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EN 16034: CE-Kennzeichnung mit Feuer- und Rauchschutz jetzt möglich

Brandschutzprüfung am ift Rosenheim.

Seit dem 1. November 2016 können für Fenster und Außentüren die Feuer- und Rauchschutzeigenschaften im CE-Kennzeichen nach der europäischen Norm EN 16034 angegeben werden. Diese CE-Kennzeichnung, die ab dem 1. November 2019 verpflichtend wird, gilt nur in Verbindung mit der bisher schon notwendigen CE-Kennzeichnung nach EN 14351-1 für Fenster und Außentüren.

Das in der deutschen Fassung vom VFF herausgegebene EuroWindoor-Merkblatt CE.03 vom November 2015 mit einem Korrigendum A2 vom November 2016 informiert detailliert über diese Norm und ihre Anwendung. So muss der Hersteller neben Prüfnachweisen auch eine Fremdüberwachung durch eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle) wie beispielsweise das ift Rosenheim nachweisen. Nach der positiven Gesamtbewertung in Form einer Konformitätsbewertung erhält der Hersteller durch die PZ-Stelle ein „Zertifikat zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“, das zur CE-Kennzeichnung berechtigt.

Hier bekommen Sie das Merkblatt

Das EuroWindoor-Merkblatt CE.03/A2: 2016-11 „Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Fenstern und Türen mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften nach EN 16034“ ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Normung und Technik“ unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszügen einzusehen. Das Merkblatt kann über den Online-Shop des VFF unter shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 19,- Euro für Nichtmitglieder des Verbandes. Mitglieder des VFF haben ein Exemplar kostenlos erhalten und können weitere Exemplare zum Sonderpreis bestellen.

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