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Diesel-Fahrverbot: Das sagt das Handwerk

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg für Diesel-Fahrverbote in Städten freigemacht. Die Kommunen dürfen diese selbstständig verhängen, urteilten die Richter. Eine bundesweite Regelung sei dafür nicht notwendig.

Laut den Richtern müssen die Luftreinhaltepläne schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Verhältnismäßigkeit müsse dabei gewahrt werden. Außerdem gebe es keine finanzielle Ausgleichspflicht für betroffene Autofahrer. Ein Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes sei nicht zu befürchten, aber Wertverluste seien hinzunehmen. In den Augen der Richter seien nur wenige Stellen von möglichen Fahrverboten betroffen. Es können sowohl Schilder für mögliche Fahrverbote angefertigt werden und auch  Kontrollen durch Polizisten seien möglich. Das Urteil sieht Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

In knapp 70 deutschen Städten sind die Stickoxidwerte zu hoch, am stärksten in München, Stuttgart und Köln. Schuld sind nach Angaben des Umweltamts vor allem Diesel-Pkw, sie sind demnach für 72,5 Prozent der Stickoxidbelastung durch den Straßenverkehr verantwortlich. Stickoxide können die Atemorgane des Menschen reizen und gelten deshalb als gesundheitsgefährdend.

Welche Folgen drohen?

Kommunale Spitzenverbände und die Wirtschaft warnen davor, dass Fahrverbote das städtische Leben beeinträchtigen könnten. Städte und Kommunen arbeiten aber bereits an Ausnahmegenehmigungen für beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr. Neben Handwerkern und Lieferdiensten wären vor allem Pendler betroffen, die nicht mehr in die Innenstädte fahren dürften.

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