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Workation: Urlaub und Arbeit kombinieren

Dörte Neitzel

Was ist Workation?

Workation ist ein Kunstbegriff, der sich zusammensetzt aus den englischen Worten Work (Arbeiten) und Vacation (Urlaub). Dabei geht es darum, seinen täglichen Job für eine gewisse Zeit regulär weiter zu erledigen – allerdings im Ausland. Die meisten wählen dafür einen Ort, an dem es sich für sie lohnt, nach getaner Arbeit noch einem Hobby nachzugehen oder interessante Orte anzuschauen, an denen man sonst maximal zwei oder drei Wochen Urlaub verbringen kann.

Das kann zum Beispiel ein Örtchen in der Provence sein, für Menschen, die sich nach dem Feierabend gerne noch abends aufs Rennrad schwingen und den Mont Ventoux erklimmen wollen. Oder eine Unterkunft in London, um das Großstadtflair zu erleben. 

Kurz: Workation ist Arbeit ohne Urlaub, aber mit dem zusätzlichen Benefit des „Fremden“ im Alltag. Viele verbinden eine Workation auch mit Urlaub am Anfang oder Ende. Das ist auch strikt zu trennen. Denn was ist Workation nicht? Eine solche Zeit bedeutet definitiv nicht, im Urlaub zu arbeiten oder ständig erreichbar zu sein.

Wer kann Workation machen?

Jeder, der seinen Job auf Distanz mit einem Laptop ausüben kann, kann prinzipiell eine Workation machen. Sicherlich ist es nicht der Sanitärfachmann, der beim Kunden vor Ort die neue Wärmepumpe installieren muss. Wohl aber kann es der Kollege sein, der für Fernwartung zuständig ist, oder die Service-Koordination betreut.

Prädestiniert für Workation sind Freiberufler, die nicht auf persönlichen Kundenkontakt angewiesen sind.

Auch interessant: 10 Gründe, warum der Chef den Urlaub streichen darf

Worauf muss man bei Workation achten?

Erlaubnis: Was nicht gut kommt, ist den Chef damit zu überfallen, man möchte die nächsten sechs Wochen gerne in Bali arbeiten. Prinzipiell ist zwar auch das zwar möglich, aber eine Workation erfordert einiges an Vorbereitung, insbesondere das OK „von oben“ – es sei denn, Sie arbeiten auf eigene Rechnung.

Internet: Das A und O einer Workation ist ein schneller und funktionierender Internetanschluss, um den Kontakt zum heimatlichen Unternehmen zu halten. Darin unterscheidet sich diese Art der Remote-Arbeit nicht vom Home Office.

Arbeitsausstattung: Achten Sie darauf, dass sie alle Geräte und Software-Programme dabei haben, die Sie benötigen. Vielleicht ist eine Ersatz-Maus keine schlechte Idee.

Notfall: „Irgendwas ist immer“ ist eine alte Regel im Arbeitsleben. Besprechen Sie daher mit Ihrem Arbeitgeber den Notfall. Das heißt: Was tun, wenn das Internet ausfällt? An wen müssen Sie sich wenden, wenn ein Gerät ausfällt? Wer leistet den Support oder notwendigen Gerätetausch?

A1-Bescheinigung: Wer im EU-Ausland arbeiten will, benötigt auf jeden Fall eine A1-Bescheinigung seines Arbeitgebers. Damit weisen Sie nach, dass sie in ihrem Heimatland sozialversichert sind. Diese Bescheinigung soll helfen, die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Eine solche Bescheinigung benötigen sowohl Angestellte, Beamte als auch Selbstständige. Sie gilt für alle EU-Staaten plus Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Großbritannien mit Nordirland. Ferner gibt es Länder, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, zum Beispiel USA oder China. Hier wird für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine gesonderte Bescheinigung von der Krankenkasse ausgestellt. Selbstständige und Beamte wenden sich an die DRV Bund.

Wie teuer ist Workation?

Die Kosten hängen davon ab, was gewünscht ist. Ein gemietetes Apartment in London ist teurer als die Hütte in Thailand. Eine Ferienwohnung in der absoluten Nebensaison am Mittelmeer hat genauso ihren Charme Und natürlich kommt es auf den Zeithorizont an, es gilt: je länger, desto teurer.

Welche Organisationen bieten Workation an?

Wer seine Workation nicht im Alleingang organisieren will, kann auf Angebote zurückgreifen. Beispielsweise haben Workation Wireless, Coconat Workation, aber auch Robinson und TUI Magic Life Angebote im Programm.

