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Das bringt das neue Aufstiegs-BAföG

Seit 1996 bieten Bund und Länder mit dem Aufstiegs-BAföG finanzielle Unterstützung für den Aufstieg im dualen System der beruflichen Bildung. Altersunabhängig sind alle anspruchsberechtigt, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Das gilt für Voll- ebenso wie für Teilzeit.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch "Aufstiegs-BAföG", früher "Meister-BAföG" genannt) unterstützt die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, zum Teil als zinsgünstiges Darlehen gewährt. 2018 wurden im Rahmen des Aufstiegs-BAföG 666 Millionen Euro bewilligt. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78% der Bund und zu 22% die Länder.

Die wichtigsten geplanten Neuerungen

Um das Aufstiegs-BAföG attraktiver zu machen, werden die Förderleistungen ausgebaut. So gibt es künftig nicht nur mehr Geld. Der Einzelne kann auch mehrfach vom Aufstiegs-BAföG profitieren:

  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50%).
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100% als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50% als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von zehn auf 14 Jahre.
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50% vom Staat bezuschusst (bisher 40%), der Rest als Darlehen gewährt.
  • Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden ausgeweitet.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).

Mit der Reform will die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der beruflichen Bildung setzen. Gleichzeitig unterstreicht sie die Gleichwertigkeit der Bildungswege von beruflicher und akademischer Bildung. Das Gesetz soll im August 2020 in Kraft treten.

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