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Tarifstreit im Baugewerbe: Schlichtung angerufen

Im Tarifstreit um die Mindestlöhne für die rund 850.000 Bau-Beschäftigten zeichnet sich eine Wende ab: Die IG BAU hat am 11. Dezember 2019 die Schlichtung angerufen.

Zuvor einigten sich die Tarifvertragsparteien auf Empfehlung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, auf Prof. Dr. Rainer Schlegel, den Präsidenten des Bundessozialgerichts, als Schlichter. Er wurde für das Amt des unparteiischen Vorsitzenden der Zentralschlichtungsstelle des Baugewerbes für drei Jahre benannt.

Das teilten die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) am Donnerstag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. .

Allgemeinverbindlichkeit der Baumindestlöhne endet 2019

Da die Allgemeinverbindlichkeit der Baumindestlöhne von 12,20 Euro (Mindestlohn 1), 15,05 Euro (Mindestlohn 2 Berlin) und 15,20 Euro (Mindestlohn 2 West) zum 31. Dezember 2019 endet, drängt die Zeit für eine Anschlussregelung.

Der Termin für die Schlichtung steht bereits: Am 18. Dezember 2019 wird der Schlichter mit den Tarifvertragsparteien um 11:00 Uhr in Berlin zusammenkommen.

Ende Oktober hatten IG BAU und Arbeitgeber die Gespräche über Branchenmindestlöhne auf dem Bau nach drei Verhandlungsrunden ergebnislos abgebrochen. Die IG BAU erklärte nun das Scheitern der Verhandlungen und rief die Schlichtung an.

Bei der Schlichtung wird es um den Branchenmindestlohn für Hilfsarbeiten auf dem Bau – um den so genannten Mindestlohn 1 – und um den höheren Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten gehen, den es zuletzt nur in den alten Bundesländern und Berlin gab.

Dipl.-Kauffr. Jutta Beeke (Vizepräsidentin HDB) und Dipl.-Ing. Uwe Nostitz (Vizepräsident ZDB) werden bei dem Spitzentreffen für die Arbeitgeberseite die Verhandlungen führen.

Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG BAU und Dietmar Schäfers, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, werden für die Gewerkschaft die Verhandlungsführung in der Schlichtung übernehmen.

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