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Energielabel in der Lüftungstechnik: Anspruch an Geräte steigt

Claus Händel
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Mit den sperrigen Titeln „Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ oder „Richtlinie 2010/30/EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen“ kann wohl weder ein Verbraucher noch ein Handwerker etwas anfangen. Mit den konkreten Auswirkungen der Ecodesign- bzw. der Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung und ihren Durchführungsverordnungen dagegen schon.

Bestes Beispiel: Das EU-Effizienzlabel, welches bei Waschmaschinen, Kühlschränken oder Glühbirnen den Energieverbrauch dieser Produkte auf einen Blick erkennen lässt und die Kaufentscheidung hin zu besonders energieeffizienten Produkten lenken soll – wenn zuvor nicht schon unzureichend effiziente Produkte vom Markt genommen wurden.

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag mit den 10 wichtigsten Fakten zum Energieeffizienz-Label.

Anforderungen an Raumklima- und Lüftungsgeräte

In der Klima- und Lüftungstechnik waren bisher nur wenige Produkte von diesen gesetzlichen Bestimmungen betroffen. Raumklimageräte etwa müssen bei einer Kühlleistung bis 12 kW seit 2013 in Energieeffizienzklassen A+++ bis D eingestuft werden, ein entsprechendes Energielabel tragen und im Kühlbetrieb mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen (EU 206/2012). Für Ventilatoren ab 125 Watt gelten ebenfalls seit 2013 Mindestanforderungen, die im Jahr 2015 nochmals verschärft wurden (EU 327/2011).

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 1253/2014 und 1254/2014 zum 1. Januar 2016 greifen erstmals entsprechende Ökodesign-Anforderungen an RLT-Zentral- und Wohnungslüftungsgeräte (siehe Bild 1 in der Bildergalerie). RLT-Zentralgeräte müssen seitdem Mindestanforderungen im Hinblick auf die Ventilatorstromaufnahme und die Effizienz der Wärmerückgewinnung einhalten (EU 1253/2014). Wohnungslüftungsgeräte müssen zu diesem Zeitpunkt mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen (EU 1253/2014) und außerdem ein Energieeffizienzlabel von A+ bis G tragen (EU 1254/2014). Ab dem 1. Januar 2018 werden diese energetischen Mindestanforderungen dann nochmals erhöht. Bei Wohnungslüftungsgeräten muss dann der Lüftungswärmebedarf des Wohngebäudes in etwa halbiert und mindestens die Effizienzklasse D erreicht werden.

Anforderungen an Wohnungslüftungsgeräte

Seit dem 1. Januar 2016 müssen die Kennzahlen von Wohnungslüftungsgeräten nach EU 1253/2014 europäisch einheitlich angegeben und in den nationalen energetischen Bewertungsverfahren, in Deutschland nach der Energieeinsparverordnung (EnEV), verwendet werden können. Geräte mit einem Nennluftvolumenstrom bis 1.000 m³/h werden pauschal als Wohnungslüftungsgeräte betrachtet. Sie müssen zur besseren Verbraucherinformation zusätzlich ein Energielabel nach EU 1254/2014 tragen.

Ausnahmen gibt es für kleinere Abluftgeräte mit einer elektrischen Eingangsleistung unter 30 W sowie für Geräte zwischen 250 und 1000 m³/h, wenn sie als RLT-Gerät für den Einsatz in Nichtwohngebäuden, etwa in Schulen, deklariert werden. Diese Geräte müssen zwar kein Energielabel tragen, aber die spezifischen energetischen Anforderungen an RLT-Geräte im Nichtwohnbereich erfüllen.

Das EU-Energielabel klassifiziert die betreffenden Wohnungslüftungsgeräte mit Hilfe eines Kennwertes für den spezifischen Energieverbrauch SEV (Bild 2). Dieser Wert spiegelt die mögliche Primärenergieeinsparung (Stromaufwand für Ventilatoren minus Heizenergieeinsparung) dieses Lüftungsgerätes in Relation zu einer Fensterlüftung gleicher Luftqualität. Je höher dieser negative Wert ist, desto mehr Primärenergie spart das Gerät ein. Klasse G: SEV = 0 bedeutet gleichwertig zur Fensterlüftung, Klasse A: SEV = – 40, eine Primärenergieeinsparung von 40 kWh/(a m²). Der spezifische Energieverbrauch SEV setzt sich aus folgenden Geräteeigenschaften zusammen:

  • Stromverbrauch und Regelung der Ventilatoren
  • Art und Güte der Wärmerückgewinnung
  • Regelung der Geräte (manuell, zeit- oder bedarfsgesteuert mittels Luftqualitätssensoren)
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