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Warum der Weg zum digitalen Bauantrag noch weit ist

Dörte Neitzel

Die Ansage ist deutlich: Ab 2023 müssen Bund und Länder Verwaltungsverfahren digital bearbeiten. Bürger müssen die entsprechenden Anträge dann über das Internet stellen können. So steht es im Onlinezugangsgesetz (OZG).

Unter den 575 dort aufgelisteten Verwaltungsleistungen findet sich auch der digitale Bauantrag. Durch ihn könnte sich die Zeit um bis zu ein Viertel verkürzen, die Bauherrn bis zur Genehmigung ihres Vorhabens warten müssen. Das ergab eine Studie des Normenkontrollrats der Bundesregierung.

Nur jedes zehnte Bauamt nimmt digitale Bauanträge an

Bislang können Bauherrn ihren Antrag allerdings nur in einem von zehn Landkreisen und kommunalen Bauämtern online einreichen, stellt das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme in seinem „Deutschland-Index der Digitalisierung“ fest. Gerade Verwaltungsfachleute bezweifeln, dass sich dies in den kommenden zwei Jahren ändert.

Im September vergangenen Jahres befragte die Unternehmensberatung Bearing Point Vertreter von Behörden in neun Bundesländern zum Thema digitale Verwaltung. Fast ein Viertel der Teilnehmer beklagte dabei, dass sich ihre Kommune zu wenig um die Umsetzung des OZG kümmert. Für acht von zehn Befragten scheitert dies an der Anpassung der eingeführten  Verwaltungsabläufe. Vier von zehn Befragten glauben, dass die zur Verfügung gestellten Budgets zu klein sind und die vorhandene IT-Infrastruktur nicht leistungsfähig genug ist.

Corona bringt Digitalisierungsrückstand ans Tageslicht

In den vergangenen Monaten hat auch die Corona-Pandemie gezeigt, wie weit die Baubehörden deutscher Landratsämter und Kommunen davon entfernt sind, Anträge, Baupläne und andere Planungsunterlagen in digitaler Form annehmen und mit den anderen am Genehmigungsverfahren beteiligten Ämtern austauschen zu können. Wie eine Umfrage der Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (DVW) ergab hatten bis zum Beginn der Krise nur zehn Prozent der Baubehörden, Katasterämter und öffentlichen Liegenschaftsverwaltungen Erfahrungen mit digitalen Kollaborationstools gesammelt.

Bauämter erteilten im Juli weniger Baugenehmigungen

In fast jedem zweiten Bauamt sank die Arbeitsproduktivität im Zuge der Pandemie daher beträchtlich. Im Juli erteilten die Beamten fast zwei Prozent weniger Baugenehmigungen als im gleichen Monat des vergangenen Jahres, so das Statistische Bundesamt. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr zwar 5,6 Prozent mehr Bauanträge positiv beschieden. Mit einem Plus von 4,0 Prozent entfiel der Großteil des Zuwachses jedoch auf die Monate Januar und Februar.

Digitaler Bauantrag erfordert Anpassung der Genehmigungsverfahren

Ihre Probleme werden Bauämter nicht gelöst haben, sobald sie Bauanträge einfach nur in elektronischer Form annehmen könne. Vielmehr müssen sie auch alle nachgelagerten Verwaltungsprozesse digital erledigen können. Dazu müssen sie Schnittstellen programmieren, die allen an einem Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden erlauben, auf Antragsunterlagen digital zuzugreifen und diese zu bearbeiten. Eine heikle Aufgabe, denn meist nutzt jedes Amt eine eigene Software. Nicht immer ist diese immer mit den EDV-Systemen der anderen Beteiligten kompatibel.

Außerdem müssen Bauherrn der digitalen Bearbeitung ihres Antrags in jedem einzelnen Amt zustimmen. Das erfordert ein zentrales Online-Formular, das alle Aspekte des komplexen Verwaltungsgangs abbilden und digital unterschrieben werden kann.

Bislang lassen viele Baugesetze Anträge nur in Papierform zu

Dazu müssen jedoch zahlreiche Fachgesetze geändert werden.Sie schreiben bislang meist vor, dass Bauherrn Anträge von Hand signieren und Pläne und Zeichnungen in Papierform einreichen. Da das Baurecht Ländersache ist, kann der Bund dies nicht in einem zentralen Gesetzgebungsverfahren ändern. Das muss in jedem der 16 Bundesländer einzeln passieren. Die Länder haben nun jedoch erkannt, wie viel Arbeit sie bis zur flächendeckenden Einführung des digitalen Bauantrags noch leisten müssen.

Bauminister der Länder machen sich an die Arbeit

Auf ihrer Konferenz in Weimar beschlossen die  Bauminister der Länder am 24. und 25. September 2020, die sogenannte Musterbauordnung und die Musterbauvorlagenordnung grundlegend zu überarbeiten. An den beiden Normen orientieren sich die Bundesländer bei der Gestaltung ihres Baurechts.

Formulierungen, die bislang die Papierform und handschriftliche Unterschriften vorschrieben, wollen die Minister durch solche ersetzen, die auch in der digitalen Welt funktionieren. So sollen künftig fast alle Schritte eines Bauantragsverfahrens elektronisch erfolgen können. Nur die Genehmigung ihres Vorhabens erhalten Bauherrn künftig noch in Papierform. Auch wenn die nun erforderlichen Gesetzesänderungen nicht über Nacht abzuschließen sind, ist das immerhin eine klare Perspektive für die Einführung des digitalen Bauantrags.

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