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Gebäude bilanzieren: Häufige Fehler, Tipps und Berechnungshilfen

Sabine Erdmann, Peter Pannier, Lisa Schmidt

Im Gebäudeforum klimaneutral stellt die Deutsche Energie-Agentur (dena) wiederkehrende Fehler zusammen, gibt Hinweise und benennt Regeln, die zu beachten sind. Sie zeigt Fehlerquellen bei der Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 und von Wohngebäuden nach DIN V 4108/4701. Die Auflistung basiert auf den Erfahrungen einer großen Zahl von Vor-Ort-Kontrollen bei KfW-geförderten Bauvorhaben, die die Dena seit vielen Jahren koordiniert und regelmäßig aktualisiert.

Grundlegendes bei KfW-geförderten Vorhaben

Energetische Baubegleitung

Während der Bauausführung beziehungsweise der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen können Änderungen in der Ausführung auftreten. Deshalb ist es wichtig, Änderungen schon während der Bauphase zu prüfen: Wird beispielsweise das beantragte Effizienzhaus-Niveau erfüllt oder kann es zu Rückstufungen kommen?

Mit der energetischen Baubegleitung soll die antragsgemäße Umsetzung der energetischen Sanierung sichergestellt und dokumentiert werden. Experten unterstützen dabei sowohl Hauseigentümer als auch Handwerker zu fachlichen Themen bei der Umsetzung des Sanierungskonzepts.

Durch die energetische Baubegleitung und Kontrolle der Umsetzung ist es den Experten möglich, auf ggf. notwendige konzeptionelle Änderungen der Sanierungsmaßnahmen zu reagieren, Anpassungen und Ersatzlösungen vorzuschlagen und somit aktiv auf den Sanierungserfolg einzuwirken. Bitte beachten:

  • Die Prüfung der Bauausführung sowie der Dokumentation ist vorgeschrieben und daher dringend erforderlich.
  • Die Nachweise sind korrekt zu erstellen.
  • Die Konzepte für Wärmebrücken und Luftdichtheit müssen vorliegen und in der Dokumentation enthalten sein.
  • Die Berechnungsergebnisse sind zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen.
  • Die förderfähigen Kosten sind korrekt zuzuordnen.

Bauliche Besonderheiten

In der Praxis treten immer wieder Fragen auf, weil das zu sanierende oder zu errichtende Gebäude bauliche Besonderheiten aufweist. Damit die Experten die richtige Entscheidung treffen, ob der Antrag auf einen getrennt zu bilanzierenden Neubau oder komplett als Sanierung gestellt werden muss, sollte in die technischen FAQ geschaut werden. Die KfW beziehungsweise das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) haben zur Unterstützung der Energieeffizienzexperten darin ebenfalls die Abgrenzung und den korrekten Umgang mit baulichen Besonderheiten definiert. Dazu gehören beispielsweise:

  • Offener Raumverbund
  • Privates Schwimmbad im Gebäude
  • Erweiterung und Ausbau eines bestehenden Gebäudes
  • Aneinandergereihte Bebauung
  • Abgrenzung zwischen Gebäudeteilen und Gebäude

Alle Informationen dazu sind in den technischen FAQ der KfW bzw. des Bafa zusammengefasst und werden dort ausführlich erläutert.

Aktuelle Version von Gesetzen und Verordnungen

Die Förderprogramme des Bundes orientieren sich an den jeweils gültigen Gesetzen sowie Verordnungen und unterliegen einer stetigen Aktualisierung. Seit 2023 gilt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Grundlage für die Bilanzierung und Erstellung der Nachweise zur Beantragung von Fördermitteln. Für die Nachweise zur Einhaltung der energetischen Anforderungen für Fördermittelanträge, die vor 2023 gestellt wurden, ist die bisherige Version des GEG zu ver­wenden.

Für Anträge, die vor November 2020 gestellt wurden, ist die entsprechende Version der EnEV zu beachten. Sie richtet sich nicht nach dem Datum des Bauantrags, sondern nach dem Datum des Förderantrags. Bei Förderanträgen ab 2016 ist daher die EnEV-Version mit Verschärfungen ab diesem anzuwenden.

