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KfW: Zinsänderung in den gewerblichen Förderprodukten

22.07.2020 |KfW: Zinsänderung in den gewerblichen Förderprodukten

Für folgende KfW-Förderprodukte und Laufzeitvarianten (Laufzeit – tilgungsfreie Anlaufjahre – Zinsbindung) gelten ab dem 22. Juli 2020 neue Zinskonditionen:

Zinssenkung

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)

    - in 10-2-10
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)

    - in 15-3-15

    - in 20-3-20

Zinserhöhung

  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

    - in allen Laufzeitvarianten  

Wegfall von Varianten

  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)

    - Wegfall der Varianten "neue Länder und Berlin"

01.07.2020 | KfW meldet Zinsänderungen für die Wohnwirtschaft

Seit 1. Juli 2020 gelten für folgende KfW-Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Wohnwirtschaft

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) - Zinssenkung in allen 10-jährigen Zinsbindungen

Kommunale Infrastruktur - bankdurchgeleitete Kredite

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) - Zinssenkung in 20-3-20 und 30-5-20

Übersicht der aktuellen Konditionen

01.07.2020 | Zinsänderungen bei gewerblichen Förderprodukten

Für folgende KfW-Förderprodukte gelten seit 1. Juli 2020 neue Zinskonditionen:

Finanzierung von Gründungsvorhaben

  •  ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)

 Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  •  KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)

Übersicht der aktuellen Konditionen

25.06.2020 | Zinsänderung in den Förderprodukten für Wohnwirtschaft

Die KfW meldet eine Zinssenkung für das KfW-Wohneigentumsprogramm, gültig ab 25. Juni 2020.

Wohnwirtschaft 

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) - Zinssenkung in allen Laufzeitvarianten

25.06.2020 | Zinsänderung in den gewerblichen Förderprodukten

Ab 25.06.2020 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Allgemeine Unternehmensfinanzierung 

  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Gründungsvorhaben 

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld (067) 

Finanzierung von Innovationsvorhaben 

  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben 

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)

Zinssenkung bei gewerblichen KfW-Förderprodukten

Seit dem 04.06.2020 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Allgemeine Unternehmensfinanzierung 

  • KfW-Unternehmerkredit (037) - Globaldarlehen 

Finanzierung von Gründungsvorhaben

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit - Universell (073)  

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben 

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)  
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 272, 281, 282)

 

Zinsänderung: KfW-Förderprodukte für Wohnwirtschaft, Bildung und Infrastruktur

Seit dem 28.05.2020 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen.

Wohnwirtschaft 

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)  

Kommunale Infrastruktur - bankdurchgeleitete Kredite  

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

 

Zinsänderung in KfW-Förderprodukten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Konditionen in einigen Förderprodukten geändert. Diese Änderungen sind ab dem 30.04.2020 gültig:

Wohnwirtschaft 

KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)  

Kommunale Infrastruktur - bankdurchgeleitete Kredite  

IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)  

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen

Alle aktuellen Konditionen finden Sie hier.

Zinserhöhung in KfW-Förderprodukten

Ab  17. April 2020 gelten in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen:

Wohnwirtschaft

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
  • Energieeffizient Bauen (153)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen

Zinsänderung in den gewerblichen KfW-Förderprodukten

Seit dem 7. April 2020 gelten für folgendes Förderprodukt neue Zinskonditionen:

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)

Aktuelle Konditionen

 

Zinsänderung in KfW-Förderprodukten

Seit dem 26.03.2020 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Wohnwirtschaft

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Kommunale Infrastruktur - bankdurchgeleitete Kredite

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (Basis) (148)



Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen

 

Zinskonditionen zum Programmstart am 15.03.2020

Seit dem 15.03.2020 gelten für das neue Förderprodukt folgende Zinskonditionen..

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (293)

Aktuelle Konditionen.

24.02.2020 I Zinsänderung in KfW-Förderprodukten

Seit 20.02.2020 gelten in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen:

Wohnwirtschaft

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Kommunale Infrastruktur - bankdurchgeleitete Kredite

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Das aktuelle Konditionentableau für die Produkte aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Bildung und Infrastruktur erhalten Sie unter dem folgenden Link: www.kfw.de/konditionen

05.02.2020 | Zinsänderung in KfW-Förderprodukten

Ab dem 04.02.2020 gelten in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen:

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  • KfW-Unternehmerkredit (037)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 272, 281, 282)

Wohnwirtschaft

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Kommunale Infrastruktur - bankdurchgeleitete Kredite

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen

15.01.2020 | Wichtige Änderungen bei KfW-Produkten

Zum 24. Januar 2020 treten bei zahlreichen KfW-Produkten Änderungen in Kraft. Die Neuigkeiten im Überblick:

Energieeffizient Sanieren (151, 152)

  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 12,5 %
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages für ein KfW-Effizienzhaus auf 120.000 Euro pro Wohneinheit

Energieeffizient Bauen (153)

  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 %
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages auf 120.000 Euro pro Wohneinheit

IKU - Energieeffizient Sanieren (219)

  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 15,0 % (Einzelmaßnahmen)
  • Erhöhung der Förderhöchstbeträge der Tilgungszuschüsse pro qm entsprechend um 100 bzw. 150 Euro pro qm

KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Sanieren (277, 278)

  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10,0 (KfW-Effizienzhaus) bzw. 15,0 % (Einzelmaßnahmen)
  • Erhöhung der Förderhöchstbeträge der Tilgungszuschüsse pro qm entsprechend um 100 bzw. 150 Euro pro qm

Erneuerbare Energien "Premium" (271, 281)

  • Erhöhung des APEE-Zusatzbonus auf 30 %
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrages bei großen effizienten Wärmepumpen auf 100.000 Euro

Nach der Anmeldung im KfW-Partnerportal können Sie die KfW-Information hier abrufen.

09.01.2020 | Zinserhöhung in KfW-Förderprodukten

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  • KfW-Unternehmerkredit (037)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (271, 272, 281, 282)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet

  • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen

08.01.2020 | KfW-Fördermittel auf 100 Millionen Euro erhöht

Bislang standen dafür 75 Millionen Euro bereit. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden. BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Barrierereduzierung.

