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Verbot: Keine neuen Ölheizungen in Hochwassergebieten

Das Gesetz sieht vor, die Hochwasservorsorge in sogenannten Hochwasser-Risikogebieten zu verstärken. Hochwasser-Risikogebiete umfassen laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auch solche Flächen, die im Falle eines Deichbruchs überflutet werden können. Dass es auch hinter Schutzbauten keine absolute Sicherheit vor Hochwasser geben könne, zeigen die Extremhochwasser der vergangenen Jahre, heißt es in einer Pressemitteilung des BMUB.

Verbot von Ölheizungen in Hochwassergebieten

Ein Großteil der Schäden bei Hochwassern entsteht durch Ölheizungen. Zurückliegende Hochwasser haben gezeigt, dass bis zu 70 Prozent der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht wurde. Dringt Öl ins Mauerwerk ein, ist dieses oft vollständig kontaminiert. Das Gebäude kann dann nur aufwendig saniert oder komplett abgerissen werden. Das verseuchte Wasser steht meist noch wochenlang in der Region. Wenn der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, wird es voraussichtlich ab Oktober 2017 verboten sein, in Überschwemmungs- und Risikogebieten neue Heizölanlagen für Privatpersonen und Unternehmen zu installieren. Die alten Anlagen müssen dann innerhalb einer Frist (in Überschwemmungsgebieten 5 Jahre, in anderen Risikogebieten 15 Jahre) nachgerüstet werden.

Bauherren müssen Risiko beachten

In den Risikogebieten sollen die Kommunen Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen können, um künftige Schäden zu vermeiden. Hierzu wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert. In Gebieten ohne Bebauungsplan soll der Bauherr die allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung des Hochwasserrisikos und der Lage seines Grundstücks beim hochwasserangepassten Bauen beachten.



Hochwasserangepasstes Bauen kann je nach Lage sehr unterschiedliche Maßnahmen umfassen (z. B. höhere Türschwellen, Sicherung von technischen Einrichtungen usw.) Anders als im Überschwemmungsgebiet, das statistisch einmal in einhundert Jahren eintritt und daher dringend als Rückhalteraum für den Fluss benötigt wird, gelten in Risikogebieten aber keine Bau- und Planungsbeschränkungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der interaktiven Deutschland-Karte mit Überflutungsgebieten nach HWRM-RL (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie).

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