Bei der zum Nachweis der Anforderungen verwendeten Bilanzierungssoftware ist darauf zu achten, dass sowohl die Richtlinien des Referenzgebäudes als auch die technischen Mindestanforderungen der einzelnen Förderprogramme auf dem aktuell gültigen Stand sind. Bitte beachten:

  • Für die Bestätigung zum Antrag auf Fördermittel (BzA) beziehungsweise die technische Projektbeschreibung (TPB) und für die spätere Bestätigung nach Durchführung (BnD) beziehungswiese den technischen Projektnachweis (TPN) gelten stets die am Tag der Antragstellung gültigen technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Förderprogramms.
  • Für die Aktualisierung der Anforderungen innerhalb der Software sind die Hersteller verantwortlich. Sie bieten Aktualisierungen im Rahmen von Softwarepflegeverträgen an. Für die Verwendung innerhalb des Antragsverfahrens ist der Softwarenutzer und die Softwarenutzerin verantwortlich.

Bilanzierung von Wohngebäuden

Bilanzierung nach DIN V 18599

Wohngebäude sind grundsätzlich als Ein-Zonen-Modell zu bilanzieren. Bei der Bilanzierung nach DIN V 18599 bietet sich hierfür das Nutzungsprofil 17: Sonstige Aufenthaltsflächen an. Die Nutzungsrandbedingungen für Wohngebäude sind in der Tabelle 4 in der DIN V 18599-10 aufgeführt. Für Wohngebäude, die nur teilweise belüftet oder die mit mehreren Systemen zur Lüftung ausgestattet werden, erfolgt die Anrechnung flächenanteilig nach Gleichung 23 der DIN V 18599-6: 2018-09.

Bei der Nachweisführung von aktiv gekühlten Wohngebäuden ist die Kühlung auch dann zu berücksichtigen, wenn die technischen Voraussetzungen für den Kühlbetrieb gegeben sind, die Kühlung jedoch nicht genutzt wird: zum Beispiel bei reversiblen Wärmepumpen. Werden nur Teilbereiche des Gebäudes gekühlt, so ist dieser Anteil mit dem Teilkühlfaktor nach DIN V 18599-6 flächenanteilig zu betrachten.

Wärmebrückenzuschlag und Wärmebrückennachweis

Die Anforderungen zur Berücksichtigung von Wärmebrücken definiert die technische FAQ Nr. 7.00 BEG WG/BEG NWG. Vor allem die folgenden Hinweise sind zu beachten:

  • Der Einfluss von Wärmebrücken ist gemäß GEG § 12 und § 24 nach den Regelungen der DIN V 18599-2, Abschnitt 6.2 stets im Effizienzhaus-Nachweis zu berücksichtigen.
  • Die Wärmebrückenberücksichtigung kann über die gesamte Gebäudehülle ohne konkreten Nachweis mit einem Pauschalzuschlag von ΔUWB = 0,10 W/(m² K) beziehungsweise ΔUWB = 0,15 W/(m²K) bei Außenbauteilen mit innen liegender Dämmschicht und einbindender massiver Geschossdecke erfolgen.
  • Der Pauschalzuschlag kann auf ΔUWB = 0,05 W/(m²K) halbiert werden, insofern im Rahmen eines Gleichwertigkeitsnachweises die Umsetzung des Beiblatts 2 der DIN 4108 bestätigt wird. Hierbei ist zu beachten, dass bei allen Anschlüssen die Merkmale und Kriterien nach Kategorie A erfüllt sind.
  • Der pauschale Wärmebrückenzuschlag kann weiter auf ΔUWB = 0,03 W/(m²K) reduziert werden, wenn im Rahmen eines Gleichwertigkeitsnachweises nach DIN 4108, Beiblatt 2 bei allen Anschlüssen die Merkmale und Kriterien nach Kategorie B erfüllt sind.
  • Als Alternative zum Gleichwertigkeitsnachweis und verpflichtend bei Zuschlägen kleiner als ΔUWB = 0,05 W/(m²K) erfolgt die Berücksichtigung der vorhandenen Wärmebrücken individuell über eine detaillierte Berechnung auf Grundlage der DIN EN ISO 10211 oder aus Wärmebrückenkatalogen. Eine Mischberechnung aus pauschalen und berechneten Werten ist nicht zulässig.

Bitte beachten: Sollte der Wärmebrückennachweis nicht selbst durch die bearbeitende Expertin beziehungsweise den bearbeitenden Experten erstellt worden sein, so sollte dieser stets auf Plausibilität geprüft werden. Erscheint der von Dritten berechnete Wärmebrückenzuschlag zu gering, korrigieren ihn die Expertinnen und Experten mittels eines pauschalen Wärmebrückenzuschlags. Das ist jedoch zu dokumentieren, sodass bei Nichterreichung des beantragten Effizienzhaus-Niveaus ein korrigierter Wärmebrückennachweis angefordert werden kann.

