Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Klimapaket: Bei Energieberatern schrillen die Alarmglocken

„Kommt diese Umsetzung, wird unserem Berufsbild ein wirtschaftlicher Grundpfeiler entzogen. Außerdem wird dem Pfusch am Bau Tür und Tor geöffnet", so das Urteil des Energieberaterverband GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig.

Die Qualität am Bau – insbesondere bei energetischen Sanierungen – ist ein hohes Gut, das über Jahre hinweg mühevoll aufgebaut wurde. Um sie zu sichern, wurde mit Steuermitteln und hohem Aufwand eine Energieeffizienz-Expertenliste ins Leben gerufen, die bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch die KfW-Bank verbindlich ist.

Sprich: Will ein Hausbesitzer zur energieeffizienten Sanierung seiner Immobilie auf staatliche Fördermittel zurückgreifen, braucht er nicht nur einen Handwerker, der die entsprechenden Maßnahmen umsetzt, sondern auch einen dort gelisteten Energieberater, der die Ausführung plant und überprüft sowie ihre Korrektheit bescheinigt. „Die Erfahrung zeigt, dass dies auch bitter nötig ist: Unsere baubegleitenden Energieberater müssen häufig regelrecht darum kämpfen, dass Fördervorgaben oder Grundanforderungen der EnEV eingehalten werden“, berichtet Leppig aus der Praxis. Findet keine Kontrolle statt, bestehe die große Gefahr, dass Förder- und somit Steuermittel sinnlos verpuffen.

Beratungsfreie steuerliche Anrechenbarkeit

Das Klimaschutzprogramm sieht nun vor, dass ein sanierender Hausbesitzer im Falle von Einzelmaßnahmen zwischen einer KfW-Förderung oder einer steuerlichen Anrechnung wählen darf – finanziell sind beide Optionen für ihn im Endeffekt wohl gleichwertig. Die Konkretisierung im Referentenentwurf zur Umsetzung im Steuerrecht setzt jedoch für die steuerliche Anrechenbarkeit keine Baubegleitung durch einen Energieberater voraus. „Dies öffnet dem Pfusch am Bau Tür und Tor“, wettert Leppig. „Dass dem Finanzamt eine simple Bestätigung des ausführenden Fachunternehmers genügt, ist geradezu absurd. Man zeige mir den Handwerker, der seiner eigenen Ausführung die Korrektheit absprechen würde!“

Womit es jedoch noch nicht genug sein dürfte: „Es ist damit zu rechnen, dass mit der Einführung der beratungsfreien steuerlichen Anrechenbarkeit auch die Beratungspflicht bei der Einzelmaßnahmenförderung der KfW-Bank fällt. Gleichheit mag zwar grundsätzlich ein gutes Prinzip sein, in diesem Fall läuft die Sache aber auf gleiche Fahrlässigkeit hinaus. Will man die Qualität am Bau nicht über Bord werfen, wäre dieselbe verpflichtende Baubegleitung bei beiden Optionen der richtige Weg“, so Leppig.

Gewerkeübergreifene Perspektive schafft Sicherheit

Auch für die Auftragslage der Energieberater hätte der Wegfall der verpflichtenden Baubegleitung dramatische Konsequenzen: „Rund 90% der von der KfW-Bank geförderten Sanierungen entfallen auf Einzelmaßnahmen und bei allen ist derzeit ein Energieberater im Spiel.

Bekommt man seine Förderung auch ohne Energieberater, werden sich viele Bauherren mit einem Handwerker begnügen“, prognostiziert Leppig. Das mag vordergründig zwar einfacher erscheinen, dürfte im Falle von Ausführungsfehlern aber bereut werden. „Mir sind viele Fälle bekannt, bei denen Bauherren im Nachhinein dankbar waren, dass sie ihr Energieberater vor Bauschäden bewahrt hat oder die gesamte Sanierung aus einer neutralen und gewerkeübergreifenden Perspektive geplant hat“, so Leppig.

Dem GIH-Vorsitzenden ist durchaus bewusst, dass sein Plädoyer auch eigennützig ausgelegt werden kann – schließlich profitieren die Mitglieder seines Verbandes finanziell von der Beratungspflicht. „Diese war jedoch einst politisch gewollt und wurde mit Überzeugung sowie aus guten Gründen eingeführt. Obwohl sich an der Wirklichkeit zwischenzeitlich nichts geändert hat, soll sie nun obsolet sein – das wundert mich doch sehr!“

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder