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Die 6 To-Dos der Elektromobilität

Dittmar Koop

Die Unternehmensmeldungen aus der Automobilindustrie hinsichtlich der Elektromobilität erinnern aktuell an einen Dammbruch – ist einmal akzeptiert, dass die Elektromobilität nicht mehr zu ignorieren ist, überschlagen sich nun alle. Am anderen Ende stehen Endverbraucher und auch Firmenkunden wie z.B. Handwerksbetriebe in der Schlange, die teilweise lange Wartezeiten auf bestimmte Fahrzeug-Modelle in Kauf nehmen müssen, weil die Produktion mit der Nachfrage nicht Schritt hält. Es ist auch ein Wettlauf gegen die Zeit.

So werden Elektroautos gefördert

Denn die Bundesregierung hat seinerzeit zusätzlich zur E-Förderung („Umweltbonus“) eine Innovationsprämie ausgelobt (seit 8.7.2020), die allerdings nur für Autos in Anspruch genommen werden kann, die bis zum 31.12.2021 zugelassen sind. Der Zuschlag ist erheblich.

Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge unter 40.000 Euro Nettolistenpreis (NLP) betragen in der Kombination bis zu 9.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 6.750 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride). (Die Fördersätze für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro NLP betragen bis zu 7.500 Euro für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug) und bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride)).

Zum Vergleich: Vorher waren es 4.000 Euro für einen rein elektrischen Antrieb und 3.000 Euro für Plug-In-Hybride. Von der Innovationsprämie können folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren, auch rückwirkend:

  • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3.6.2020 und bis einschließlich zum 31.12.2021 erstmalig zugelassen werden;
  • Junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4.11.2019 und die Zweitzulassung nach dem 3.6.2020 und bis zum 31.12.2021 erfolgt.

Blick in den Markt

Mittlerweile ist ein globales Wettrennen der Automobilbauer um den E-Automarkt entbrannt. Die Zahlen sind, jedenfalls in Deutschland, noch auf niedrigem Niveau, bezogen auf die absoluten Zulassungszahlen, aber relativ gesehen schießen sie durch die Decke. China ist derzeit bezogen auf die Zulassungszahlen noch führend, gefolgt von den USA. In Europa war lange Norwegen führend und Deutschland holt auf. Die deutschen Automobilbauer sind global gesehen noch im Hintertreffen, z.B. setzt US-Automobilbauer Tesla derzeit noch deutlich mehr E-Autos ab als BMW oder VW.

Den Tank schnell wieder voll haben unterwegs und auch die Sorge, keine Tankstelle zu finden beschäftigt viele, die an der E-Mobilität interessiert sind, Endverbraucher und auch Firmen. Die Sorge ist derzeit leider noch komplexer.

Tipps für die Praxis

Ein Nadelöhr der Markt-Einfädelung ist die Lade-Infrastruktur. Zuvorderst geht es hier um die Frage von Zahl und Menge der Zapfsäulen und der gebotenen Geschwindigkeit, Strom laden zu können. Doch selbst das bleibt unterwegs nur ein vordergründiges Problem, solange es kein einheitliches Tank-Prinzip gibt. Vor allem unterschiedliche Abrechnungsmodelle erschweren laut Verbraucherzentrale NRW (VZ) immer noch den Kostenüberblick. Wer günstige Tarife nutzen möchte, muss sich zudem registrieren und oft Grundgebühren zahlen. Für E-Auto-Fahrer zahlt sich deshalb die genauere Beschäftigung mit den Tarifen an öffentlichen Ladesäulen aus. Neben dem Preis geht es dabei auch um andere Punkte, etwa: An wie vielen Ladesäulen ist der Tarif mit der jeweiligen Ladekarte überhaupt verfügbar? Die Verbraucherzentrale hat einige Informationen zusammengestellt. Hier die 6 To-Do’s der Elektromobilität aus Sicht der VZ in der Praxis:

1. Auf Abrechnungsart achten

Bevor sich Preise vergleichen lassen, muss geklärt sein, wie in einem Tarif überhaupt abgerechnet wird: Pro kWh? Pro Ladevorgang? Oder abhängig von der Zeit, die das Laden dauert? Zwar ist mittlerweile auch eine Angabe in ct/kWh vorgeschrieben, doch die Vorgabe ist noch nicht überall umgesetzt. Alle beschriebenen Tarifmodelle und sogar Mischformen sind weiterhin im Einsatz.

2. Ladebedarf kennen

Ein anderer Punkt ist, den eigenen Bedarf zu kennen. Es gilt, den Ladebedarf mit Blick auf die unterschiedlichen Abrechnungsarten einzuschätzen: Wie viele kWh werden benötigt? Wie viele Ladevorgänge bedeutet das? Und wie lange dauert ein Ladevorgang jeweils? Unterstützung bei der Ermittlung dieser Werte bietet der Ladebedarfsrechner der VZ unter www.verbraucherzentrale.nrw/unterwegs-laden.

3. Preise einordnen

An den üblichen Ladesäulen mit Wechselstrom-Ladung kostet eine kWh Strom meist zwischen 30 und 35 ct. Beim Schnellladen mit Gleichstrom (DC-Ladung) sind es häufig zwischen 35 und 50 ct. Deutliche Abweichungen sind allerdings nicht selten. Manche Stadtwerke oder Supermärkte bieten an ihren Stationen auch kostenfreies Laden an. An den Säulen anderer Stromanbieter wiederum gibt es Rabatte für Kunden, die den Strom für den heimischen Haushalt vom selben Unternehmen beziehen.

4. Ladenetz checken

Die Frage, ob ein günstiger Tarif an genügend Ladestationen im eigenen Alltagsradius verfügbar ist, beantwortet eine Online-Recherche. Eine gute Übersicht über verfügbare Ladesäulen gibt es z. B. unter www.goingelectric.de/stromtankstellen. Die Anbieter selbst stellen ihre Netze meist auf ihren eigenen Webseiten dar. Es kann sich auch lohnen, mit mehreren Ladekarten unterschiedlicher Anbieter ausgerüstet zu sein – zum Beispiel für einen günstigen Tarif in der Region und einen zweiten, der Flexibilität bei weiteren Fahrten ermöglicht.

5. Roaming-Netzwerke nutzen

Viele Anbieter kooperieren in sogenannten Roaming-Netzen. Das heißt, dass Kunden an den Säulen mehrerer Anbieter laden können, die Rechnung aber immer vom eigenen Vertragspartner erhalten. Nach Möglichkeit kann man diese auch nutzen. Doch Vorsicht: Nicht an allen nutzbaren Stationen muss der eigentlich gewählte, günstige Tarif nutzbar sein. Das Laden bei Roaming-Partnern kann teurer sein. Hier lohnt eine genaue Prüfung vorab.

6. Vertragslaufzeiten

Am Ende gilt es auch, Laufzeit und Grundgebühr zu prüfen. Ein Vertrag mit Grundgebühr sollte keine zu lange Laufzeit haben. Zulässig sind bis zu 24 Monate, doch es gibt auch zahlreiche Angebote, die monatlich kündbar sind oder gar keine Mindestlaufzeit aufweisen. Auch die Grundgebühren variieren stark. Vor allem, wer meist zu Hause lädt und nur selten unterwegs, sollte auf eine niedrige Grundgebühr achten, rät die VZ NRW.

Dittmar Koop ist Journalist für erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

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