Bilanzierung von Nichtwohngebäuden

Vereinfachungsregelungen Mehrzonenmodell

Die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden erfolgt als Mehrzonenmodell gemäß der in DIN V 18599-1: 2018-09, Abschnitt 6.3 aufgeführten Regelungen zur Zonierung, sofern nicht das vereinfachte Verfahren nach GEG § 32 (Ein-Zonen-Modell) zur Anwendung kommt. Bei der Bilanzierung als Mehrzonenmodell besteht die Zonierung gemäß der vorhandenen Nutzung, der Konditionierung und gegebenenfalls weiterer anzuwendender Zonenteilungskriterien nach Abschnitt 6.3 der DIN V 18599-1 sowie nach GEG § 21. Es gelten die folgenden Vereinfachungsregeln.

5-Prozent-Regel: Zuschlag von kleinen Zonen mit einem Gesamtflächenanteil von maximal 5 Prozent zu anderen Zonen mit ähnlicher Nutzung, falls sich die internen Lasten nicht erheblich unterscheiden. Die Versorgungssysteme zur Konditionierung der Zonen (Heizung, Kühlung, RLT) dürfen sich unterscheiden. Dabei sollten Zonen mit möglichst ähnlicher Nutzung und Art der heizungs- und raumlufttechnischen Versorgungssysteme zusammengefasst werden.

1-Prozent-Regel: Der Zuschlag von sehr kleinen Zonen mit einem Gesamtflächenanteil von maximal 1 Prozent zu anderen Zonen besteht auch bei abweichender technischer Konditionierung und Versorgungssystemen. Die beiden Zonen sollten jedoch eine ähnliche Nutzung aufweisen und in möglichst vielen Konditionierungsarten übereinstimmen.

Hinweis: Die zuvor beschriebenen Vereinfachungsregelungen greifen nicht für Zonen mit besonders hohen Luftwechselzahlen und inneren Lasten (beispielsweise Nutzungsprofil 14: Küchen in Nichtwohngebäuden).

Aufgrund der Nutzung: Räume der Nutzungen 01: Einzelbüro und 02: Gruppenbüro dürfen zum Nutzungsprofil 01: Einzelbüro zusammengefasst werden. Räume der Nutzungen 18: Nebenflächen ohne Aufenthalt, 19: Verkehrsflächen und 20: Lager, Technik, Archiv dürfen nach DIN V 18599-10, Tab. 5 zu Nutzungsprofil 18 gebündelt werden. Für detailliertere Informationen siehe hierzu auch technische FAQ Nr. 3.12.

Wärmebrückenzuschlag und Wärmebrückennachweis

Die Anforderungen zur Berücksichtigung von Wärmebrücken werden in den technischen FAQ Nr. 7.00 genauer definiert. Vor allem die folgenden Hinweise sind zu beachten:

  • Der Einfluss von Wärmebrücken ist gemäß GEG § 24 nach den Regelungen der DIN V 18599-2, Abschnitt 6.2 stets im Effizienzgebäude-Nachweis zu berücksichtigen.
  • Die Wärmebrückenberücksichtigung erfolgt über die gesamte Gebäudehülle ohne konkreten Nachweis mit einem Pauschalzuschlag von ΔUWB = 0,10 W/(m²K) beziehungsweise ΔUWB = 0,15 W/(m²K) bei Außenbauteilen mit innenliegender Dämmschicht und einbindender massiver Geschossdecke.
  • Der Pauschalzuschlag kann auf ΔUWB = 0,05 W/(m²K) halbiert werden, insofern im Rahmen eines Gleichwertigkeitsnachweises die Umsetzung des Beiblatts 2 der DIN 4108 bestätigt wird. Hierbei ist zu beachten, dass bei allen Anschlüssen die Merkmale und Kriterien nach Kategorie A erfüllt sind.
  • Der pauschale Wärmebrückenzuschlag kann weiter auf ΔUWB = 0,03 W/(m²K) reduziert werden, wenn im Rahmen eines Gleichwertigkeitsnachweises nach DIN 4108, Beiblatt 2 bei allen Anschlüssen die Merkmale und Kriterien nach Kategorie B erfüllt sind.
  • Als Alternative zum Gleichwertigkeitsnachweis und verpflichtend bei Zuschlägen kleiner als ΔUWB = 0,05 W/(m²K) kann die Berücksichtigung der vorhandenen Wärmebrücken individuell über eine detaillierte Berechnung auf Grundlage der DIN EN ISO 10211 erfolgen oder aus Wärmebrückenkatalogen entnommen werden. Eine Mischberechnung aus pauschalen und berechneten Werten ist nicht zulässig.
  • Für verschiedene Gebäudezonen können unterschiedliche Wärmebrückenzuschläge angesetzt werden. Ist dies der Fall, so sind für die jeweiligen Zonen dem Ansatz entsprechende Nachweise zu führen.

