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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Was bringt es dem Handwerk?

Dörte Neitzel

Das Handwerk ächzt unter dem Personalmangel – es fehlt an Fachkräften und Auszubildenden gleichermaßen. Abhilfe schaffen soll das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit sollen qualifizierte Einwanderer aus Drittstaaten leichter in Deutschland arbeiten können.

Was besagt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Die neue Regelung schafft einen gesetzlichen Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland.

Als Fachkräfte gelten Personen, die eine qualifizierte Berufsausbildung im Inland oder gleichwertig ausländische Berufsqualifikation besitzen. Auch Hochschulabsolventen mit einem deutschen oder gleichwertigen ausländischen Abschluss fallen darunter.

Einreise zur Arbeitssuche möglich

Das Gesetz beschränkt sich nicht mehr nur auf Mangelberufe, sondern ist offen für alle Branchen. Es bietet Ausländern zudem die Möglichkeit, für eine befristete Zeit nach Deutschland zu kommen, um hier einen Arbeitsplatz zu finden.

Voraussetzungen sind jedoch, dass sie die deutsche Sprache beherrschen und ihren Lebensunterhalt sichern können. Gültig wird das Gesetz ab Januar 2020.

Vorrangprüfung entfällt

Die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe und eine Vorrangprüfung sollen künftig entfallen. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat geprüft werden, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber Vorrang hätte.

Ohne Abschluss, aber mit Arbeitsplatz

Selbst wer einen Berufsabschluss hat, der in Deutschland nur teilweise anerkannt wird, kann unter Voraussetzungen einreisen. Dies gilt aber nur für jene, die ein konkretes Arbeitsplatzangebot mitbringen und deren Nachqualifizierung geregelt ist.

Gute Nachrichten für geduldete Asylbewerber

Zahlreiche Unternehmen wie die Loh Group und Handwerker haben seit 2016 Flüchtlinge eingestellt und bilden sie zu Hilfs- oder sogar Fachkräften aus. Lehnten die Behörden deren Asylanträge jedoch ab, wurde die Situation für Betrieb und Arbeiter schnell zu einer rechtlichen Hängepartie. Abschiebung? Ja? Nein? Auch das soll das  Fachkräfteeinwanderungsgesetz ändern.

Es enthält selbst zwar keine Regelungen für abgelehnte Asylbewerber, also Geduldete, Neuerungen ergeben sich allerdings durch das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Es sieht vor, dass Geduldete, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung bekommen können. Diese Voraussetzungen sind: Sie müssen ihre Identität klar nachweisen, dürfen nicht straffällig geworden sein und müssen vor dem Stichtag 1. August 2018 eingereist sein.

Für diejenigen, bei denen die Ausreisepflicht nicht durchgesetzt werden kann und die durch eine Beschäftigung, deutsche Sprachkenntnisse und Gesetzestreue gut integriert sind, gibt es durch dieses Gesetz Rechtssicherheit mit einem neuen verlässlichen Status, gibt das Bundesinnenministerium bekannt.

Von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis

Für eine Ausbildungsduldung gilt eine Wartezeit von drei Monaten, nachdem der Asylantrag abgelehnt wurde. Für die Beschäftigungsduldung sind es ein Jahr Wartezeit. Genau daran stört sich der Verein Pro Asyl: „Wieso sollte ein Arbeitgeber in Ausbildung, Einarbeitung und Beschäftigung investieren, wenn das Damoklesschwert der Abschiebung weiterhin über den Betroffenen schwebt?“ kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl.

Die Anwärter müssen weiterhin nachweisen, dass sie seit mindestens 18 Monaten eine sozialversichersicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und ihren Lebensunterhalt vollständig selbst sichern können. Nach Ansicht des Generalsekretärs des ZDH, Holger Schwannecke, hätte diese sogenannte Vorbeschäftigungszeit auch auf ein Jahr verkürzt werden können.

Nach 30 Monaten kann diese neue Beschäftigungsduldung dann in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Zudem wird die Ausbildungsduldung auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Helferberufe ausgeweitet.

Positives Feedback aus dem Handwerk

Insgesamt ist ZDH-Chef Schwannecke zufrieden mit dem Gesetz: „Das Regelwerk ist ein wichtiger Baustein, um die zunehmende Knappheit an Fachkräften in Deutschland zukünftig zumindest zu lindern.“ Das jetzt beschlossene Migrationspaket stelle eine ausgewogene Balance zwischen arbeitsmarktorientierten Erfordernissen und berechtigten innen- und asylpolitischen Erwägungen her.

Entscheidend ist zudem, dass die Regelungen bundesweit gelten, allerdings sind sie zunächst bis 2023 befristet.

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