Vorteile von Workation

Workation ist absolut flexibel, was den Arbeitsort und was die Kollegen im Ausland betrifft. Ob im hohen Norden, Süden, übern Teich in Amerika, am „schönsten Ende der Welt“, wie die Neuseeländer ihre Insel nennen oder doch lieber an der Ostsee? Zumindest der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Möglich sind Solo-Aufenthalte in einer Ferien- oder Firmenwohnung. Andere bevorzugen einen Aufenthalt unter Gleichgesinnten in der Gruppe.

Zudem kann ein solcher Aufenthalt neue Ideen und Lust auf den Job freisetzen, einfach nur, weil er in einer anderen Umgebung gemacht wird.

Nachteile von Workation

Was traumhaft klingt, hat jedoch auch Nachteile. Nicht jeder Arbeitnehmer kann auf Workation gehen. Für Arbeitnehmer mit engem persönlichen Kundenkontakt vor Ort, ist das Unterfangen eher schwierig. Alternativen können hier von der Handwerkskammer vermittelte Praktika oder Partnerbetriebe im Ausland sein.

Oft lässt aber auch die Familiensituation eine Workation nicht zu. Ein Partner, vielleicht noch mit Kind, bleibt mit Sicherheit nur ungern alleine zuhause. Zudem spielen auch persönliche Vorlieben eine Rolle: Mögen Sie lieber die Routine im Büro mit den bekannten Kollegen? Dann muss es nicht sein, dass Sie mit Workation glücklich werden.

Was die Kosten angeht, kann es ebenfalls problematisch werden, denn die Anreise, die dortige Unterkunft und das Leben wollen finanziert werden. Besonders in beliebten Städten wie London oder Barcelona kann das durchaus teuer werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten – quasi als Goodie – ist das kein Problem.

Workation in Ländern, die mehr als zwei oder drei Stunden Zeitverschiebung haben, kann zu Problemen bei der Zusammenarbeit mit den heimischen Kunden oder Kollegen führen, das sollten Sie bedenken. Zumindest bedenken sollte man, dass eine solche Workation zu verstecktem Neid bei den Mitarbeitern führen kann.

Achtung: Zweite Arbeitsstätte bedeutet doppelte Steuern zahlen!

Bei Handwerkern gilt in der Regel: Sie halten sich kaum mehr als die Hälfte des Jahres zum Arbeiten an einem Urlaubsort auf. Von daher behalten sie ihre Steuerpflicht in Deutschland. Sollte das jedoch nicht der Fall sein, kann es sein, dass der Fiskus eine ausländische Arbeitsstätte bzw. eine Vertretervertriebsstätte vermutet.

Wann handelt es sich um eine ausländische Betriebsstätte?

Eine ausländische Betriebsstätte ist eine vom Hauptunternehmen abhängige, rechtlich nicht selbstständige Niederlassung. Das heißt, sie bildet eine mit dem Hauptsitz einheitlichen Geschäftsbetrieb - nur an unterschiedlichen Standorten. Sie ist eine feste und auf Dauer angelegte Geschäftseinrichtung.

Eine solche Betriebsstätte entsteht nicht notwendigerweise, weil das Unternehmen sie "gründet", allzu oft entsteht sie aus den tatsächlichen Gegebenheiten. Das kann dazu führen, dass Gewinne doppelt besteuert werden, dann nämlich, wenn das Unternehmen die Gewinne der ausländischen Betriebsstätte im Inland versteuert, obwohl sie im Ausland angefallen sind und auch dort besteuert werden müssen. Denn eine ausländische Betriebsstätte führt sowohl im nationalen Steuerrecht (des Hauptsitzes) also auch im internationalen Steuerrecht zu einer beschränkten Steuerpflicht. Bei einer doppelten Besteuerung greifen dann Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Während im deutschen Recht laut Abgabenordnung die 6-Monats-Regel gilt, besagen die meisten Doppelbesteuerungsabkommen, dass eine Betriebsstätte dann nicht entsteht, wenn Bau- oder Montagearbeiten weniger als neun bis zwölf Monate dauern. Im deutsch-thailändischen DBA ist dieser Zeitraum allerdings ebenfalls auf sechs Monate beschränkt.

Wie wird eine ausländische Betriebsstätte entdeckt?

Da es bei einer ausländischen Betriebsstätte um Einnahmen des ausländischen Staates geht, hat dieser ein Interesse daran, eine solche aufzudecken. Insbesondere an sogenannten "Hotspots" kommt es immer wieder zu Kontrollen der örtlichen Steuerbehörden. Für Chefs sind die Folgen dann auf jeden Fall mehr Bürokratie durch die separate Gewinnermittlung der Betriebsstätte in einem fremden Steuersystem, also mit ausländischem Steuerberater und den dortigen Behörden.

 

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