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Bundesregierung beschließt neues Schnellladegesetz

Das Bundeskabinett hat das Schnellladegesetz beschlossen. Damit sollen die Rahmenbedingungen für ein staatliches Ausschreibungssystem geschaffen werden, um 1.000 öffentliche Schnellladepunkte für reine Stromer bis 2023 zu bauen.

„Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näherzukommen, wollen wir bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 aufbauen. Das Schnellladegesetz ist grundlegende Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten“, sagt Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Das Schnellladegesetz soll noch im Frühjahr 2021 im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit die erste Ausschreibung von 1.000 Standorten im Sommer 2021 starten kann.

Der Bund selbst soll nicht Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern aufgebaut werden. Ausgeschrieben werden soll eine sogenannte HPC (High Power Charging)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 Kilowatt, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet.

Alle 30 bis 50 Kilometer ein Schnellladestandort

„Das Schnellladegesetz kann eine Chance für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur sein, es darf den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur jedoch nicht gefährden. Ladeinfrastruktur muss bedarfsgerecht aufgebaut werden, kundenfreundlich ausgelegt und kosteneffizient sein“, betont BDEW-Chefin Kerstin Andreae. 

Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität habe bereits eine Definition und Empfehlungen zur Umsetzung erarbeitet, die der BDEW ebenfalls befürwortet. So soll entlang der Hauptverkehrsachsen alle 30 bis 50 Kilometer ein Schnellladestandort sein, um die Flächendeckung im Fernverkehr zu gewährleisten. 

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