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Gesetze, Verordnungen und mehr: Das ist neu im Dezember 2021

Rezeptpflichtige Arzneimittel werden teurer

Ab dem 15. Dezember 2021 wird für rezeptpflichtige Arzneimittel in der Apotheke mehr Geld verlangt. 20 Cent mehr kosten sie ab dem genannten Datum. Mit den Mehreinnahmen soll der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes unterstützt werden, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Recht auf schnelles Internet

Zum 1. Dezember 2021 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Es hält für Verbraucher einige erfreuliche Neuerungen bereit:

  1. Recht auf schnelles Internet:

    Bietet der Anbieter eine geringere Bandbreite als im Vertrag vereinbart, können Kunden den Vertrag kündigen oder die Zahlungen mindern. Dabei gilt die Beweislastumkehr, d. h. der Anbieter muss nachweisen, dass er die versprochene Bandbreite zur Verfügung stellt.
  2. Recht auf Tarifoptimierung:

    Diese Neuerung ist besonders für Kunden interessant, die schon länger bei einem Anbieter sind. Dieser ist nun verpflichtet, den Kunden jedes Jahr schriftlich darüber zu informieren, welcher Tarif für ihn oder sie optimal ist. Bei dieser Empfehlung muss der Anbieter vom Verhalten des Nutzers ausgehen.
  3. Entschädigung bei Störungen:

    Eine pauschale Entschädigung steht allen Kunden ab dem 1. Dezember 2021 zu, wenn es am Telefon- und Internetanschluss zu Störungen kommt. Bislang waren Kunden in solchen Fällen auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Oft gingen sie dabei leer aus. 

Handy- und Internetverträge werden leichter kündbar

Den Handy- oder Internetvertrag können Kunden ab Dezember leichter, und zwar kurzfristiger beenden. Nach der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Eine oft teure, automatische Vertragsverlängerung um zwölf oder gar 24 Monate ist künftig nicht mehr möglich. Diese Änderung betrifft alle Verträge, also auch bereits bestehende.

Kunden können auch bei einem Umzug künftig leichter kündigen. Kann der Anbieter am neuen Wohnort die bisher vertraglich zugesicherten und gelieferten Leistungen nicht mehr erbringen, kann der Kunde den Vertrag beenden.

Winterfahrplan der Deutschen Bahn

Ab dem 12. Dezember 2021 gilt der Winterfahrplan der Deutschen Bahn. Er bringt einige neue ICE-Sprinter-Verbindungen mit. Von Bonn nach Berlin braucht man künftig nur noch 3 Stunden und 55 Minuten. Von München nach Berlin sind es nur noch 3 Stunden und 45 Minuten.

Und auch einige neue Direktverbindungen sind dabei: Der ICE fährt nun beispielsweise von Köln nach Binz auf Rügen.

Tierversuche werden strenger kontrolliert und geregelt

Ab dem 1. Dezember 2021 müssen Tierversuche von Behörden genehmigt werden. Bislang reichte es, sie zu melden. Dieses Gesetz umfasst Tierversuche für die Arzneimittelzulassung ebenso wie diejenigen, die zur Ausbildung, Fort- und Weiterbildung durchgeführt werden.

Behörden kontrollieren künftig Einrichtungen auch stärker. In Unternehmen mit Primaten als Versuchstiere (wie Schimpansen oder Gorillas) wird künftig einmal jährlich kontrolliert, ob alles den Vorschriften entspricht.

Darf an Silvester geböllert werden?

Im vergangenen Jahr durften aufgrund der Corona-Pandemie keine Feuerwerkskörper verkauft werden. Umweltschützer, Tierschützer, einige Ärzte und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern, dass dies auch in diesem Jahr so ist. Noch ist allerdings nichts beschlossen.

Anrufe zu 0180-Nummern werden günstiger

Telefonnummern mit der Vorwahl 0180 unterliegen speziellen Tarifen. Abhängig von der auf die 0180 folgende Zahl wird dem Anrufer ein bestimmter Betrag in Rechnung gestellt. Ab Dezember sind diese Beträge niedriger. Dann werden diese Gebühren fällig:

  • 01802: 6 Cent/Anruf
  • 01803: 9 Cent/Minute
  • 01804: 20 Cent/Anruf
  • 01805: 14 Cent/Minute
  • 01806: 20 Cent/Anruf
  • 01807: 30 Sekunden kostenlos, danach 14 Cent/Minute

Mehr Privatsphäre im Netz

Das "Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (TTDSG) setzt ab dem 1. Dezember 2021 neue Regelungen in Kraft, die sich u. a. mit dem Schutz der Privatsphäre im Netz, Regelungen zum digitalen Nachlass, zum Einwilligungsmanagement und zur Aufsicht befassen. So ist das Speichern von Informationen über den Nutzer und der Zugriff darauf nur nach einer DSGVO-konformen Einwilligung erlaubt. Allgemein bekannt ist diese Einwilligung als Cookie-Banner.

Höherer Freibetrag beim Pfändungsschutzkonto

Bei einem Pfändungsschutzkonto (dem sog. P-Konto) darf der Kontoinhaber bei einer Kontopfändung über einen bestimmten Betrag weiterhin verfügen. Dieser Betrag ist der Freibetrag. Zum 1. Dezember 2021 wird er von 1.252,64 Euro auf 1.260 Euro erhöht. Wer unterhaltspflichtig ist, kann über einen Freibetrag in Höhe von 1.731,44 Euro verfügen (bislang: 1.724,08 Euro). Dieser Freibetrag darf künftig für drei Monate angespart werden. Bislang war dies nur einen Monat lang erlaubt.

Corona-Impfung für Kinder ab fünf Jahren?

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat empfohlen, den Corona-Impfstoff von Biontech auch für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren einzusetzen. Bevor in Deutschland Kinder mit dem Vakzin geimpft werden können, muss noch die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Empfehlung hierfür aussprechen. Diese wird in Kürze erwartet.

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