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Förderung für E-Autos verlängert

Hierzu erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier:

"Wir verlängern die Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2020, denn wir brauchen Kontinuität bei der Förderung. Die Kaufprämie hat sich in der Praxis bewährt. Die Zahl der Anträge steigt stetig an – zwar langsamer als wir das erhofft hatten, aber umso wichtiger ist es, Kontinuität bei der Förderung zu gewährleisten. Die Nachfrage hängt am Angebot. Die Anzahl der E-Modelle, die im Markt verfügbar sind, wächst, aber hier ist die Industrie gefragt, noch bessere Angebote zu machen. Gleichzeitig müssen wir die Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausbauen, um der Elektromobilität in Deutschland endlich auf breiter Front zum Durchbruch zu verhelfen. Elektroautos stehen nicht nur im Zentrum einer nachhaltigen Mobilität. International erfolgreiche E-Autos sind auch entscheidend für den zukünftigen Erfolg unserer Autoindustrie und damit für hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland.“

Die Kaufprämie wird in ihrer bestehenden Form, also mit identischen Fördersätzen, bis Ende Dezember 2020 fortgeführt. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums wird am 5. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt dann unmittelbar nach Auslaufen der bisherigen Förderrichtlinie ab 1. Juli 2019. Die Kaufprämie, die beim Kauf eines neuen Elektroautos gewährt wird, kann auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA) beantragt werden. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Die Kaufprämie wird wie bislang in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.  Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis zum 31.12.2020.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine, auf die Neufahrzeug zugelassen werden. Neu ist ein Förderbaustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Ergänzung erfolgt, da Elektrofahrzeuge bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und akustisch kaum wahrnehmbar sind. Die Fördersumme hier beträgt pauschal 100 Euro.

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