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VDI: Wirtschaftlichkeit von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen

Mit der Richtlinie lassen sich u.a. Prüfbedingungen für die Ermittlung des Nutzungsgrads, Auslegungskriterien und Verfahren zum Testen ableiten. Ebenso kann sie für Simulationen und Auslegungsberechnungen, beispielsweise für Wärme- und Stromspeicher, herangezogen werden. Betriebszeiten und Betriebszyklen lassen sich zur Bestimmung von Lebensdauer und Wartungsintervallen nutzen. 

Neue Richtlinie bietet Instrumentarium für die Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Der Geltungsbereich der VDI 4655 Blatt 1 erstreckt sich bei Einfamilienhäusern auf eine maximale Personenzahl von sechs und bei Mehrfamilienhäusern auf bis zu 25 Wohneinheiten. Die Richtlinie enthält u.a. die Zeitreihe der Klimadaten für alle 15 Klimazonen, die Typtagverteilung auf der Basis Testreferenzjahre 2017 und die Referenzlastprofile für Einfamilienhäuser (Neubau und Bestand) für die Zeitabschnitte 2 Sekunden, 1 Minute und 15 Minuten und Mehrfamilienhäuser (Bestand) für die Zeitabschnitte 15 Minuten. Photovoltaik-Erzeugungsprofile für alle Typtagkategorien sind ebenfalls vorhanden.

Der VDI hat zu diesem Thema auch die kostenfreie Agenda „Lastprofile für Wohngebäude und Gewerbe” herausgegeben, die u.a. alle VDI-Richtlinien, die einen Bezug zu Lastprofilen aufweisen, kurz beschreibt. Ferner werden Begriffe geklärt und eine Klassifizierung von Lastprofilen vorgenommen und der Bedarf an Lastprofilen aufgezeigt.

Möglichkeit zur Mitgestaltung

Herausgeber der Richtlinie VDI 4655 Blatt 1 „Referenzlastprofile von Wohngebäuden für Strom, Heizung und Trinkwarmwasser sowie Referenzerzeugungsprofile für Photovoltaikanlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU). Die Richtlinie ist im September 2019 als Entwurf erschienen und kann zum Preis von EUR 109,70 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10% Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de möglich.

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (geu@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.12.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

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