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Fachbegriff

Fallleitung

Welche Entwässerungen gehören technisch zu den Fallleitungen?

Technisch gehören zu den Fallleitungen sämtliche senkrechten Schmutz- und Regenwasserleitungen. Diese sind damit ein Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage. Schmutzwasserfallleitungen, die auch mit einer Verziehung ausgeführt sein können, weisen im Haus mindestens eine Be- und Entlüftungsleitung auf, die über das Dach führt. An weiteren Fallleitungen kann es Belüftungsventile geben. Regenwasserfallleitungen dürfen grundsätzlich außen (üblich) oder im Gebäude verlegt werden. Vor ihrer Einmündung in die Grund- bzw. Sammelleitung müssen beide Leitungen Reinigungsöffnungen haben. Sie werden im Trennsystem bis zum Ortskanal (dem öffentlichen Kanal) getrennt verlegt. Im Mischwassersystem werden sie im Revisionsschacht zusammengeführt.

Wie fällt das Wasser in einer Fallleitung?

Die physikalischen Vorgänge in Fallleitungen bestimmen die Funktion der Abwasseranlage. Die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers hängt von inneren Reibungswiderständen und der Fallhöhe ab. Sie beträgt beispielsweise nach 15 m Fallhöhe ~12 m/s. Die Belüftung mindert den dabei entstehenden Unterdruck, der ohne Belüftung die Strömungsgeschwindigkeit mindern würde (das Wasser „hängt sich auf“). Gerade bei Verziehungen und Anschlüssen entstehen durch Unter- oder Überdruck Störungen im Wasserfluss. Mit welcher Rohrführung und Art der Belüftung diese Störungen zu vermeiden sind, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • oberste Anschlusshöhe an die Fallleitung
  • Art der Richtungsänderungen
  • Länge der Fallleitungsverziehung

Mehrfach verzogene Fallleitungen müssen mit einer Nebenlüftung ausgerüstet werden, die direkt oder indirekt funktionieren kann. Der Unterdruck entsteht, weil abfallendes Wasser je nach Menge und Rohrquerschnitt die 11- bis 34-fache Luftmenge in Relation zum Wasservolumen mit nach unten reißt. Wenn das Wasser von den Seiten zufließt, kann es den Leitungsquerschnitt so verengen, dass die mitströmende Luft nicht mehr genug Raum hat. Im Extremfall verschließt es sogar den Leitungsquerschnitt. Unterhalb der Einlaufstelle entsteht dann unweigerlich ein Unterdruck. Dieser führt zu Geräuschen und zum Leersaugen der Geruchsverschlüsse. Bei Umlenkungen einer Fallleitung kann wiederum Überdruck entstehen.

Vor der Richtungsänderung kann das Wasser den Leitungsquerschnitt verschließen. Damit entsteht ein Stau, der den Überdruck verursacht. Die Folge wäre das Rückfließen von Schmutzwasser. Es tritt in so einem Fall aus Sanitäranlagen (Toilette, Wannen- und Duschabflüsse) aus. Im senkrechten Leitungsteil nach der Richtungsänderung entsteht wiederum Unterdruck. Der physikalische Effekt tritt auch bei einer Umlenkung am Fußpunkt der betreffenden Fallleitung auf. Um solche Effekte zu vermeiden, führt man die Rohre möglichst gerade und mit gleichbleibendem Querschnitt. Die Anschlüsse sind so einzuleiten, dass das Wasser in der Fallleitung bevorzugt an der Wandung fließt. Der Querschnitt bleibt damit für die mitgeführte bzw. nachströmende Luft frei. Anschlüsse benötigen zu diesem Zweck

  • strömungsgünstige Fallleitungsabzweige mit einem Einlaufwinkel im Innenradius,
  • wenig Gefälle bei Abzweigen (87 – 88,5°) sowie
  • viel Gefälle bei kurzen Verziehungen (Bögen 45°).

Größere Verziehungen dürfen in den Bereichen ihrer Richtungsänderungen keine Anschlüsse wegen der dort auftretenden Über- und Unterdrücke haben. Bei höheren Fallleitungen sind Umgehungen bzw. anschlussfreie Bereiche erforderlich.

Normen zur Fallleitung

Den Füllungsgrad bestimmt die DIN 1986-100 Punk 14.2.7.2, die Nennweite die DIN 1986-100 Punkt 6.1.8 (mindestens Nennweite des Dachablaufs). Die längskraftschlüssige Sicherung von überlastungsgefährdeten Fallleitungen ergibt sich aus DIN 1986-100 Punkte 6.3.1 und 6.1.3. Für die Flachdachentwässerung gilt die DIN EN 12056-3 Punkt 6.1.

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