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Elektronische Vergabe: Das ändert sich im Oktober

Vergabeverfahren zu öffentlichen Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen ab dem 18. Oktober 2018 zwingend elektronisch durchgeführt werden. Ausschreibungsunterlagen oberhalb der Schwellenwerte dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Papierform an die Bieter versendet werden. Die Bieter wiederum dürfen ihre Angebote nicht mehr in Papierform abgeben, ansonsten droht der Ausschluss.

Die geltenden EU-Schwellenwerte liegen für Bauaufträge derzeit bei über 5.548.000,00 Euro sowie für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei über 221.000,00 Euro. Ab diesen Beträgen müssen Aufträge in der EU elektronisch ausgeschrieben werden.

Die e-Vergabe soll Zeit, Papier und Geld sparen und die Anzahl der Bieter reduzieren, die ausgeschlossen werden müssen. Man hofft, dass die genaue Führung der Bieter mittels der Vergabesoftware viele Fehler im Verfahren von vornherein verhindert.

Für Handwerksbetriebe, die noch keine Erfahrungen mit der elektronischen Vergabe gemacht haben, bietet die Bildungsakademie der Handwerkskammer Einführungskurse an.

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