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Wie oft muss eine Flüssiggas-Heizung gewartet werden?

Die saubere Verbrennung von Flüssiggas sorgt für einen geringen Wartungsaufwand bei der Heizungsanlage. Bestimmte Überprüfungen entfallen sogar vollständig, so etwa bei Nutzung von Gas-Brennwerttechnik die regelmäßige Kontrolle bestimmter Schadstoff-Grenzwerte.

Verbindlich vorgeschrieben ist für Flüssiggas-Heizungen alle zwei bis drei Jahre eine Kontrolle der Abgasanlage durch den zuständigen Schornsteinfeger. Die Gastherme selbst sollte mindestens alle zwei Jahre überprüft werden, so der Deutsche Verband Flüssiggas DVFG. Hier sind Installateure oder mit den Heizungsherstellern kooperierende Fachunternehmen die richtigen Ansprechpartner für die Wartungsarbeiten.

Manche Hersteller knüpfen ihre Gewährleistung an eine jährliche Wartung. Bei der Frage, ob es Zeit für eine Modernisierung wird, können Verbraucher ebenfalls Installateure oder Schornsteinfeger zurate ziehen. Als groben Richtwert empfiehlt der DVFG: Bei einem 20 Jahre alten Heizkessel der Energieeffizienzklasse C oder D lohnt es sich meist schon aus Effizienzgründen, eine Modernisierung anzugehen.

Zudem stehen bei einem Wechsel von einer Ölheizung zu einer Gas-Brennwertheizung in Kombination etwa mit Solarthermie hohe staatliche Fördermittel zur Verfügung. Verbraucher können diese beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen und sich bis zu 40 Prozent ihrer Investitionskosten erstatten lassen. 

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