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Solarunternehmer verliert Klage gegen die Süddeutsche Zeitung

Die Causa Solar Millennium ist bis heute einer der gewaltigsten Anlegerskandale in Deutschland. Investoren des Solarunternehmens verloren mehrere Hundert Millionen Euro, als das Unternehmen Ende 2011 unter nicht ganz nachvollziehbaren Umständen zusammenbrach. 

Das Solarunternehmen stand damals im Verdacht, anstatt in die Energiewende in luxuriöse Lebensstile seiner Manager zu investieren. Der Solarunternehmer Hannes Kuhn sah dies anders und strengte im Dezember 2016 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eine Klage an. Der Unternehmer beschuldigte die Süddeutsche Zeitung (SZ) sich geschäftsschädigend verhalten zu haben. Der Vorwurf betraf die Berichterstattung der Zeitung über ein auffälliges Aktiengeschäft des Unternehmens. Durch diese Veröffentlichung soll Solar Millennium ein Geschäft im Gegenwert von 78 Millionen Euro entgangen sein. Kuhn klagte auf Schadensersatz.

Die Klage wurde zunächst abgewiesen, der Unternehmer ging jedoch in Berufung am Oberlandesgericht Nürnberg. Doch auch dort scheiterte Kuhn nun: Das OLG wies die Klage ab. Nun kann Kuhn noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Der Rechtsstreit ist also noch nicht zwangsläufig beendet, wenngleich seine Erfolgsaussichten dort sehr überschaubar sind.

Bedeutung für die Pressefreiheit

Der Entscheid des OLG Nürnberg ist bedeutend für die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus in Deutschland, denn das Gericht formulierte eindeutig, welche fünf Kriterien mindestens erfüllt sein müssten, wenn Journalisten über einen Verdacht berichten:

  1. Sorgfältige Recherche
  2. Finden von tragfähigen Hinweisen
  3. Vorgang hat gravierendes Gewicht
  4. Keine Vorverurteilung der Beteiligten
  5. Beteiligte haben Möglichkeit zur Stellungnahme

All diese Kriterien hat die SZ nach Ansicht des OLG eingehalten. Kuhns Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung konnte daher vom Gericht nicht nachvollzogen werden. Die SZ habe laut Gericht "nicht pflichtwidrig und nicht rechtswidrig gehandelt". 

Im ergangenen Beschluss hob das Gericht die Bedeutung der Entscheidung für die Pressefreiheit besonders hervor. Drohende finanzielle Risiken dürften Medien nicht davon abhalten, über Missstände zu berichten. Sonst käme es zu einem "verfassungsrechtlich relevanten Einschnürungseffekt".

Der Streitwert von 78 Millionen Euro führt zu Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Diese muss Kuhn nun zahlen.

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