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Digitaler Bauantrag: So weit sind die Bundesländer bei der Umsetzung

Dörte Neitzel

Eigentlich könnte es jetzt losgehen. Seit Jahresbeginn bearbeitet der Landkreis Nordwestmecklenburg Bauanträge komplett digital. Antragsberechtigte reichen ihre Pläne und sonstigen Vorlagen dabei online ein. Die Beamten des Bauamts und aller anderen am Entscheidungsprozess beteiligten Behörden bearbeiten den Antrag in einer virtuellen Amtsstube. Dort haben sie Zugriff auf die Antragsunterlagen und können Stellung dazu nehmen. Zuletzt versendet das Bauamt seinen Bescheid elektronisch. Sogar die Gebühren für das Verfahren können Antragsteller online bezahlen.

Eine digitale Lösung für alle Bauämter

Die technische Lösung, mit der dies möglich ist, hat der Landkreis nach dem sogenannten „Einer-für-Alle-Prinzip“ erarbeitet. Das heißt: Alle deutschen Bauämter können sie kostenfrei übernehmen und an die bei ihnen eingespielten Abläufe anpassen. Doch wollen sie das auch?

In Mecklenburg-Vorpommern haben zwar Neubrandenburg und die Hansestadt Rostock erklärt, die Lösung bei sich zu implementieren. Weitere Kommunen haben nach Angaben des Landesministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung ebenfalls Interesse bekundet. Wie weit dieses reicht, gibt das Ministerium aber nicht an – auch nicht, um welche Kommunen es sich überhaupt handelt. Wohl nicht um die Landeshauptstadt Schwerin. Die arbeitet bereits mit einer eigenen Lösung.

Und wo stehen die restlichen Bundesländer bei der Einführung des digitalen Bauantrags? Für diese haben sie immerhin keine 22 Monate mehr.

Wenige Vorreiter bieten Verwaltungsleistungen bereits digital an

Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wollen die Musterlösung aus Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls übernehmen. Hamburg bietet seinen Bürgern schon einen Online-Dienst, über den sie Bauanträge digital stellen, in das laufende Verfahren Einsicht nehmen und falls erforderlich Unterlagen nachreichen können. Da die Bauordnung der Hansestadt jedoch bislang die analoge Unterschrift des Bauherrn unter den Antrag erfordert, wird diesem nach Abschluss der Eingabe aller Daten im Internet das ausgefüllte Antragsformular zugesandt. Dieses muss der Bauherr ausdrucken, unterschreiben und per Post zurück schicken. Ein vollständig digitaler Prozess sieht anders aus.

Ähnlich läuft es in Berlin. Die Bundeshauptstadt brüstet sich auf ihrer Webseite zwar damit, dass alle an dem Genehmigungsverfahren beteiligten Ämter Bauanträge in einem einheitlichen elektronischen Prozess bearbeiten und die Stadtverwaltung Bauvorlagen daher seit April nur noch im pdf-Format annimmt. Die Antragsunterlagen sind jedoch auf CD-Rom, DVD oder einem USB-Stick – nicht online – einzureichen.

Kommunen in NRW entscheiden selbst über die Digitalisierung ihrer Verfahren

Das war es auch schon mit den guten Nachrichten. Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach will zwar in der „1. Jahreshälfte 2021“ über das Bauportal des Landes einen Antrags- und Dokumentenassistenten für das einfache Baugenehmigungsverfahren anbieten. Das Angebot können Bauherrn aber nur dort nutzen, wo sich das Bauamt einer Kommune an das Portal des Landes angeschlossen hat. Ob es das tut entscheidet es selbst.

