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So bekommen Sie die Förderung von E-Nutzfahrzeugen fürs Handwerk

Zum Förderaufruf zur „Förderung von elektrischen Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU“ informiert der ZDH:

 Am 3. August 2020 wurde der Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der „Förderrichtlichtline Elektromobilität“ für Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen veröffentlicht. Das Förderprogramm unterstützt mit 50 Millionen Euro die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur.

Wer und was wird gefördert?

Für Handwerksunternehmen ist Voraussetzung der Förderfähigkeit lediglich die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. ein Eintrag in die Verzeichnisse für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe (gemäß Anlagen zur Handwerksordnung). Demnach werden auch Handwerksunternehmen gefördert, die nicht der KMU-Definition entsprechen.

Einen Investitionszuschuss erhalten antragsberechtigte Unternehmen, die Fahrzeuge der Zulassungsklassen N1 bis N3 (d.h. Fahrzeuge mit LKW-Zulassung sowohl unterhalb wie oberhalb von 3,5 Tonnen) anschaffen. Hybride und Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig. Pro Unternehmen werden maximal 40% der Mehrkosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor bezuschusst.

So erhalten Sie den KMU-Bonus

Für mittlere und kleine Unternehmen kann gemäß Förderrichtlinie ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, „sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann“. Eine separate Begründung dafür, dass das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann, ist nach Angaben des Projektträgers aber nicht notwendig. Für die Gewährung dieses sogenannten KMU-Bonus ist dem Antrag lediglich die bereitgestellte KMU-Erklärung beizufügen. Während der Mindesthaltedauer ist eine Nutzung von mindestens 60 % erneuerbarer Energien zum Betrieb der Fahrzeuge notwendig.

Die jeweilige Kommune muss auf einem Vordruck bestätigen, dass die Beschaffung von Elektromobilen als Bestandteil eines kommunalen Klimaschutz-, Luftreinhalte- oder Elektromobilitätskonzeptes gewertet werden kann.

Auf der Seite des Projektträgers Jülich werden zu den einzelnen Fragen weitere Dokumente, Musterschreiben (z.B. zur Bestätigung der Kommune, KMU-Erklärung) und sonstige Tools (z.B. zur Berechnung der förderfähigen Kosten) zur Verfügung gestellt.

Eine Inanspruchnahme der Förderung für elektromobile Nutzfahrzeuge sowie eine zusätzliche Beantragung des Umweltbonus (inkl. Innovationsprämie) oder die Inanspruchnahme von Landesförderungen für dasselbe Fahrzeug sind nicht möglich. (In Hinblick auf den Umweltbonus ist darauf hinzuweisen, dass dieser für den Großteil der Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 ohnehin nicht in Anspruch genommen werden kann). Es wäre jeweils individuell zu kalkulieren, welche Förderung für einzelne Fahrzeugtypen am besten ist.

Link zum Förderaufruf:

(Link nicht mehr gültig)

Formblatt zur Beantragung der Fördermittel:

(Link nicht mehr gültig)

Weitere Informationen auf Seiten des Projektträgers Jülich (wichtige Dokumente unten rechts):

(Link nicht mehr gültig)

Förderrichtlinie:

https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat/

FAQ zur Förderinitiative:

• (Link nicht mehr gültig)

Für die Beratung bei der Antragsstellung stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Projektträgers Jülich (PtJ) zur Verfügung. (Tel.: 030-20199 3500, Mail: ptjevi2-emob@fz-juelich.de)

ZDH rät: Antrag zeitnah stellen

Ein zeitnaher Förderantrag ist anzuraten, da trotz des offiziellen Titels des Förderaufrufes de facto Unternehmen aus allen Branchen Förderanträge stellen können, wenn sie die KMU-Kriterien erfüllen.

Nach bisheriger Einschätzung ist die Förderung – wie vom ZDH im Vorfeld gefordert – im Grundsatz weniger bürokratisch ausgestaltet als bisherige Förderaufrufe für gewerbliche E-Mobilität im Nachgang zum Dieselforum und die Förderung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit NOx-Katalysatoren. Aufgrund der Bindung an eine bestehende notifizierte Förderrichtlinie werden jedoch bestimmte Erklärungen verlangt. Insbesondere die Notwendigkeit der Bestätigung durch die Kommune erscheint erneut umständlich. Nach bisherigen Erfahrungen aus anderen Fördermaßnahmen wird diese aber zumeist unkompliziert erstellt.

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