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Arbeiten auf dem Flachdach: Absturzsicherung ist wichtiger denn je

Flachdächer entwickeln sich mehr und mehr zu multifunktionalen Nutzflächen. „Photovoltaik auf dem Industriedach ist hier aktuell das bekannteste Beispiel“, sagt Ulrich Koch, Geschäftsführer des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz FVLR. Aber auch Gründächer zur Verbesserung des Klimas und der Energieeffizienz des Gebäudes sind stark im Kommen. Zudem werden technische Einrichtungen wie Lüftungs- und Klimaanlagen verstärkt auf dem Dach platziert, um in den Gebäuden Platz zu sparen.

Nicht für Tätigkeiten in der Höhe geschult

Die verstärkte Nutzung der Dächer sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Sie ist allerdings mit einem erhöhten Risiko für die Arbeitssicherheit verbunden. „Das liegt nicht zuletzt daran, dass inzwischen auch Personen auf Dachflächen in Einsatz sind, die nicht grundsätzlich für die Tätigkeiten in der Höhe geschult sind“, so Ulrich Koch. „Aus diesem Grund ist die Planung und Auswahl möglicher Schutzeinrichtungen wichtiger denn je.“

Doch was bedeutet das konkret? „Zwingend erforderlich ist es, die Anforderungen an die Absturzsicherungen, wie sie beispielsweise in der Arbeitsstättenregel A2.1 oder in der DIN 4426 formuliert sind, zu beachten“, so der FVLR-Geschäftsführer. Sowohl die ASR A2.1 als auch die DIN 4426 („Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung“) geben eine klare Rangfolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen vor. 

„Bauliche und technische Maßnahmen haben als kollektiver Schutz gegen Absturz Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen“, erklärt Ulrich Koch. Kollektiver Schutz bedeutet, dass alle Personen in den jeweiligen Bereichen geschützt werden, ohne dass sie selbst etwas dazu beitragen müssen (z. B. persönliche Schutzausrüstung anlegen).

Technische Lösungen zur Absturzsicherung für Bestandsgebäude

Auch wenn die DIN 4426 ursprünglich nur für neu zu errichtende Gebäude gedacht ist, gibt es mittlerweile eine Vielzahl von technischen Lösungen der unterschiedlichen Hersteller, die den Anforderungen der DIN 4426 und der ASR A2.1 entsprechen „und die auch bei Bestandsgebäuden zum Einsatz kommen können“, erklärt der Experte des Fachverbands. Sind in die Lichtkuppeln bzw. Lichtbänder natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) integriert, muss eine mögliche Nachrüstung mit dem jeweiligen Hersteller abgestimmt werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Funktion der NRWG eingeschränkt und das ursprüngliche Schutzziel der gesamten Rauchabzugsanlage nicht mehr erfüllt wird.

Für den Nachweis der dauerhaften Durchsturzsicherheit verlassen sich die Hersteller von Lichtkuppeln und Lichtbänder aus Kunststoff seit vielen Jahren auf die „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau und Instandhaltungsarbeiten“, kurz „GS-Bau-18“ und die Prüfung durch die DGUV Test (Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Bauwesen). „Die GS-Bau-18 ist von der DGUV Test erarbeitet worden und berücksichtig eine Vielzahl von Erfahrungen, die von den Berufsgenossenschaften in der Prävention von Abstürzen im gesamten Baubereich gesammelt wurden“, sagt Ulrich Koch.

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