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Förderung für Energieberatung und Barrierereduzierung gestoppt

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der Haushaltssperre muss die Regierung Sparmaßnahmen einführen. Betroffen sind davon auch Förderprogramme für die Energieberatung und Barrierefreiheit. So hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): 

„Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u. a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).“

Die BEG ist nicht gestoppt, bekommt aber weniger Förderung. Anträge können für 2023 weiterhin gestellt und bewilligt werden, so das BMWK. Auch bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen.

Was die Entscheidung für die Energieberatung bedeutet

Für die Energieberatung bedeutet die eingestellte Förderung aufgrund der Haushaltssperre vor allem eines: Eine zunehmende Verschärfung der wirtschaftlichen Situation. Laut dem GIH-Vorsitzenden Stefan Bolln kämpfen viele Energieberatende – insbesondere neue – um ihre Existenz, da sie wegen der schleppenden Bearbeitung der individuellen Sanierungsfahrpläne (iSFP) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bereits auf Außenstände von mehreren zehntausenden Euro warten. „Wenn auch diese nun nicht weiter beschieden werden, wächst der Groll und die Unzufriedenheit über die Politik immer weiter“, befürchtet der Energieberatungsexperte.

BEG-Förderung wird weniger

Bolln bezeichnet es zwar als kleinen Lichtblick, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von der Haushaltssperre ausgenommen wurde. Aber auch bei der Umsetzung von ambitionierten BEG-Einzelmaßnahmen würden Sanierende nun weniger Förderung bekommen, da der iSFP-Bonus aus Mangel an Förderzusagen häufig wegfallen dürfte. „Dieser kann nur beantragt werden, wenn BEG-Effizienzmaßnahmen, die im Rahmen einer ganzheitlichen iSFP-Beratung entwickelt wurden, umgesetzt werden“, erklärt der GIH-Vorsitzende. Zu der Situation passt, dass das Bafa seine Telefon-Hotline bis Ende des Jahres geschlossen hat. Energieberatenden zufolge sind Anfragen nur noch per E-Mail möglich.

Antragsstopp für altersgerechtes Umbauen

Beim inzwischen 6. Antragsstopp für das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455)“ seit dem Jahr 2017 liegt der Grund viel tiefer als nur eine für die Nachfrage unzureichende Mittelausstattung des Fördertopfs. Seit dem 22. November 2023 informiert die KfW bereits exklusiv auf ihrer Startseite:

„Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt sowie alle vor­liegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden:

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundes­haushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Trans­formations­fonds (KTF).

Bereits zugesagte Förder­darlehen und Investitions­zuschüsse sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen."

Finanzierung für Barrierereduzierung-Zuschuss dringend notwendig

Das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ bzw. „Altersgerecht Umbauen Zuschuss“ für das Jahr 2023 war erst am 13. Juli 2023 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit einem Budget von 75 Mio. Euro für das Jahr 2023 reaktiviert worden. Zuvor war es am 9. August 2022 aufgrund ausgeschöpfter Programmmittel mit einem Antragsstopp versehen worden.

Im Juli 2023 hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz festgestellt: „Jeder Euro im KfW-Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ ist mehrfach gut investiertes Geld.“ Es wird sich zeigen, ob Geywitz die Fortführung des Förderprogramms durchsetzen kann. Das Versprechen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag – „Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW Programm auskömmlich aufstocken.“ – dürfte ein schwaches Argument sein. Denn mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 ist der „Fortschrittskoalition“ der 60-Mrd.-Euro-Kitt ihres Vertrags abhandengekommen.

Seit 2009 wurden über 360.000 Wohneinheiten mithilfe der KfW-Zuschussförderung umgebaut. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

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