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Niemand sollte umziehen müssen, nur weil seine Wohnung nicht altersgerecht gestaltet ist. Deshalb stocken wir die Förderung für Baumaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, deutlich auf. Davon profitieren ältere Menschen, Familien mit Kindern aber auch Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die hohe Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung zeigt die große Relevanz dieser Förderung. Ich freue mich, dass wir das Produkt nun mit höheren Mitteln fortführen können und dadurch noch mehr Menschen in Deutschland in Wohnkomfort investieren und sich einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung sichern können.“

 

Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen von bis 6.250 Euro bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Seit 2009 wurden knapp 410.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Milliarden Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2019 waren es 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Millionen Euro. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

19.11.2019 | Zinserhöhung bei KfW-Förderungen am 19. November

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen     

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)    

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen

04.10.2019 | KfW: Keine Zuschüsse mehr für "Altersgerecht Umbauen"

Eine Förderung im Jahr 2019 oder 2020 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt vorgesehen werden. Eine Antragstellung ist auch dann nur möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Die KfW kündigt an, unter www.kfw.de/455-B oder in ihrem Newsletter zu unterrichten, sobald ihr Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen.

Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt.

04.09.2019 | Zinssenkung in Förderprodukten der KfW Bankengruppe

Seit 29.08.2019 gelten in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen:

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen

27.08.2019 | KfW-Information für Multiplikatoren

1. KfW-Wohneigentumsprogramm (124): Erhöhung des max. Kreditbetrages auf 100.000 EUR ab 01.10.2019 

Die KfW möchte die Attraktivität des KfW-Wohneigentumsprogramms (124) steigern. Deshalb wird der max. Kreditbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen.

2. Altersgerecht Umbauen - Kredit (159), Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167), KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134): Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 4 auf 12 Monate ab 01.10.2019 

Wir verlängern die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 4 auf 12 Monate. Eine Bereitstellungs-provision für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW berechnet. Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen. 

www.kfw.de

26.08.2019 | KfW-Energiewendebarometer 2019: Wunsch nach mehr Erneuerbaren steigt

Das KfW-Energiewendebarometer 2019 misst bei Haushalten in Deutschland einen deutlichen Veränderungswillen bezüglich ihrer Energieversorgung. Rund 80 % der Haushalte sind bereit, etwas an ihrer Energieversorgung zu ändern. Mehr als 60 % möchten mehr Erneuerbare Energien nutzen oder die Energie sogar selbst erzeugen.

"Das sind gute Voraussetzungen. Denn der weitere Einsatz von Erneuerbaren Energien in den privaten Haushalten ist dringend vonnöten, da sich die eingesparte Menge an Treibhausgasemissionen auch im bereits erfolgreichen Gebäudebereich noch einmal deutlich steigern muss, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen," sagt Dr. Daniel Römer, Senior Economist bei der KfW Bankengruppe. 

Energiewende findet vor allem auf dem Land statt

Bei der Verteilung der betrachteten Energiewendetechnologien über die Haushalte in Deutschland fällt auf, dass sich derzeit insbesondere die Wohneigentümer und zudem verstärkt Haushalte in ländlichen Regionen an der Energiewende beteiligen. Lücken bestehen somit insbesondere bei Mietern und in der Stadt. Ein Hauptgrund hierfür ist der mangelnde Erfahrungsaustausch der Großstädter untereinander. Eine mögliche Maßnahme zur Beschleunigung der Energiewende in den Städten kann die Etablierung von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch sein. 

Jeder vierte Haushalt plant, in 10 Jahren ein Elektroauto zu fahren Auch bezüglich der Mobilität stehen bei den Haushalten Veränderungen an. Heute verfügen zwar nur rund 1% der Haushalte über ein Hybrid- oder Elektroauto. 

"Das KfW-Energiewendebarometer 2019 lässt jedoch eine dynamische Entwicklung erwarten, die der Elektromobilität bis 2030 den Durchbruch bescheren wird. Diese Entwicklung verspricht einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr," sagt Dr. Daniel Römer. 

Als zentrales Hemmnis für die stärkere Verbreitung von Elektroautos geben die Haushalte neben dem hohen Anschaffungspreis eine zu geringe Anzahl von Ladestationen an. Nur rund ein Viertel der Ladevorgänge finden dabei an öffentlicher Ladeinfrastruktur statt. Daher ist der Ausbau privater Ladeinfrastruktur ein zentraler Faktor. Die baulichen Grundvoraussetzungen scheinen vielerorts gegeben: 36 % der Haushalte mit Auto gaben an, über einen Stellplatz mit Steckdose zu verfügen, weitere 46% haben einen festen Stellplatz für ihr Auto. Hinzu kommen die Stellplätze beim Arbeitsplatz. Durch entsprechende Förderung sollte es möglich sein, die bestehende Elektrik zu ertüchtigen oder zu erweitern - und so einem Großteil der Haushalte Zugang zu ausreichender Ladeinfrastruktur zu ermöglichen. 

Jeder zweite Haushalt befürwortet Ausbau von Tempo-30-Zonen

In den Städten besteht auch bezüglich der Verkehrsbelastung Handlungsbedarf. Drei Viertel der deutschen Haushalte lehnen jedoch eine City-Maut ab, ebenso wie eine Erhöhung der Parkgebühren. Kommunen, die diese Maßnahmen zur effizienteren Raumnutzung anstreben, sollten Möglichkeiten entwickeln, um die Bürger von Sinn und Zweck dieser Maßnahmen zu überzeugen - etwa durch ein schlüssiges Gesamtkonzept. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass nur rund 20 % der Haushalte dem grundsätzlichen Ziel der Verkehrsvermeidung ablehnend gegenüber stehen.

Jeder zweite Haushalt würde sogar den Ausbau von Tempo-30-Zonen unterstützen. Deshalb ist es wichtig, die Kommunen bei der Entwicklung ganzheitlicher und auf die Bürger abgestimmter Konzepte zu unterstützen, die etwa die Mitteleinnahmen aus City-Maut und Parkgebühren für den Ausbau des ÖPNV sowie der Fahrrad- und Fußwege vorsehen.

12.08.2019 | Zinssenkung in Förderprodukten der KfW Bankengruppe

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • KfW-Unternehmerkredit (037) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben     

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270) 

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen     

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) 

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet     

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) 

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen

14.06.2019 | Ab dem 14.06.2019 gelten in einigen Förderprodukten der KfW neue Zinskonditionen

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Finanzierung von Gründungsvorhaben

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 075)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 272, 281, 282)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292)
  • Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (295)

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen.

29.05.2019 | GIH: KfW macht Förderprogramme wieder attraktiver

Auf Veranlassung des Bundeswirtschaftsministeriums hatte die KfW-Förderbank die Kreditkonditionen in ihrem an Hausbesitzer gerichteten Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren" im April 2018 deutlich verschlechtert. Neben der Senkung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von zwölf auf sechs Monate wurde die 20-jährige Zinsbindung eingestellt und eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. In der Folge brach das Zusagevolumen für Kredite zu Effizienzhäusern und energetischen Einzelmaßnahmen massiv ein, die Sanierungsquote sank deutlich.

