftwerke und die Tagebaue eine ökonomische Einheit. Dabei wird Braunkohle vor Ort verstromt, während Steinkohle aus dem Ausland importiert und durch eine Vielzahl von Betreibern verstromt wird.

Für einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohle führt das BMWi Gespräche mit den Betreibern um einvernehmliche Lösungen zu finden. Die ersten Gespräche mit RWE haben stattgefunden, denn es gibt das gemeinsame Verständnis, dass die ersten Stilllegungen bei den älteren Kraftwerken im Westen Deutschlands erfolgen sollen.

Bei der Steinkohle werden in den ersten Jahren Ausschreibungen vorgesehen. In den Ausschreibungen können Betreiber von Steinkohlekraftwerken einen Preis für die Stilllegung ihrer Kraftwerke bieten. Wer zu den geringsten Kosten pro CO2-Emission anbietet, erhält den Zuschlag. So wird sichergestellt, dass CO2-Emissionen zu den geringsten Kosten eingespart werden.

Ausstiegsgesetz soll noch 2019 kommen

Im Ergebnis sollen der Ausstieg aus der Braunkohle wie auch aus der Steinkohle in einem Gesetz geregelt werden. Den Entwurf für ein Steinkohlegesetz will das BMWI im Herbst vorlegen. Anschließend soll das parlamentarische Verfahren beginnen. Die Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern sollen in dieses parlamentarische Verfahren integriert werden. Noch in diesem Jahr soll ein Kohleausstiegsgesetz für Braun- und Steinkohle beschlossen werden. 

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