Auch in anderen Bundesländern bleibt es bislang bei großen Versprechungen. Im Saarland hat Ministerpräsident Tobias Hans zwar schon im April 2019 angekündigt, dass Bürger Bauanträge künftig über eine „Baucloud“ einreichen können. Auf dieser Webplattform werde Künstliche Intelligenz prüfen, ob der Antrag fehlerfrei gestellt wurde und alle erforderlichen Vorlagen umfasst. Die Baucloud hätte zudem noch im gleichen Monat in Saarbrücken starten sollen, um dann bis 2021 im ganzen Bundesland ausgerollt zu werden. Bislang können Bauherrn in der Landeshauptstadt des Saarlands allerdings nur den Bearbeitungsstand ihres Antrags online einsehen und kurze Textnachrichten an dessen Sachbearbeiter versenden.

Große Worte, kein Ergebnis

Noch peinlicher liegen die Dinge in anderen Bundesländern. Hessen stellt seinen Bürgern zwar in Aussicht, dass das „digitale Rathaus“ den Alltag erleichtern werde. Pilotprojekte für die Umsetzung der Onlineverwaltung laufen in Hessen jedoch in den Standes- und Sozialämtern der Kommunen. Den digitalen Bauantrag erwähnt die Landesregierung in ihrem Webauftritt nicht mal. Auch wer danach auf den Internetseiten der Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sucht, wird enttäuscht.

Bremen informiert seine Bürger zwar ausführlich über das Baugenehmigungsverfahren. Doch dieses läuft noch immer analog ab, obwohl die Architekten- und Ingenieurkammern des Landes vor einem Jahr lautstark beklagten, dass die Genehmigung eines Bauvorhabens in der Hansestadt „ein überbordendes Ausmaß an Bürokratie und Abstimmungserfordernissen erreicht“ hat.

Baden-Württemberg steht mit leeren Händen da

Solche Kritik will die Regierung Baden-Württembergs nicht aufkommen lassen. Deshalb erklärte Innenminister Thomas Strobl dem Landtag am 30. Oktober 2020, das Land habe mit den Kommunen eine E-Government-Vereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage gemeinsam „kommunale Standardprozesse“ für Verwaltungsleistungen entwickelt würden. Diese Verwaltungsleistungen würden auf dem Webportal des Landes, „service-bw“, hinterlegt. Dort findet sich zum Thema „Bauen“ bislang jedoch nichts.

Der Freistaat Bayern geht anders an die Umsetzung des digitalen Bauantrags heran, scheitert mit seinem Ansatz aber ebenso. Zwar ließen das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie das Ressort für Digitales in den vergangenen Jahren 15 untere Bauaufsichtsbehörden digitale Baugenehmigungsprozesse entwickeln. Statt das Ergebnis aber wie angekündigt auch in 15 Landkreisen in die Praxis zu bringen, wird dieses ab März nur in den Landkreisen Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab und Traunstein angeboten. Dann tritt auch die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft, mit der die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag schafft.

Freistaat Bayern lädt seine Beamten zum Nichtstun ein

Die Gesetzesänderung feiert die CSU als großen Erfolg, weil sie mit ihr baurechtlich vorgeschriebene Abstandsflächen verkürzt, um eine „dichtere und flächensparendere“ Bebauung zu ermöglichen. Mit der Novelle bietet sie den Mitarbeitern bayerischer Bauämter zugleich an, künftig die Hände in den Schoß zu legen. Denn dank der Einführung einer „Genehmigungsfiktion für Wohngebäude“ gilt eine Baugenehmigung im Freistaat künftig in den meisten Fällen automatisch als erteilt, wenn alle erforderlichen Formulare eingereicht wurden und das Bauamt sich binnen drei Monaten nicht zu dem Antrag geäußert hat.

An Deutschlands verheerendem Abschneiden im jüngsten „Digital Economy and Society Index“ (DESI) der Europäischen Union werden die Bayern also wenig ändern. Im Teilranking für die digitale Verwaltung belegt Deutschland den 21.  von 28 Plätzen. Gegenüber der vorangegangenen Studie aus dem Jahr 2018 ist die Bundesrepublik damit nochmal um zwei Ränge nach unten gerutscht. Peinlich.

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