Nach anhaltender Kritik durch Deutschlands größten Energieberaterverband wird nun zumindest eine Stellschraube zurückgedreht und  die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wieder von sechs auf zwölf Monate angebhoben. „Eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit ist für Sanierer und Neubauer wichtig, da komplexe Bauvorhaben in der Regel innerhalb eines halben Jahres nicht abgeschlossen werden können. Schließlich ist es mittlerweile selbst auf dem Land keine Seltenheit mehr, dass Eigentümer monatelang auf einen Fachhandwerker warten", berichtet der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig aus seiner Beratungserfahrung. Auch dass die Höhe der Provision, die Hauseigentümer künftig erst wieder ein Jahr nach Zusage bezahlen müssen, von drei auf 1,8% reduziert wird, sieht der Verband positiv.

Allerdings mache auch eine langfristige Zinsbindung das energieeffiziente Bauen deutlich attraktiver: „Wenn meine Kunden wissen, dass sie sich nicht in zehn Jahren um eine Weiterfinanzierung kümmern müssen, können sie zuverlässiger planen. Zumal innerhalb von 20 Jahren oft sogar eine komplette Tilgung möglich ist", so Leppig. Außerdem sei es Bauherren wichtig, kostenfrei außerplanmäßig tilgen zu können.

Leppig drängt daher darauf, auch diese beiden hemmenden Einschränkungen rückgängig zu machen: „Das Wahlergebnis am Sonntag hat gezeigt, dass vor allem für junge Leute der Klimawandel das Top-Thema ist – und dabei spielen Gebäude eine ganz wesentliche Rolle. Gerade durch sinnvolle Dämmung sowie effiziente Heizungen und Lüftungen kann man die CO2-Emissionen deutlich senken." Einen ersten Schritt habe die KfW nun in die Wege geleitet, mit Blick auf die Energiewende müssten aber noch weitere folgen.

Aktuelle Stellenangebote für Energieberater finden Sie hier:

https://www.gebaeudehelden.de/stellenangebote-gebaeude-energieberater

23.05.2019 | KfW Bankengruppe senkt Zinssätze in Fördergruppen

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)    
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047) 

Finanzierung von Gründungsvorhaben     

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)    
  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 075) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben     

  • Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (295)    
  • KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 272, 281, 282)    
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241) 

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen     

  • Energieeffizient Bauen (153)    
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)    
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) 

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet     

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) 

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen.

08.05.2019 | KfW: Änderungen beim Baukindergeld

Die Antragsfrist wird verlängert: Der Antrag auf Baukindergeld kann künftig bis zu sechs statt drei Monate nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden.

Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie im aktuellen Merkblatt:

03.04.2019 | KfW-Förderungsmöglichkeiten für Haustüren im Überblick

Die Bezeichnung "Altersgerecht Umbauen" (455) der KfW-Bank  lässt es nicht unbedingt vermuten, doch mit diesem Programm werden auch Umbau- und Sanierungsarbeiten zur Verbesserung im Schutz vor Einbrüchen und zur Erhöhung des Komforts gefördert. Hierzu zählt auch eine neue Haustür. Diese muss jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen, damit das Sanierungsprojekt gefördert werden kann:    

  • Wärmedämmung: UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder geringer   
  • Einbruchschutz: RC 2 Sicherheitsausstattung oder höher   
  • Beantragung durch einen zertifizierten Gebäudeenergieberater  

Sind diese Anforderungen erfüllt, kann ein Zuschuss bei der KfW-Bank beantragt werden - es gibt 20 Prozent bei Investitionen bis zu 1.000 Euro, darüber hinaus zehn Prozent. 

Förderprogramm Nr. 430 "Energieeffizient Sanieren"

Mit diesem Programm werden wärmegedämmte Haustüren gefördert. Voraussetzung ist, dass die Haustür mindestens einen UD-Wert von 1,3 W/(m²·K) oder besser aufweist, um mit einem Zuschuss von zehn Prozent der Investitionssumme (mindestens 300 Euro, maximal 5.000 Euro) gefördert zu werden. 

Mit guter Dämmung zur Förderung 

Der UD-Wert bezeichnet den Wärmedurchgangskoeffizienten und zeigt, wie viel Wärme durch die Tür dringt. Bei einer Haustür ist dieser Wert besonders relevant, da im Winter viel Heizungswärme nach Draußen abgestrahlt wird, wenn die Tür nicht ausreichend isoliert ist. Besonders durch Einfachverglasungen, fehlende Türdichtungen und Briefschlitze entweicht die Energie. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt für die Sanierung von Außentüren einen UD-Wert von maximal 1,8 W/(m²·K) vor. Je kleiner also der Wert, desto weniger Energie geht verloren. 

Erhöhter Einbruchschutz

Ausschlaggebend für die Förderung im Rahmen des KfW-Programms Nr. 455 "Altersgerecht Umbauen" ist zusätzlich zum UD-Wert die Erhöhung des Einbruchschutzes. Je nachdem, wie lange ein Einbrecher benötigt und welches Werkzeug er verwendet, werden geprüfte Bauelemente in Widerstandsklassen RC (engl.: Resistance classes) von RC 1N (geringer Widerstand) bis RC 6 (extrem hoher Widerstand) eingestuft. Für Eigenheime werden die Widerstandsklassen RC 2 und RC 3 empfohlen. Eine Förderung ist ab Widerstandsklasse RC 2 möglich.

Mehr Informationen zu den Themen Förderung, Bauen und Renovieren finden Sie unter www.hoermann.de/tipps.

01.04.2019 | Zinserhöhung in KfW-Förderprogrammen im April 2019

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)    
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)    
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047) 

Finanzierung von Gründungsvorhaben     

  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 074) 

Finanzierung von Innovationsvorhaben     

  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380)    
  • ERP-Mezzanine für Innovation (360, 364) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben     

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)    
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)    
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241) 

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen     

  • Altersgerecht Umbauen (159)    
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167) 

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet    

  • IKU – Barrierearme Stadt (234)    
  • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) 

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen.

15.03.2019 | Zinssenkung in Förderprodukten der KfW Bankengruppe 

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)    
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047) 

Finanzierung von Gründungsvorhaben     

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)    
  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 074, 075, 076) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben     

  • Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (295)    
  • KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 272, 281, 282)    
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241) 

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen     

  • Altersgerecht Umbauen (159)    
  • Energieeffizient Bauen (153)    
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)    
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) 

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet 

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) 

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen.

