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Herkunftsnachweis für Ökostrom: Gebühren runter statt rauf

Stattdessen fordert er eine Gebührensenkung und Möglichkeit barrierefreier Kostenteilung für kleine Solaranlagen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Ende Juni seinen Entwurf zur Überarbeitung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV) vorgestellt und will in diesem Zusammenhang die Gebühren für den Herkunftsnachweis für Ökostrom  aus Solaranlagen teils kräftig erhöhen.

Als Reaktion darauf fordert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in einer aktuellen Stellungnahme wirtschaftlich attraktivere Bedingungen für Herkunftsnachweise kleiner Solaranlagen. So sollten die Gebühren für kleine Solarstromanlagen abgesenkt und das Pooling verschiedener Solaranlagen in einem Konto ermöglicht werden. Die Verordnung soll am 1. Oktober 2021 in Kraft treten.

Unverhältnismäßigkeit der Gebühren für PV-Betreiber

Herkunfts- und Regionalnachweise dürften dem BSW zufolge als Instrumente der Vermarktung von erneuerbarem Strom künftig an Bedeutung gewinnen. Das Doppelvermarktungsverbot im EEG erlaube bis jetzt zwar keine Nutzung von Herkunftsnachweisen (HKN), wenn gleichzeitig eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werde. HKN könnten jedoch von förderfreien oder Ü20-Solaranlagen in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl infrage kommender Anlagen dürften HKN deshalb auch für die Solarbranche zunehmend interessanter werden.



Der BSW kritisiert seit längerem die Unverhältnismäßigkeit der damit verbundenen Gebühren für PV-Betreiber. Der aktuellen Registrierungsgebühr von mindestens 50 Euro pro Solaranlage und der jährlichen Kontoführungsgebühr von ebenfalls 50 Euro bei kleinen Anlagen stünden deutlich geringere Einnahmen aus dem Verkauf der HKN gegenüber. Der vorliegende Verordnungsentwurf verschärfe die Situation noch einmal durch die geplante Anhebung der Registrierungsgebühr von 50 auf 120 Euro – eine Steigerung um 240 Prozent.

Hemmnis für den Herkunftsnachweis für Ökostrom

"Die hohen Registrierungs- und Kontoführungsgebühren sind schon heute abschreckend. Sie stellen insbesondere für kleine Ü20-Anlagen ein wesentliches Hemmnis zur Nutzung von HKN dar. Anstatt die Gebühren zu senken, werden sie zu einer unüberwindbaren Hürde", kritisiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.



Betreiber kleinerer Solarstromanlagen würden so daran gehindert, den grün erzeugten Strom z. B. mittels Pooling-Modellen zu verkaufen. Dem Entwurf zufolge sollten die Gebühren zwar eine wirtschaftlich vertretbare Höhe nicht überschreiten – allerdings beruhe die Ermittlung der Gebührenhöhe durch das BMWi nur auf Windkraftanlagen.

PV-Anlagen würden bei der Gebührenberechnung dagegen explizit nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass diese ohnehin die Auffanglösung für Ü20-Anlagen nutzen würden. "Neue PV-Geschäftsmodelle sind in dem BMWi-Entwurf offensichtlich unter den Tisch gefallen und müssen mit einer eigenen barrierefreien Gebührenkategorie schnell nachgearbeitet werden", so Körnig.

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