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Gesetze, Verordnungen und mehr: Diese Änderungen kommen im Juni 2021

Aufgehobene Impfpriorisierung

Ab dem 7. Juni gibt es keine Impfpriorisierung mehr. Bislang wurde die Verimpfung des verfügbaren Impfstoffs an Priorisierungsgruppen geknüpft. Wer Vorerkrankungen hat oder einer bestimmten Altersgruppe angehört, wurde bevorzugt geimpft. Dies ist ab dem 7. Juni nicht mehr so. Ab diesem Datum können sich alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren für eine Impfung registrieren.

Um das Impftempo weiter zu steigern, sollen dann außerdem Privatärzte und Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. Nach wie vor ist es dennoch so, dass nicht alle Impfwilligen sofort einen Termin bekommen werden, da die Menge des Impfstoffs weiterhin die Zahl der Interessenten übersteigt. 

Verdoppelte Ausbildungsprämie

Zum 1. Juni wird die Förderung der Ausbildungsvergütung angehoben. Die Ausbildungsprämie liegt dann bei 4.000 Euro, die Ausbildungsprämie plus bei 6.000 Euro. Bisher wurde der Erhalt bzw. die Erhöhung des Ausbildungsniveaus lediglich mit 2.000 Euro bzw. 3.000 Euro gefördert.

Auch die Menge der möglichen Förderungen ändert sich: Bislang konnten Unternehmen sie für maximal 249 Azubis beantragen. Nun ist dies für bis zu 499 Auszubildende möglich. Die Ausbildungsprämie ist ein einmaliger Zuschuss für das Unternehmen. Sie wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit gezahlt.

Digitaler Impfpass

Noch für den Juni ist die Einführung eines digitalen Impfpasses geplant. Er ist eine neue Funktion innerhalb der Corona-Warn-App, die aktuell entwickelt wird. Der sog. CovPass gibt dann Auskunft über den Impfstatus, negative Tests oder auch überstandene Infektionen. Der digitale Impfpass kann dann das gelbe Impfbuch ersetzen. 

Das digitale Angebot zu nutzen, ist keine Pflicht. Wer seine Impfungen lieber mit dem Impfbuch nachweisen möchte, um z. B. Lockerungen in Anspruch zu nehmen, kann dies auch weiterhin tun. 

Entfallende Pflicht für Quarantäne oder Negativ-Test

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen voraussichtlich ab 30. Juni keinen negativen Coronatest mehr vorlegen. Auch die Pflicht zur Quarantäne soll ab diesem Zeitpunkt entfallen.

Online-Rückerstattung bei verspäteter Bahn

Ist die Bahn zu spät, stehen den Passagieren Erstattungen zu. Bei einer Verspätung bis zu einer Stunde sind es 25 Prozent des Fahrpreises. Kommt der Zug zwei Stunden später als geplant an, sind es 50 Prozent. Bislang musste die Erstattung im Reisezentrum oder postalisch angefordert werden. Ab dem 1. Juni ist dies auch online möglich. Zugreisende mit einem Online-Ticket können die Erstattung dann einfach in der Bahn-App beantragen.

Verlängerte ICE-Züge

Ab dem 13. Juni verkehrt die Deutsche Bahn zwischen Hamburg und der Schweiz auch mit XXL-ICE-Zügen. Die überlangen Gefährte bieten Platz für 918 Personen in 13 Waggons und auf 374 Metern Länge. Der Einsatz ist zunächst ein Testlauf. Geplant ist jedoch ein regelmäßiger Einsatz ab September beispielsweise zwischen Nordrhein-Westfalen und München.

Erhöhte Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Zum 30. Juni läuft die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie aus. Während der Corona-Pandemie wurden auf Speisen und Getränke lediglich 7 Prozent statt 19 Prozent erhoben. Diese Regelung endet nun, sodass Essen im Restaurant wieder teurer wird.

Endender Pandemie-Bonus

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen steuerfreien Pandemie-Bonus zahlen möchte, muss dies bis zum 30. Juni abgewickelt haben. Bis dahin kann die Sonderzahlung bis zu 1.500 Euro betragen.

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