21.02.2019 | Zinssenkung in Förderprodukten der KfW Bankengruppe

Zinssenkungen gibt es in den folgenden Programmen:

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)

Finanzierung von Gründungsvorhaben

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 074, 075, 076)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft (295)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm - EBS (276)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 272, 281, 282)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet

  • IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen

08.02.2019 | BAFA/KfW: Förderprogramm für Prozesswärmeerzeugung aus Holz

Es gibt wahlweise eine Kreditförderung (KfW-Programm 295) oder einen Zuschuss in gleicher Höhe über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele begrüßt dieses Förderprogramm: „Mit ihrem breiten Einsatzspektrum ist die moderne Holzenergie auf der Basis von Pellets und Hackschnitzeln hervorragend zur Prozesswärmeerzeugung geeignet. Von der Beheizung von Trockenkammern im Sägewerk über Wäschereien, Gärtnereien bis hin zur Lebensmittelproduktion gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das neue Förderprogramm zu nutzen!“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat seine Förderangebote für Prozesswärme zum Jahresbeginn neu strukturiert: Über das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ werden seit Januar 2019 Holzkessel gefördert, die mindestens 50% Prozesswärme erzeugen: entweder mit einer Kreditförderung (KfW-Programm 295) oder mit Zuschüssen in gleicher Höhe über das BAFA.

Förderhöhe

Das BMWi hat die Förderung deutlich verbessert: Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden nun mit Investitions- oder Tilgungszuschüssen in Höhe von 55% der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Bei größeren Unternehmen sind es 45%. Beim Ersatz eines konventionellen oder der Ergänzung eines bestehenden Wärmeerzeugers, bei Solaranlagen und bei sog. De-minimis-Beihilfen (bis zu 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren) sind die gesamten Investitionskosten förderfähig. Bei allen anderen Vorhaben werden nur die Investitionsmehrkosten gefördert – das betrifft vor allem große Investitionen in völlig neu errichtete Prozesswärmeanlagen. Die Förderung beträgt max. 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Sie darf für die gleiche Maßnahme nicht mit anderen Förderungen (auch nicht mit Beihilfen nach KWKG und EEG) kumuliert werden.

Förderfähige Kessel und Kosten

Förderfähig sind sämtliche Holzkessel, die auch im MAP gefördert werden können. Bei Holzkesseln bis 100 kW muss die Möglichkeit der Nutzung des Brennwertes überprüft und vom durchführenden Unternehmen bestätigt werden. Holzkessel ab 100 kW müssen mit einem Abgaswärmetauscher ausgestattet werden.

Zu den förderfähigen Kosten gehören neben dem Wärmeerzeuger zugehörige Brennstofflager und Wärmespeicher und die für die Einbindung in den vorhandenen Prozess und zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Förderfähige Nebenkosten sind Machbarkeitsabschätzungen, Planungskosten, Installationskosten und notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Anlage. Nebenkosten sind nur bis zu einem Anteil von max. 30 % an den gesamten Investitionskosten förderfähig.

Vorhabensbeginn beachten

Zu beachten ist, dass – anders als bei der MAP-Förderung – mit dem Vorhaben erst nach erfolgter Zusage (Zuwendungsbescheid) durch die KfW oder das BAFA begonnen werden darf. Von dieser Regelung kann in begründeten Fällen auf Antrag abgewichen werden. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Prozesswärme auf Holz- und Pelletbasis wird bereits in folgenden Sektoren eingesetzt:

  • Bäckereien
  • Brauereien
  • Schwimmbäder
  • Autowaschanlagen
  • Wäschereien
  • Destillen
  • Trockenkammern im Sägewerk
  • Gärtnereien
  • Tiermast/Schweinezucht/Fischzucht
  • Pharmaindustrie

05.02.2019 | Seit dem 01. Februar 2019 gelten in einigen Förderprodukten der KfW neue Zinskonditionen

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Energieeffizienzprogramm - EBS (276)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet

  • IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen

16.01.2019 | Zinssenkung in Förderprodukten der KfW Bankengruppe

Wohnwirtschaft

  • Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Kommunale Infrastruktur - bankdurchgeleitete Kredite

  • IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen

20.12.2018 | Baukindergeld: Jede Woche 3.000 neue Anträge

Seit dem 18. September 2018 können Familien in Deutschland das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (10.728), gefolgt von Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). Insgesamt ist bisher rund 1 Milliarde Euro für die Antragsteller reserviert. 

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte: "Ich freue mich, dass das Baukindergeld so gut gestartet ist. Es senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht vielen Familien den Schritt in das Wohneigentum. Auch als Absicherung im Alter." 

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Die ungebrochen hohe Nachfrage nach dem Baukindergeld zeigt, dass das Zuschussprogramm von den Familien in Deutschland gut angenommen wird und den Nerv der Zeit trifft. Es freut uns sehr, dass bereits fast 48.000 Familien in Deutschland mithilfe des Baukindergeldes in die eigenen vier Wände ziehen konnten. Wir haben die Antragstellung zügig ermöglicht, damit das Programm 2018 starten konnte." 

Bereits in der ersten Woche nach Produktstart waren bei der KfW mehr als 9.500 Anträge eingegangen. Durchschnittlich werden jede Woche knapp 3.000 neue Anträge gestellt. Insgesamt sind es 82.865 Kinder, die mithilfe des Baukindergelds ein neues Zuhause bekommen haben. Die meisten Familien, die einen Antrag gestellt haben, haben ein oder zwei Kinder. 

Pro Jahr erhält eine Familie 1.200 EUR je Kind. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt, sodass Familien mit einem Kind insgesamt 12.000 EUR, Familien mit zwei Kindern 24.000 EUR usw. erhalten. Die Zielgruppe sind Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. die Baugenehmigung erhalten haben. Die Anträge bei der KfW können - spätestens drei Monate nach Einzug in die geförderte Immobilie - einfach online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

04.12.2018 | Ausnahmeregelung: Verlängerte Antragsfrist beim Baukindergeld

Dazu rät die LBS Ost, denn es gilt eine Ausnahmeregelung, wenn der Einzug ins selbstgenutzte Eigenheim in diesem Jahr vor dem Stichtag 18.09.2018 erfolgte.

Auch wenn der Einzug länger als drei Monate zurückliegt, kann der Zuschussantrag noch bis zum 31.12.2018 gestellt werden, Immobilienbesitzer sollten dafür sorgen, dass ihnen diese Förderung nicht entgeht. 

Das Baukindergeld beträgt 12.000 Euro pro Kind und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2018. Der jährliche Zuschuss wird für einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Das Kind muss bei Beantragung unter 18 Jahre und in diesem Haushalt kindergeldberechtigt sein. Die Einkommensgrenze beträgt 75.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen zuzüglich 15.000 Euro pro Kind. Gefördert wird der Erwerb von Wohneigentum, egal ob neu oder gebraucht. Eine Begrenzung der Wohnfläche gibt es nicht und der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. 

