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Börsenstrompreis wieder auf neuem Rekordhoch

Damit wird der Rekordpreis vom Vormonat (304 Euro) nochmal übertroffen. Zum Vergleich: im August 2021 kostete eine Megawattstunde lediglich 82 Euro - ein Plus von 329 Prozent.

 

„Zwar brachte die Abschaffung der EEG-Umlage zuletzt eine leichte Entlastung beim Strompreis, mittelfristig müssen sich Verbraucher*innen aber auf weiter deutlich steigende Preise einstellen“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Die hohen Strombörsenpreise sind auch Folge der gestiegenen Gaspreise. Gaskraftwerke sind essentiell im deutschen Strommix, um schwankende erneuerbare Energien auszugleichen und bestimmen so maßgeblich den Strombörsenpreis mit. Diese hohen Preise werden mit etwas Verzögerungen auch bei Endkund*innen ankommen.“

 

Der Strompreis für Verbraucher*innen sank im Juli leicht. Ein Musterhaushalt (5.000 kWh) zahlte im Schnitt 1.949 Euro jährlich für Strom und damit erstmals seit Dezember weniger als 2.000 Euro. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 39,0 ct. pro kWh. Im Vorjahresmonat waren es 1.525 Euro – ein Plus von 28 Prozent.

 

Für August, September und Oktober haben Grundversorger in 141 Fällen Erhöhungen angekündigt. Betroffen von den Preiserhöhungen sind rund 2,5 Millionen Haushalte. Im September betragen die Erhöhungen im Schnitt 47,4 Prozent.

 

Obwohl Stromgrundversorger bereits im Spätjahr und Winter 2021 in mehr als 1.000 Fällen Preise erhöht hatten, wurden seit dem 1. März 2022 in weiteren 873 Fällen Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 22,0 Prozent und betreffen rund 8,0 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 366 Euro pro Jahr.

 

Der Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022 entlastet Verbraucher*innen um 5,1 Mrd. Euro. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz bereits im April beschlossen. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung an die Kund*innen weiterzugeben.

 

Die Abschaffung der EEG-Umlage (vorher 3,723 Ct.) bringt für einen Singlehaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.500 kWh etwa 66 Euro. Eine Familie mit 5.000 kWh Stromverbrauch zahlt etwa 222 Euro weniger.

 

„Die erste Senkung der EEG-Umlage zum Jahreswechsel kam aufgrund der massiv gestiegenen Einkaufspreise bei Strom nicht bei den Verbraucher*innen an“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Mit der Abschaffung der Ökostromumlage im Juli wurde ein Vierpersonenhaushalt um 222 Euro im Jahr erneut entlastet. Den starken Anstieg der Stromkosten seit vergangenem Jahr federt das aber nur teilweise ab."

 

Weitere staatliche Maßnahmen könnten den Preisanstieg vollständig abfangen: denkbare Entlastungen wären eine Senkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh auf 1,0 Cent/kWh und eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent.

 

In Kombination mit der Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Familie um 459 Euro und ein Singlehaushalt um 147 Euro im Jahr entlastet werden. (Dabei handelt es sich nicht um die einfache Summe der Einzelentlastungen, da der Wegfall der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer den Nettobetrag reduzieren. Auf diesen niedrigeren Nettopreis werden dann sieben Prozent Mehrwertsteuer gerechnet.)

Gaspreise

 Die Gaspreise im Großhandel stiegen in den vergangenen Tagen deutlich an, trotz des hohen Niveaus. Laut Dutch TTF Gas Futures kostet eine Megawattstunde Gas am Donnerstag 208 Euro, Anfang der Woche lag der Preis noch bei 193 Euro – ein Anstieg von acht Prozent innerhalb weniger Tage. Mitte August 2021 wurden dafür unter 30 Euro fällig. Der Preis hat sich versiebenfacht.

 

„Wenn die bereits vor der Krise beschafften Energiemengen der Energieversorger verbraucht sind, werden sie zu den aktuellen Rekordpreisen an der Börse einkaufen müssen“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie CHECK24. „Die Jahresrechnung und damit auch die Abschläge könnten dann um das Drei- bis Fünffache steigen.“

 

Dabei erreichte der durchschnittliche Gaspreis bereits im Juli einen neuen Rekord. Ein Musterhaushalt (20.000 kWh) zahlte im Schnitt 3.415 Euro im Jahr für Gas. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 17,1 ct pro kWh. Im Juni kostete die gleiche Menge Gas noch 2.752 Euro. Im Juli 2021 waren es 1.301 Euro – ein Plus von 162 Prozent zum Juli 2022.

 

Inklusive der Umlage von fünf Cent müsste ein Musterhaushalt durchschnittlich 4.605 Euro zahlen. Das sind 254 Prozent mehr zu Juli 2021.

 

Für August, September und Oktober gibt es bereits 176 Fälle von Gaspreiserhöhungen in der Grundversorgung. Betroffen sind davon rund 1,6 Millionen Haushalte. Im September betragen die Erhöhungen im Schnitt 75,8 Prozent.

 

Obwohl Gasgrundversorger bereits im Spätjahr und Winter 2021 in mehr als 1.000 Fällen Preise erhöht haben, wurden seit dem 1. März 2022 in weiteren 565 Fällen Preise erhöht oder Erhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt betragen die Preiserhöhungen 54,1 Prozent und betreffen gut 3,1 Millionen Haushalte. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh bedeutet das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 994 Euro pro Jahr.

 

Gründe für gestiegene Preise: Angst davor, dass Gaslieferungen über Nord Stream 1 erneut ausbleiben, Unsicherheiten, wie mögliche Gas-Transit-Stopps aufgrund von Kampfhandlungen, Energiesanktionen oder Gasimportverbote aus Russland lassen die Großhandelspreise steigen. Händler greifen bereits auf andere Gasquellen zurück. Dort ist das Angebot knapp.

3. Berechnungen zur Gas-Umlage

Die Gas-Umlage soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober für alle Gaskund*innen gelten. Am kommenden Montag wird bekanntgegeben, wie hoch die Umlage ausfällt. Berichten zufolge erwägt die Bundesregierungen eine Abmilderung der Kosten durch eine niedrigere Mehrwertsteuer auf die Umlage.

 

CHECK24 hat berechnet, wie hoch die Mehrkosten für verschiedene Haushalte je nach Höhe der Umlage und Höhe der MwSt. sein könnten.

Liegt die Gas-Umlage wie angekündigt zwischen 1,5 ct. und 5 ct. je kWh und gelten weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer, würde ein Singlehaushalt bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh zwischen 89 und 298 Euro zahlen, eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh hingegen zwischen 357 und 1.190 Euro.

 

„Mit der Anwendung von Paragraf 26 des Energiesicherungsgesetzes werden die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung gleichmäßig auf alle Gaskund*innen verteilt“, sagt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh könnte es nur durch die neue Umlage von fünf Cent pro Kilowattstunde bis zu 1.190 Euro im Jahr teurer werden.“

 

Für einen verminderten Mehrwertsteuersatz auf die Gas-Umlage gibt es mehrere denkbare Szenarien. Wird keine MwSt. auf die Gas-Umlage in Höhe von 5 ct. je kWh erhoben, würde ein Singlehaushalt statt 298 Euro noch 250 Euro für die Umlage zahlen. Eine Familie würde um 1.000 Euro statt 1.190 Euro belastet werden.

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