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Solarpaket I: Solarbranche jubelt über Bundestagsbeschluss

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Solarpaket I zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den weiteren Ausbau der Solartechnik in Deutschland vereinfachen werden. Die Solarwirtschaft begrüßt das Reformpaket. Ihr Bundesverband rechnet damit, dass nun verstärkt auch Gewerbe- und Industriebetriebe Solarstromanlagen errichten werden, um ihre Energiekosten zu drücken und künftig berechenbarer zu machen.

Erleichterter Zugang zu Solarstrom für Mieter

Das Reformpaket werde über neue Möglichkeiten einer „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ in den kommenden Jahren auch Mieterinnen und Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtern, so die Erwartung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Der Verband hatte seit Jahren für ein Solar-Beschleunigungsgesetz geworben und sich intensiv an den Konsultationen des Reformvorhabens beteiligt.

In Deutschland sind derzeit knapp vier Millionen Solarstromanlagen in Betrieb. Gemeinsam decken sie rund 12 Prozent des heimischen Stromverbrauchs. Bereits in zehn Jahren sollen es rund 30 Prozent sein, so das Ziel der Ampel-Koalition.

Investitionsschub in Solaranlagen erwartet

„Ob für Mieter, Immobilienbesitzer, Landwirte oder Unternehmer – der Zugang zu preiswertem Solarstrom wird deutlich leichter,“ erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

„Von kleinen Stecker-Solargeräten auf Balkonen, über Solarkraftwerke auf Industriehallen bis hin zum Megawatt-Solarpark – jetzt kann die Sonnenstromernte weiter zunehmen.“

Mit einem neuen Investitionsschub in Solaranlagen rechnet Körnig auch in der Landwirtschaft: „Solarkraftwerke auf ertragsschwachen Böden sind jetzt zumeist förderfähig. Eine effiziente Doppelnutzung von Flächen für die Ernte von Feldfrüchten und Solarstrom wird sogar gezielt angereizt. Und die Solarstromerzeugung auf Gewerbedächern erhält eine verbesserte Einspeisevergütung. Auf bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich wird sie nicht länger schlechter gestellt.“

Jetzt komme es darauf an, schnell die technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Gesetzesreformen zu schaffen. Weitere Reformen z. B. im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und Netzzugang müssen nach Einschätzung des Branchenverbandes zudem zeitnah folgen, um die gewaltigen noch ungenutzten Potenziale der Solar- und Speichertechnologien zu heben. 

„Noch in diesem Jahr bedarf es eines zweiten Solarpaketes, um die neu installierte PV-Leistung gemäß den Plänen der Ampel-Koalition von 15 Gigawatt im vergangenen Jahr auf jährlich 22 Gigawatt ab dem Jahr 2026 zu steigern“, so Körnig.

DGS begrüßt die Verabschiedung und kritisiert die Hängepartie

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. begrüßt die Verabschiedung ausdrücklich und kritisiert gleichzeitig, dass seit Dezember von der Politik eine Hängepartie für Projektierer sowie solarinteressierte Verbraucher und Verbraucherinnen verursacht wurde, die eigentlich unnötig war. Seit der Veröffentlichung der Solarstrategie im Mai 2023 ist fast ein Jahr vergangen. Die DGS hat von der Solarstrategie bis zur Verbändeanhörung den Prozess begleitet und konstruktive Vorschläge zur Umsetzung gemacht.  

„Das Solarpaket I wird zu einem positiven Impuls für die Photovoltaik quer durch alle Einsatzbereiche führen“, ist Jörg Sutter, Geschäftsführer der DGS, überzeugt: „Der Einsatz von Steckersolargeräten wird stark vereinfacht, so dass noch mehr Hausbesitzende und Mietparteien diese Technik zukünftig einfach für sich nutzen können.“

Solarpaket I: Weitere Verbesserungen

Für größere Photovoltaikanlagen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit, weil der Aufwand zur Zertifizierung teilweise entfällt. Auch für Freilandanlagen und spezielle PV-Anlagen treten einige Vereinfachungen in Kraft; Solarmodule für Mieterstrom dürfen zukünftig pragmatisch auch auf Nebengebäuden wie Garagen montiert werden.  

Eine große Chance sieht die DGS auch bei der neuen „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, die eine wichtige Perspektive für den Einsatz von Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden sowie Eigentümergemeinschaften eröffnet. Solarenergie kann damit auch endlich den Einzug in die städtische Bebauung finden.

Lesen Sie dazu auch: Solaranlagen und Mietrecht: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Ein weiterer Schritt vorwärts steckt in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die zusammen mit dem Solarpaket kommen soll: Es werden einheitliche technische Anschlussbedingungen geschaffen, die den derzeitigen Flickenteppich von verschiedenen Anforderungen der 870 Stromnetzbetreiber ablösen soll. Damit kann eine Beratung zukünftig zielgerichteter erfolgen, und überregional tätige Installationsbetriebe werden entlastet.  

Solarpaket II muss schneller verabschiedet werden

Doch es muss nun rasch weitergehen, insbesondere politisch: Das Solarpaket 2, das schon in Vorbereitung ist und unter anderem die Nutzung von Photovoltaikstrom auch über Gebäudegrenzen hinweg ermöglichen soll, muss deutlich schneller umgesetzt werden als das Solarpaket 1. Außerdem muss nun rasch die Privilegierung der Steckersolargeräte vorankommen. Hierzu liegt schon seit Sommer 2023 ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, der nicht vorankommt.  

Ebenfalls zeitnah müssen nun die normativen Vorgaben angepasst werden: So definiert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwar die Steckersolargeräte bis 800 Watt, jedoch gilt heute in der Praxis noch immer die 600-Watt-Grenze der VDE-Norm für ein bis zwei Solarmodule am Balkon oder auf dem Garagendach. Und dafür ist auch noch die neue Produktnorm in Arbeit, zu der derzeit auch noch etliche Details – neben den 800 Watt auch die Verwendung der verschiedenen Stecker - diskutiert werden.

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