Die Förderung können alle erhalten, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 einen Kaufvertrag unterzeichnen oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten. Entscheidend ist der Einzugstermin. Bis zu drei Monate nach Einzug, spätestens bis zum 31.12.2023, kann der Antrag auf die staatliche Förderung unter www.kfw.de/zuschussportal gestellt werden. 

Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien auf dem Weg ins Eigenheim. Bausparer können außerdem auf weitere staatliche Fördermittel wie Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage oder Riester-Förderung rechnen.

23.11.2018 |  Zinssenkung in vielen Förderprodukten der KfW Bankengruppe 

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)    
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047) 

Finanzierung von Gründungsvorhaben     

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld (067)    
  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 074, 075, 076) 

Finanzierung von Innovationsvorhaben 

  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben     

  • KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)    
  • KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme (294)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (271, 272, 281, 282)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Speicher (275)    
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241) 

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet     

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) 

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen.

16.11.2018 | Neues Förderangebot der KfW für Unternehmen startet im Januar 2019

Mit dem Angebot "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit" (295) wird das KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme (294) abgelöst. Dazu teilt die KfW Folgendes mit: 

Derzeit bleiben erhebliche Energieeffizienz-Potenziale in der Wirtschaft ungenutzt. Um spürbare Fortschritte bei der Verringerung des Endenergieverbrauchs und der Reduzierung der CO2- Emissionen zu erzielen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) verstärkt Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien für Prozesswärme in Deutschland. 

Das BMWi strukturiert die bisherigen Förderangebote im Bereich Energieeffizienz neu. Das neue Förderangebot unterstützt entsprechende Maßnahmen durch zinsgünstige Kredite der KfW (bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten) in Verbindung mit Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi. Alternativ kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Investitionszuschuss beantragt werden. 

Eckdaten des neuen Förderprodukts: 

Antragsberechtigt sind gewerbliche und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, unabhängig von ihrer Umsatzgröße. Der maximale Kreditbetrag beträgt i. d. R. 25 Millionen Euro, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 10 Jahre festgeschrieben werden. 

Beantragung:

Im Rahmen der Beantragung dieses KfW-Kredites muss der Endkreditnehmer produktspezifische Datenschutzhinweise sowie eine Liste der subventionserheblichen Angaben im Programm 295 erhalten und die Kenntnisnahme bestätigen. Die Dokumente stehen Ihnen rechtzeitig vor Programmstart im KfW-Partnerportal zur Verfügung.  Hinweis: Mit dem Vorhaben darf erst nach erfolgter Zusage durch die KfW begonnen werden. Von dieser Regelung kann in begründeten Fällen auf Antrag abgewichen werden. Den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt die KfW in Kürze im KfW-Partnerportal zur Verfügung.  Da der Bundesregierung an einem zügigen Start der Förderung gelegen ist, möchte das BMWi das Programm zum 01.01.2019 starten. KfW weicht daher von der üblichen Ankündigungsfrist von 3 Monaten ab und bittet hierfür um Verständnis.   

Folgende Förder-Produkte werden zum 31.12.2018 eingestellt:     

  • KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme – gefördert durch das BMWi (294)    
  • KfW Energieeffizienzprogramm Abwärme – Investitionszuschuss (494) 

Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de/294

09.11.2018 | Zinssenkung in vielen Förderprodukten der KfW Bankengruppe

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)

Finanzierung von Gründungsvorhaben

  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 074, 075, 076)
  • Finanzierung von Innovationsvorhaben
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Energieeffizienzprogramm - EBS (276)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet

  • IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionen-Übersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen

17.10.2018 | Zinserhöhung in KfW-Förderprogrammen ab 16. Oktober

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • KfW-Unternehmerkredit (037) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben     

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270) 

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen     

  • Altersgerecht Umbauen (159)    
  • Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)    
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) 

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben - Bankdurchgeleitet     

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) 

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden steht unter www.kfw.de/konditionen.

08.10.2018 | Zinssenkung in KfW-Förderprogrammen

Am 5. Oktober 2018 hat die KfW die Zinskonditionen für diese Förderprogramme umgestellt: 

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)    
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047) 

Finanzierung von Gründungsvorhaben     

  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 074, 075, 076) 

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen.

27.09.2018 | Zinserhöhung in KfW-Förderprogrammen ab 27. September

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen     

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) 

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet     

  • IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) 

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen.

17.09.2018 | Zinssenkung in KfW-Förderprogrammen

Finanzierung von Innovationsvorhaben

  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Energieeffizienzprogramm – EBS (276)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet

  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen.

28.08.2018 | Ab dem 28. August 2018 gelten in bestimmten Förderprodukten neue Zinskonditionen

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)    
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047) 

Finanzierung von Gründungsvorhaben     

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)    
  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076) 

Finanzierung von Innovationsvorhaben     

  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380, 390, 391) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben     

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)    
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – EBS (276)    
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)    
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (271, 272, 281, 282)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)    
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241) 

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen     

  • Altersgerecht Umbauen (159)    
  • Energieeffizient Bauen (153)    
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)    
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) 

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet     

  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)    
  • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

10.08.2018 | KfW-Programm 455 für die Barrierereduzierung wieder verfügbar

„Natürlich hätten wir uns gefreut, wenn die Bereitstellung eher erfolgt wäre. Nach der langen Wartezeit sind wir aber froh, dass es in diesem Jahr noch weitergeht“, sagt Jens J. Wischmann, Sprecher der Aktion Barrierefreies Bad.

KfW-Zuschuss steht im Finanzplan bis 2022

Erfreulich ist weiterhin, dass die Bundesregierung die Mittel für das KfW-Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“ erstmalig auch im Finanzplan bis 2022 verankert hat. Damit ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Jahren dieser wichtige Zuschuss weiter zur Verfügung stehen wird.

Antrag möglichst schnell stellen

Wer im Rahmen einer Badmodernisierung auf Fördermittel zugreifen will, sollte nichts desto trotz den Antrag im KfW-Zuschussportal möglichst umgehend stellen. Denn erfahrungsgemäß gehen die Gelder, die immer nur für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, sehr schnell zur Neige. Anspruchsberechtigt sind neben privaten Eigentümern von Wohnimmobilien auch Mieter. Zuvor sollten sie jedoch eine Zustimmung des Vermieters zu den geplanten Vorhaben einholen. Alter oder Handicap spielen in diesem Programm übrigens keine Rolle.

