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Ausnahmeregelung: HBCD gilt vorläufig nicht mehr als "gefährlicher Abfall"

Der Bundesrates will eine Ausnahmeregelung für Polystyrol-Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD schaffen. Diese Dämmstoffe sollen befristet auf ein Jahr nicht als "gefährlicher" Abfall gelten und können wie bisher entsorgt werden. Damit soll dem derzeitigen Entsorgungsengpass begegnet werden.

Styropor-Dämm-Material, welches mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurde, muss vorerst nicht mehr als gefährlicher Abfall gekennzeichnet werden. Der Stoff wurde zumindest für ein Jahr wieder von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

"Diese Übergangsregelung würde den Wohnungs- und Bauunternehmen Luft verschaffen, um die aktuellen Probleme bei der Dämmstoffentsorgung zu regeln", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. So könnten die bisherigen Entsorgungswege solange genutzt werden, bis eine abfallrechtliche Lösung gefunden ist. Gedaschko appellierte an die Bundesregierung, die entsprechende Verordnung so schnell wie möglich in Kraft zu setzen.

Hintergrund ist die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Diese schreibt vor, dass Polystyrol mit einem Anteil von mehr als 0,1 Prozent des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) seit 1. Oktober 2016 als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Die Folge: Trotz verschiedener Nachbesserungserlässe in den Ländern haben viele Wohnungsunternehmen Probleme, ihre Dämmstoffabfälle zu entsorgen. Denn zahlreiche Entsorgungsunternehmen nehmen dieses Material gar nicht mehr an. Für den nun plötzlich gefährlichen Abfall fehlen den Verbrennungsanlagen die Genehmigungen oder sie haben die technischen Vorrausetzungen nicht. So entstehen beispielsweise erhebliche Kostensteigerungen durch höhere Annahmekosten bei den Verbrennungsanlagen.

Es kommen darüber hinaus Transportkosten hinzu, weil derzeit nur einzelne Verbrennungsanlagen über eine entsprechende Anlagengenehmigung verfügen. Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss soll nun eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD möglich werden. Dieser Aufschub ermöglicht es den Fachgremien des Bundes und der Länder, rechtskonforme Anforderungen für die HBCD-haltigen Abfälle für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten.

Lesen Sie hier, was HBCD eigentlich genau ist.

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