Bitte beachten: Sollte der Wärmebrückennachweis nicht selbst durch die bearbeitende Expertin oder bearbeitenden Experten erstellt worden sein, so sollte dieser stets auf Plausibilität geprüft werden. Erscheint der von Dritten berechnete Wärmebrückenzuschlag zu gering, kann er durch die Expertinnen und Experten mittels eines pauschalen Wärmebrückenzuschlags korrigiert werden. Dies ist jedoch zu dokumentieren, sodass bei Nichterreichung des beantragten Effizienzgebäude-Niveaus ein korrigierter Wärmebrückennachweis bei Dritten angefordert werden kann.

Tools für die Gebäudebilanzierung

Berechnungshilfe für Wohngebäude gemäß GEG

Das Tool ist eine Berechnungshilfe für das Berechnungsverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023 (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10, Referenzgebäudeverfahren) auf Basis von Microsoft-Excel vom Institut für Bauphysik der Universität Kassel. Es kann genutzt werden für die Berechnung und Nachweisführung gemäß GEG auf Basis von DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 sowie zum Speichern/Laden von Projekten, zur Flächenermittlung, U-Wert-Berechnung und der Darstellung der Monatswerte. Das Tool kann für ungekühlte Wohngebäude mit normalen Innentemperaturen verwendet werden. Sie finden es unter www.t1p.de/geb230461

Dynamic ISO Building Simulator

Der Dynamic ISO Building Simulator (DIBS) ist ein Simulationsprogramm des Instituts Wohnen und Umwelt zur Berechnung des Endenergiebedarfs für Heizung und Kühlung von Nichtwohngebäuden in Deutschland. Es baut auf dem etablierten dynamischen Stundenbilanzverfahren der ISO 13790 auf und erweitert dieses um verschiedene Aspekte, zum Beispiel die Nachtlüftung zur Reduktion des sommerlichen Kältebedarfs. Das Simulationsprogramm erlaubt die Berechnung von einzelnen Gebäuden sowie von Gebäudebeständen. Mit dem DIBS berechnet sich der Endenergiebedarf für Heizung und Kühlung von Nichtwohngebäuden in Deutschland mit geringem Aufwand. Pro Gebäude sind nur 36 Eingangsdaten nötig. Das Tool ist zu finden unter www.t1p.de/geb230462

Diese und weitere zum Teil interaktive Tools, die Expertinnen und Experten im Arbeitsalltag unterstützen, hat das Gebäudeforum klimaneutral in einer Toolbox unter www.gebaeudeforum.de zusammengestellt. Sie lassen sich den Themenfeldern Beratung, Bilanzierung/Berechnungsverfahren, Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Energieeffizienz/Nachhaltigkeit zuordnen.

Infobox Gebäudeforum

Sie suchen qualitätsgesicherte Fachinformationen rund um klimaneutrale Gebäude und Quartiere? Für Fachleute aus Architektur, Energieberatung und technischer Gebäudeausrüstung stehen auf der Website des Gebäudeforums klimaneutral unter www.gebäudeforum.de zahlreiche Fachinhalte, digitale Tools, ausführliche Fach-FAQs und Vortragsfolien zum Download bereit. Das Themenspektrum umfasst Inhalte von GEG, Energieausweis, DIN V 18599, individuellem Sanierungsfahrplan bis hin zu nachwachsenden Baustoffen und zirkulärem Bauen.

Zudem beantwortet das Serviceteam des Gebäudeforums spezifische Fachfragen an der Telefonhotline oder auch schriftlich. Zusätzlich können Fachleute sich von guten Beispielen rund um die Energiewende im Gebäudesektor in einem Best-Practice-Portal inspirieren lassen. Das Gebäudeforum wird von der Deutschen Energie-Agentur und einem stetig wachsenden Partnernetzwerk getragen. Der Gebäude-Energieberater ist Teil dieses Partnernetzwerks.

Dieser Artikel erschien zuerst in GEB GebäudeEnergieberater, Ausgabe 04/2023.

Sabine Erdmann ist Seniorexpertin für Planung & Beratung im Bereich ­Klimaneutrale Gebäude bei der Deutschen ­Energie-Agentur.

Peter Pannier ist Teamleiter für Analysen & Gebäudekonzepte im Bereich Klimaneutrale Gebäude bei der Deutschen ­Energie-Agentur.

Lisa Schmidt ist Expertin für Planung & Beratung im Bereich Klima­neutrale Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur.

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