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So stabil ist die EEG-Umlage

Dörte Neitzel

Die EEG-Umlage, kurz für: Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage, wird von Kunden über die Stromrechnung bezahlt. Über sie finanzieren alle Stromnutzer den Ausbau der erneuerbaren Energien im Strommarkt.

Doch immer wieder kommen die Fragen auf: Ist die EEG-Umlage zu hoch? Warum steigt sie? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat deshalb das Öko-Institut beauftragt, die tatsächlichen Gründe für die Entwicklung der EEG-Umlage in einer Studie zu analysieren.

EEG-Umlage steigt erst rasant, bleibt dann stabil

Die EEG-Umlage ist zwischen 2010 und 2014 teilweise rasant um etwa 4,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gestiegen. Von 2014 bis 2018 jedoch hat sich die EEG-Umlage nur noch geringfügig um 0,5 ct/kWh erhöht. Heute zahlt ein Durchschnittshaushalt für Strom fast das gleiche wie 2014. Mit den grundlegenden Reformen der vergangenen vier Jahre ist es gelungen, die Kostendynamik zu durchbrechen und die EEG-Umlage und dadurch auch die Strompreise zu stabilisieren.

Geringer Strompreis aus Erneuerbaren = erhöhte Umlage

Mit annähernd 20 Prozent hat der Börsenstrompreis zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen. Er ist damit einer ihrer wichtigsten Einflussfaktoren. Denn: Strom aus erneuerbaren Energien wird größtenteils über die Strombörse verkauft. Fällt der Börsenstrompreis, sinken auch die Vermarktungserlöse für den erneuerbaren Strom. Diese Erlösminderung muss durch eine höhere EEG-Umlage gegenfinanziert werden.

Nun ist der Börsenstrompreis seit 2010 stark gesunken. Allein dadurch stieg die EEG-Umlage bis 2018 um 0,8 ct/kWh. Für die Verbraucher ist jedoch die Summe aus dem Börsenstrompreis und der EEG-Umlage relevant.

Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen

Zu knapp zwei Dritteln wird die EEG-Umlage von der Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen und zu gut einem Drittel von privaten Haushalten finanziert. Stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können eine teilweise Entlastung von der EEG-Umlage beantragen.

Diese Ausnahmetatbestände haben laut Studie jedoch nur geringfügig zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen. Insgesamt belief sich der Einfluss der sogenannten "Besonderen Ausgleichsregelung" auf 0,5 ct/kWh. Das entspricht 10 Prozent des Anstiegs der EEG-Umlage seit 2010.

Solarenergie trägt nicht mehr zum Anstieg bei

Die Solarenergie war bis 2014 eine sehr kostenintensive Erzeugungsform mit einem entsprechend hohen Beitrag zum Anstieg der EEG-Umlage. Das hat sich geändert: Seit 2014 werden zwar immer noch neue Solaranlagen gebaut, jedoch hat die Solarenergie seitdem nicht mehr zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen, weil unter anderem diese Technologie immer kostengünstiger wurde.

Dagegen ist die Windenergieanlagen auf See eine relativ junge Technologie mit entsprechend hohen Anfangskosten und Vergütungssätzen. So lässt sich erklären, dass insbesondere Wind auf See in den letzten Jahren zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen hat.

Reform 2014 stabilisierte EEG-Umlage

Die Trendwende wurde insgesamt durch das EEG 2014 eingeleitet und durch das EEG 2017 fortgesetzt. Das EEG 2014 gab Ausbaukorridore vor, konzentrierte den weiteren Zubau auf die kostengünstigen Technologien Wind an Land sowie Photovoltaik und begrenzte den Zubau der vergleichsweise kostenintensiven Biomasse.

 

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