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So kommen Sie an die Förderung für Lkw-Abbiegeassistenten

Radfahrer leben im Straßenverkehr gefährlich. Das gilt insbesondere bei Situationen, in denen sie neben einem Lkw stehen, der abbiegen will.  Aber auch Fußgänger sind durch abbiegende Lastkraftwagen an Übergängen gefährdet. Ist der Unfall passiert, endet der für Fußgänger wie Radfahrer nicht selten tödlich und für den Lkw-Faher mit einem Schock.

Immer mehr Radfahrer sterben bei Unfällen

Rund 3.200 Mal kommt es in Deutschland jedes Jahr zu Kollisionen zwischen Lkw und Fahrradfahrern, hat die Unfallforschung der Versicherer ergeben. Gut 70 Radfahrer starben dabei 2019 – ein Drittel bei Unfällen mit abbiegenden Lkw. Im vergangenen Jahrzehnt ist die Zahl der Radfahrer, die bei einem Unfall sterben, damit um 16,8 Prozent gestiegen, meldet auch das Statistische Bundesamt.

Die Zahl der bei Unfällen getöteten Fußgänger ging zwar um 12,4 Prozent zurück. Noch immer starben aber 417 Menschen.

Leidtragende der Situation sind auch die in die Unfälle verwickelten Lkw-Fahrer. Sie können Radfahrer, die sich im toten Winkel ihrer Spiegel befinden, nicht sehen. Obwohl sie gegen die Gesetze der Optik auch bei noch so viel Vorsicht machtlos sind, stehen sie nach einem Unfall vor Gericht und leiden oft jahrelang unter an einem Trauma.

Video: Abbiegeassistenten im ADAC-Vergleich

Abbiegeassistenzsysteme retten Leben

Abbiegeassistenzsysteme in den Fahrzeugen könnten das verhindern und das Leben der Radfahrer und Fußgänger retten. Die smarten Helfer machen den Fahrer durch akustische Warnsignale auf die Gefahr aufmerksam. Meist sind sie zusätzlich mit einer Kamera ausgestattet, die den Bereich im toten Winkel filmt und den dort verborgenen Verkehrsteilnehmer auf einem Monitor im Cockpit sichtbar macht.

Doch obwohl bei einem gemeinsamen Feldversuch des Verbands Spedition und Logistik sowie des Verkehrsministeriums des Landes Baden-Württemberg im Sommer vergangenen Jahres fast acht von zehn teilnehmenden Spediteuren von Abbiegeassistenzsystemen begeistert waren, sind nur 40 Prozent der Unternehmen bereit, diese in ihren Fahrzeugen nachzurüsten. Schließlich kosten der Assistent, sein Einbau sowie der Ausfall des Lkw während des Werkstattaufenthalts insgesamt rund 2.500 Euro.

Bundesverkehrsministerium fördert 80 Prozent der Kosten

Den größten Teil davon können sie sich nun vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) ersetzen lassen. Dieses fördert im Rahmen des „Förderprogramms Abbiegeassistenzssysteme“ 80 Prozent der Ausgaben für den Einbau eines Abbiegeassistenten in Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Auch Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes fallen darunter.

Die Förderung ist auf 1.500 Euro pro Fahrzeug beschränkt. Diese gibt es allerdings nicht nur für Nachrüstungen, sondern auch für die Anschaffung eines Neufahrzeuges, das mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet ist. Insgesamt können Spediteure beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Fördermittel für bis zu zehn Fahrzeuge pro Jahr beantragen. Das Programm soll bis zum Jahr 2024 laufen.

Speditionen, die Güterkraftverkehr nach dem § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Halter oder Eigentümer von in Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind, erhalten die Förderung aus dem „Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs“.

Die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 9,25 Millionen Euro vergibt das BAG in der Reihenfolge, in der förderfähige Anträge bei ihm eingehen. Spediteure können die Gelder für das laufende Jahr noch bis zum 15. Oktober beantragen.

In neuen Fahrzeugmodellen sind Abbiegeassistenten ab 2022 Pflicht

Wer die Förderung in Anspruch nehmen will, sollte sich also beeilen. Schon deshalb, weil Sie bei der Neuanschaffung eines Lkw oder Bus ab 2022 nicht mehr entscheiden können, ob dieser mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein soll.

Wie das Europäische Parlament 2019 beschlossen hat, müssen Hersteller diesen dann in jedem neuen Fahrzeugtyp verbauen. Zwei Jahre später muss jedes neue Nutzfahrzeug mit einer Abbiegehilfe ausgestattet sein. Ab übernächstem Jahr müssen leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse dem Beschluss zufolge zudem unter anderem mit Systemen ausgestattet sein, die erkennen wenn der Fahrer übermüdet oder abgelenkt ist.

Auch Systeme für mehr Sicherheit beim Rückwärtsfahren sowie mit intelligente Tempomaten und Spurhalteassistenten sind dann Pflicht.

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