10 % Zuschuss – maximal 5.000 Euro

Wie im Vorjahr beträgt der Zuschuss z.B. für den Umbau des Bades 10 Prozent der förderfähigen Baukosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Falls das gesamte Haus bzw. die gesamte Wohnung altersgerecht umgebaut wird, können bis zu 6.250 Euro Förderung ausgezahlt werden. An dessen Bewilligung werden allerdings von der staatlichen Förderbank u. a. folgende Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, vorab von der KfW genehmigt sowie von Fachbetrieben durchgeführt und in Rechnung gestellt werden.

Video-Leitfaden zeigt den Weg zum Badumbau-Zuschuss auf

Wie man im Internet bei der staatlichen Förderbank mit den richtigen Angaben zu den entsprechenden Antragsunterlagen kommt, lässt sich Schritt für Schritt in einem rund fünfminütigen Video-Leitfaden „Altersgerecht umbauen – Ihr Onlineweg zum Investitionszuschuss“ nachvollziehen. Die Unterlage dient Endverbrauchern und Badprofis zugleich als wichtige Orientierungshilfe und eigne sich gut als Grundlage für die Beratung.

Wischmann wies ausdrücklich darauf hin, dass alle Altersgruppen von weniger Barrieren gepaart mit mehr Wohnkomfort und höherer Sicherheit profitierten. Rutschfeste bodengleiche Duschen, Waschbecken mit Kniefreiraum, Klappsitze und Haltegriffe gewährleisteten älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung. Sie kämen aber auch Familien mit Kindern zugute.

Bodengleiche Dusche als Synonym für Barrierefreiheit

Dass diese Botschaft in den Köpfen vieler Bauherren bereits verankert ist, zeigt das Beispiel der bodengleichen Dusche. Die von der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) in Auftrag gegebene Studie „Die Deutschen und ihre Bäder“ identifizierte sie als „absoluten Aufsteiger“ bei Sanitärprodukten. Danach sind 2017 bereits 17 Prozent der Bäder mit der sowohl ästhetischen als auch nutzerfreundlichen Lösung ausgestattet. 2011 waren es gerade einmal 7 Prozent. Die Entwicklung beruhe auf der starken Nachfrage nach altersgerechten, barrierefreien Bädern.

Altersgerechte Bäder sind in Deutschland Mangelware

Wie hoch der Bedarf nach barrierereduzierten Badlösungen ist, verdeutlicht die von forsa durchgeführte und für ca. 62 Millionen Deutsche ab 18 Jahren repräsentative Erhebung ebenfalls. Danach sind lediglich 17 Prozent der Bäder derzeit „voll und ganz“ für ältere Menschen bequem nutzbar. Demzufolge wäre nur in etwa 6 Millionen. der insgesamt 36 Millionen bewohnten Wohnungen in Deutschland ein Bad vorhanden, das die Bezeichnung „altersgerecht“ ohne Abstriche verdient.

Von den Befragten, die über kein altersgerechtes Bad verfügen, gaben 11 Prozent an, einen entsprechenden Umbau definitiv oder vielleicht zu planen. Allein das entspricht einem mehr oder minder realen Bedarf an etwa 1,8 Millionen (neuen) Bädern, konkretisiert die VDS. Weitere 51 Prozent ohne altersgerechtes Bad dachten zumindest über einen Umbau schon einmal nach.

Details zu KfW-Programm 455 gibt es hier

Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über das KfW-Förderprogramm 455 bieten der VDS hier zum Download an.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der KfW-Internetseite oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

28.05.2018 | In einigen KfW-Förderprogrammen gibt es jetzt keine 20-jährige Zinsbindung mehr

Allgemeine Unternehmensfinanzierung     

  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047) 

Finanzierung von Gründungsvorhaben     

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076) 

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben     

  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)    
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294)    
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)    
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241) 

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer gibt es unter www.kfw.de/konditionen.

15.05.2018 | Stromspeicher: KfW-Programm 275 läuft bald aus

Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) und ruft Interessierte auf, sich möglichst bald Angebote und Ausführung zu kümmern. Mit dem Programm 275 "Erneuerbare Energien - Speicher" gibt die KfW zum zinsgünstigen Kredit einen Tilgungszuschuss, der zehn Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Das Programm endet bereits dieses Jahr.

Ob sich die Beantragung der Förderung lohnt, sei laut VPB allerdings ein Rechenbeispiel, denn mit dem Fördergeld seien auch Einschränkungen verbunden. So müsse beispielsweise die Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage auf 50 Prozent gesenkt werden. Den restlichen Strom müssen die Hausbesitzer selbst verbrauchen.

Laut VPB ist es lohnend, wegen der niedrigen Zinsen auch darüber nachzudenken, ob sich die Förderung wirklich rechnet. Es könnte auch sinnvoll sein, den Speicher aus eigener Tasche zu bezahlen und dafür frei von Auflagen zu sein.

09.05.2018 | KfW erhöht Zinsen u.a. für Energie- und Umweltvorhaben

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Finanzierung von Gründungsvorhaben

  • ERP-Gründerkredit - Universell (073, 074, 075, 076)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293) sowie
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie im Internet unter www.kfw.de/konditionen.

23.04.2018 | Geänderte KfW-Programme 2018: Die Einzelheiten im Überblick

In den Programmen Energieeffizient Sanieren (151/152) und Energieeffizient Bauen (153) wurde jüngst die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 12 auf 6 Monate verkürzt. Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich. Im Programm Energieeffizient Bauen (153) ist zudem die 20-jährige Zinsbindung weggefallen.

Neuerungen bei Technischen Mindestanforderungen

Für die KfW-Förderprogramme 151/152, 153 und 430 gilt seit 17. April 2018 eine neue Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“. Neben einigen redaktionellen Änderungen gibt es dort folgende inhaltlichen Änderungen:

DIN 4108 Beiblatt 2 (151, 153, 430): Für die Nachweisführung zu einem KfW-Effizienzhaus kann die Neufassung der DIN 4108 Beiblatt 2 ab der Veröffentlichung als Norm angewendet werden.

Effizienzhaus 40 Plus (153): Seit dem 17. April 2018 besteht im Plus-Paket keine Anforderung mehr an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Weiterhin wird insbesondere für Mehrfamilienhäuser klargestellt, dass in jeder Wohneinheit ein Benutzerinterface zu installieren ist. Ein Benutzerinterface ist ein fest installiertes Display in der jeweiligen Wohneinheit. Die Mindestanforderung an die nutzbare Speicherkapazität von Stromspeichern (beim Einsatz von Photovoltaikanlagen) wird neu gefasst.

Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten (153): Die Referenzwerte für die Bauteile der Gebäudehülle werden um das Bauteil Dachflächenfenster erweitert. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle kann auch über den q50-Wert nachgewiesen werden.

Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten (153), Lüftungs­anlagen (152, 430), Lüftungspaket (152, 430): Die Anforderung an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung kann gleichwertig erfüllt werden, wenn die jeweilige Lüftungsanlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV < –26 kWh/(m²a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist. Eine Herstellerbescheinigung über den spezifischen Energieverbrauch gemäß Ökodesign-Richtlinie ist für den Nachweis ausreichend. Damit kann ggf. auch eine Lüftungsanlage mit einem Wärmebereitstellungsgrad von weniger als 80 % die Mindestanforderung erfüllen.

Hydraulischer Abgleich (151/152, 153, 430): Mit den Technischen Mindestanforderungen wird nun auch klargestellt, welches Verfahren zu verwenden ist. Werden beispielsweise bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen mehr als 50 % der Gebäudehülle wärmeschutztechnisch verbessert, kann der hydraulische Abgleich über das Verfahren A gemäß VDZ-Formular nachgewiesen werden. Die VDZ-Formulare werden entsprechend angepasst.

Einbau von Brennwertkesseln (152, 430): Um den bestimmungsgemäßen Betrieb von Brennwertkesseln sicherzustellen, wird klargestellt, dass diese im überwiegenden (und nicht dauerhaften) Brennwertbetrieb zu betreiben sind.

Lüftungsanlagen, Lüftungspaket (152, 430): Die Anforderung an die Luftdichtheit der Gebäudehülle (n50 < 3,0 h-1) beim Einbau von Lüftungsanlagen als Einzelmaßnahme und beim Lüftungspaket entfallen. Stattdessen müssen Lüftungsanlagen einreguliert sein und mindestens eine Lüftung zum Feuchteschutz (nur bei Einzelmaßnahmen, nicht bei Effizienzhäusern) gewährleisten. Beim Lüftungspaket muss die Luftdichtheit messtechnisch bestimmt werden (entweder nach Fertigstellung oder baubegleitend zur Qualitätssicherung).

Leistungen des Energieeffizienz-Experten (151/152, 153, 430): Klargestellt wird, dass ein Konzept zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept), zur Verbesserung der Luftdichtheit der Gebäudehülle (Luftdichtheitskonzept) bzw. zur Lüftung (Lüftungskonzept) zu erstellen ist. Eine Planung bzw. Fachplanung muss nicht zwingend durch den Experten erbracht werden. Die Dokumentation der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ist an den Bauherren zu übergeben.

Liste der förderfähigen Maßnahmen (151/152, 153, 430): Im Programm Energieeffizient Sanieren (151/152/430) sind seit dem 17. April Smart-Home-Technologien mit jedem Verwendungszweck (Einzelmaßnahme und Sanierung KfW-Effizienzhaus) mitfinanzierungsfähig.

Neue Liste der Technischen FAQ seit 17. April 2018 als ­Infoblatt für 151/152, 430,153: Ab sofort hat die Liste der Technischen FAQ den Charakter eines Infoblattes, also den Charakter einer Hilfestellung für den Energieeffizienz-Experten. Sie ist dann nicht mehr eine Anlage zu den Merkblättern in Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (151/152, 430, 153). Verpflichtend einzuhaltende Regeln wurden in diesem Zuge aus der Liste der Technischen FAQ in die Anlage zu den Merkblättern „Technische Mindestanforderungen“ überführt.

Verpflichtend einzuhaltende KfW-Vorgaben im Rahmen der Nachweisführung von KfW-Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen finden sich nun ausschließlich in den Anlagen zu den Merkblättern „Technische Mindestanforderungen“ für die Produkte Energieeffizient Bauen (153) und Energieeffizient Sanieren (151/152, 430).In der Liste der Technischen FAQ sind sogenannte „kann“-Regelungen enthalten. Die „kann“-Regelungen verbleiben weiterhin in der Liste der Technischen FAQ. Sie können vom Energieeffizienz-Experten angewendet werden, müssen es aber nicht. Z. B. enthält die Anlage 1 der Liste der Technischen FAQ eine „kann“-Regelung zur Anrechenbarkeit von Wärmerückgewinnungsgraden von Lüftungsanlagen in Abhängigkeit von der Luftdichtheit der Gebäudehülle.

www.kfw.de/151

www.kfw.de/153

www.kfw.de/430

11.04.2018 | KfW: Das ändert sich jetzt in den Programmen 151/152 und 153

Endspurt: Die günstigen KfW-Bedingungen für eine Gebäudesanierung gibt es nur noch eine Woche. Ab 17. April 2018 ändert die Förderbank der KfW Bankengruppe Zinsbindung und Tilgung bei den Programmen 151/152 und 153 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Für sehr energieeffiziente Neubauten werden dann nur noch Kreditlaufzeitvarianten angeboten, die eine 10-jährige Zinsbindung enthalten (Programm 153). Die 20-jährige Zinsbindung entfällt.

In den Programmen 151/152 und 153 wird außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. Nur noch vollständige Kreditrückzahlungen sind dann möglich. Vor dem 17. April beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.

20.02.2018 | KfW ändert Förderbedingungen für Sanierungen und Neubau

Wer bei der Gebäudesanierung noch die günstigen KfW-Bedingungen nutzen will, sollte sich beeilen. Die Förderbank der KfW Bankengruppe ändert nämlich ab 17. April 2018 die Zinsbindung und Tilgung. Betroffen sind die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ 151/152 und 153. So werden zum Beispiel nach dem Stichtag für besonders energieeffiziente Neubauten nur noch Kreditlaufzeitvarianten angeboten, die eine 10-jährige Zinsbindung enthalten (Programm 153 „Energieeffizient Bauen“). Die bislang mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt.

Zudem wird in den Programmen 151/152 und 153 eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. Es sind dann nur noch vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17. April beantragte Darlehen behalten allerdings ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.

Zusätzlich wird die provisionsfreie Dauer für die Bereitstellung reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird sechs Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet. Bislang waren 12 Monate bereitstellungsprovisionsfrei.

„Wenn sich der finanzökonomische Rahmen ändert, wirkt sich das auch auf die wirtschaftliche Attraktivität von Finanzierungshilfen für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau aus. Wer also für dieses Jahr die Sanierung plant oder in den nächsten Monaten neu bauen möchte, sollte jetzt noch schnell KfW-Mittel beantragen, um in den Genuss günstigerer Bedingungen zu kommen. Unter Umständen lohnt es sich sogar, erst längerfristig anstehende Maßnahmen vorzuziehen“, analysiert die Architektin Lale Küçük von der EnergieAgentur.NRW. 

