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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im November 2020

Kontaktbeschränkungen ab 2. November

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat die Bundesregierung drastische Maßnahmen beschlossen: Ab dem 2. November werden zahlreiche Freizeitbeschäftigungen massiv eingeschränkt, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen. Voraussichtlich bis Ende des Monats bleiben u. a. Bars und Restaurants geschlossen (ausgenommen ist die Essensmitnahme). Auch Kinos, Theater, Fitness- und Kosmetikstudios, Freizeiteinrichtungen und Massagepraxen dürfen im November nicht öffnen.

Ab dem Stichtag dürfen sich außerdem nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen, wobei die Maximalzahl der Personen auf zehn begrenzt ist. Mitte des Monats soll die aktuelle Lage noch einmal betrachtet und der Maßnahmenkatalog ggf. angepasst werden.  

Gebäudeenergiegesetz

Am 1. November tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) inkraft. Damit soll das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nach und nach umgesetzt werden. Das GEG enthält u. a. Regelungen zur energetischen Qualität von Gebäuden, zu Energieausweisen sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. 

Mit dem GEG werden drei bindende Vorgaben zusammengefasst: das Energieeeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV). So soll ein Abbau der Bürokratie erreicht werden.

Strengere Vorgaben in der Textilherstellung

Bei der Herstellung von Textilien wird in einigen Produktionen Chrom, Cadmium, Benzol, Arsen und Blei verwendet. Für insgesamt 33 potenziell krebserregende Substanzen gelten ab November strengere Grenzwerte bei der Textilherstellung.

Stichtag für Wechsel der Kfz-Versicherung

Der 30. November ist alljährlich der entscheidende Tag für die Autoversicherer. Denn bis zu diesem Datum können Verbraucher ihren aktuellen Versicherer kündigen und zu einem attraktiveren Angebot wechseln.

Mobiles Labor mit PCR-Schnelltest

Im sachsen-anhaltinischen Stendal soll noch im November ein medizinisches Labor PCR-Tests innerhalb von drei Stunden auswerten. Das Labor plant Medienberichten zufolge mobile Einheiten, die am Ort der Probeentnahme aufgestellt werden. Die beschleunigte Auswertung der Tests könnte einen entscheidenden Einfluss auf die Unterbrechung von Infektionsketten haben. 

Kürzere Quarantänepflicht für Rückreisende aus Risikogebieten

Voraussichtlich ab dem 8. November gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten nur noch eine verkürzte Quarantänepflicht von zehn Tagen. Allerdings ist bislang nicht sicher, ob und ggf. wie die Bundesländer die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung umsetzen. Hier ist es somit möglich, dass es deutschlandweit erneut einen Flickenteppich an Regelungen gibt.

eID-Funktion im Personalausweis

Ab dem 1. November müssen Ausweisbehörden Karten mit einer Funktion zum elektronischen Nachweis der Identität ausstellen. Die sog. eID-Karte konnten bislang nur Deutsche nutzen. Das eID-Karten-Gesetz ermöglicht es nun auch Personen ohne deutschen Personalausweis, die Funktion zu verwenden. Zur Verfügung steht sie allen Unionsbürgern und Personen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum.

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Viele Unternehmen haben die Rechnungsstellung bereits auf das elektronische System umgestellt. Ab dem 27. November wird dieses Verfahren für alle Rechnungen verpflichtend, die im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen ausgestellt werden.

Nutri-Score

Hersteller von Lebensmitteln können ab November das sog. Nutri-Score-Logo auf ihren Fertigprodukten abbilden. Das Logo gibt dem Verbraucher Auskunft darüber, wie gesund das jeweilige Produkt ist. Die Kennzeichnung setzt auf ein Ampel-System mit ergänzenden Buchstaben von A bis E und soll die Nährwerttabelle ergänzen. So soll es Verbrauchern erleichtert werden, gesunde von weniger gesunden Lebensmitteln zu unterscheiden. 

Dosierungsangabe auf Arznei-Rezepten

Stellt ein Arzt ein Rezept aus, muss er ab November darauf angeben, wie das Medikament zu dosieren ist. Alternativ kann er erklären, dass dem Patienten eine Dosierungsanweisung oder ein Medikationsplan vorliegt. Durch die neue Regelung soll eine höhere Sicherheit bei der Arzneimitteleinnahme erreicht werden.

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