19.01.2018 | Ab 19. Januar 2018 gelten in einigen Förderprodukten neue Zinskonditionen

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Energieeffizienzprogramm - EBS (276)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • Energieeffizient Bauen (153)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet

  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
  • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie im Internet unter www.kfw.de/konditionen

29.11.2017 | KfW passt zum 1. Januar 2018 Merkblätter an

Anpassung beihilferechtlicher Formulierungen

In Merkblättern zu Programmen aus den Bereichen Gründen, Erweitern und Festigen, Innovation, Energie und Umwelt sind Anpassungen erforderlich.

  • KfW-Unternehmerkredit (047),
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072),
  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067),
  • ERP-Kapital für Gründung (058),
  • ERP-Gründerkredit – Universell (074, 076),
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241),
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/ -prozesse (292, 293),
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294),
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme – Investitionszuschuss (494),
  • Erneuerbare Energien – Speicher (275),
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380/390/391),
  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230):

In einer KfW-Information vom 4. September 2017 hat die KfW Merkblattanpassungen in den Produkten bzw. Produktvarianten mit Beihilfekomponenten nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) angekündigt.

Die KfW gibt bekannt, dass neben dem Hinweis auf die aktuelle Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung als Rechtsgrundlage weitere Formulierungsanpassungen zur beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Merkblätter erforderlich sind. Sie betreffen u.a. die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Beihilfen und den Verweis auf sektorbedingte Förderausschlüsse. Die Merkblattformulierungen werden in diesen Punkten vereinheitlicht.

Über entsprechende Anpassungen im Produkt Erneuerbare Energien Premium informiert die KfW zu einem späteren Zeitpunkt.

Kumulierungsverbot bei Förderung mit EEG/KWKG zum 01.01.2018

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230),
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293),
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294),
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme – Investitionszuschuss (494):

Für Anlagen zur Stromerzeugung (z.B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich. Diese Anlagen sind ggf. separat über einen beihilfefreien Zinssatz zu finanzieren.

Die KfW hat im BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230) das Kumulierungsverbot um das KWKG erweitert. Im KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293), dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) und dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme – Investitionszuschuss (494) wurden die Merkblattformulierungen unter dem Punkt Kombinationsmöglichkeiten vereinheitlicht.

Harmonisierung der Merkblätter

  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294),
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme – Investitionszuschuss (494):

Die KfW hat die Merkblätter des KfW-Energieeffizienzprogramms – Abwärme (294) und des KfW-Energieeffizienzprogramms – Abwärme – Investitionszuschuss (494) harmonisiert. Dies betrifft im Wesentlichen die Punkte Neutralität der Berater, Informationen zur Datennutzung und -weitergabe und zur Kombinierbarkeit der Programme 294 und 494.

Download- und Bestellmöglichkeit

Die aktuellen Merkblätter stehen zum Download im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal. Alternativ können sie ab Gültigkeit per E-Mail an bestellservice@kfw.de oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 539 9001 bestellt werden.

  • Merkblatt KfW-Unternehmerkredit (047), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 0188
  • Merkblatt ERP-Regionalförderprogramm (062, 072), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 0186
  • Merkblatt ERP-Gründerkredit – StartGeld (067), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 2258
  • Merkblatt ERP-Kapital für Gründung (058), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 0213
  • Merkblatt ERP-Gründerkredit – Universell (074, 076), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 2259
  • Merkblatt KfW-Umweltprogramm (240, 241), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 2220
  • Merkblatt KfW-Energieeffizienzprogramm –Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 3416
  • Merkblatt KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 3691
  • Merkblatt KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme – Investitionszuschuss (494), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 4031
  • Merkblatt Erneuerbare Energien – Speicher (275), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 2700
  • Merkblatt ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380/390/391), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 4011
  • Merkblatt BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230), gültig ab 01.01.2018, Bestellnummer 600 000 0279

31.08.2017 | Für einige KfW-Produkte gelten ab dem 23. November 2017 neue Merkblätter

KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)

  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen im Sinne der besseren Kundenorientierung
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

  • neuer Aufbau des Dokuments und redaktionelle Änderungen im Sinne der besseren Kundenorientierung
  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag 
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG
  • grundsätzliche steuerliche Hinweise

Aufgrund des neuen Merkblattaufbaus gibt es keine blauen Änderungsversionen.

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

  • Klarstellung zum Förderhöchstbetrag
  • Hinweis zum Kumulierungsverbot mit § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG

In der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen" wurden Klarstellungen vorgenommen zu:

  • Förderfähige Maßnahmen und Anforderungen zum Einbruchschutz
  • Förderbereich 6, Einbau oder Erweiterung von Altersgerechten Assistenzsystemen

Die Änderungen im Merkblatt „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ und in der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ haben die Anpassung der „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ erforderlich gemacht.

Bitte beachten Sie, dass die aktualisierte „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ die Version 09/2017 trägt, auch wenn das Dokument für den Kredit erst ab 11/2017 gilt. Im Zuschussprodukt ist das Dokument schon ab 09/2017 gültig. 

Die neuen Merkblätter, die Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ sowie die „Fachunternehmerbestätigung – Maßnahmen zum Einbruchschutz“ sind der KfW-Information vom 29. August 2017 beigefügt und können nach dem Einloggen in den Partnerbereich unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen werden.

01.06.2017 | Ab 1. Juni 2017 gelten in einigen Förderprodukten der KfW neue Zinskonditionen

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Energieeffizienzprogramm – EBS (276)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • Energieeffizient Bauen (153)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet

  • IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer steht unter www.kfw.de/konditionen.

26.04.2017 | Seit dem 25. April 2017 sind in einigen KfW-Förderprodukten neue Zinskonditionen gültig.

Die gesenkten Zinsen gelten in folgenden Förderprodukten:

Wohnwirtschaft

KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Aktuelle Konditionen

Kommunale Infrastruktur – bankdurchgeleitete Kredite

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Aktuelle Konditionen

Wohnwirtschaft, Bildung und Infrastruktur

Alle aktuellen Konditionen

03.02.2017 | Zinserhöhung in vielen KfW-Förderprodukten ab Februar 2017

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)

Finanzierung von Gründungsvorhaben

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – EBS (276)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (271, 272, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet

  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
  • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie auch unter www.kfw.de/konditionen

08.11.2016 | Ab 16. November 2016 gelten in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen:

Allgemeine Unternehmensfinanzierung

  •  KfW-Unternehmerkredit (037, 047)

Finanzierung von Gründungsvorhaben

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)

Finanzierung von Energie- und Umweltvorhaben

  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270, 274)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen

  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben – Bankdurchgeleitet

  • IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

Die aktuelle Konditionenübersicht für Endkreditnehmer finden Sie unter www.kfw.de/konditionen

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