Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Ausbildung: So wirkt sich Corona auf die Abschlussprüfungen 2021 aus

Dörte Neitzel

So viel steht fest: Ausbildung sieht anders aus! Denn statt in der Berufsschule und in Lehrgängen der Überbetrieblichen Unterweisung sitzen viele Auszubildende derzeit im Homeoffice. Die Praxis im Betrieb fällt für sie aus, weil dieser während des Lockdowns nicht öffnen darf oder der Ausbilder im schlimmsten Fall an Corona erkrankt ist. „Viele Auszubildende, die in diesem Sommer ihre Abschlussprüfungen machen, haben gut die Hälfte ihrer Ausbildungszeit in einem Ausnahmezustand gelebt“, beklagt die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Viele Lehrlinge haben große Wissenslücken

Die aktuelle Personalleiterbefragung des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung und der Zeitarbeitsfirma Randstad zeichnet ein ähnlich verheerendes Bild. Ihr zufolge müssen sich Auszubildende durch die Pandemie in mehr als jedem dritten deutschen Unternehmen mit erheblichen Einschränkungen bei ihrer Ausbildung abfinden. In sieben von zehn Betrieben hat dies dazu geführt, dass die Lehrlinge erhebliche Wissenslücken haben. Jeder zweite Teilnehmer der Umfrage berichtet zudem, dass die Rückstände so groß sind, dass sie Azubis und ihre Ausbilder bislang nicht aufholen konnten. Der DGB befürchtet deshalb, dass in diesem Sommer deutlich mehr Lehrlinge durch ihre Abschlussprüfung fallen könnten als dies in normalen Jahren der Fall ist.

Handwerkskammern wollen Prüfungen nicht verschieben

Viele Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, die die Prüfungen abnehmen, interessieren diese Probleme bislang jedoch wenig. Die meisten Kammern wollen die Lehrlinge trotz der Unterrichtsausfälle und Verzögerungen in der praktischen Ausbildung im Juni und Juli prüfen. Auch Abstriche bei den Prüfungsanforderungen wollen sie nicht machen. „Die Prüfungsanforderungen sind in den Ausbildungsordnungen beschrieben und können nicht verändert werden“, erklärt beispielsweise die Handwerkskammer Köln.

Entgegen kommen die meisten Kammern Auszubildenden nur insofern, als sie diese 2021 auch dann zur Abschlussprüfung zulassen, wenn die Lehrlinge pandemiebedingt keine Zwischenprüfung ablegen konnten. Normalerweise ist dies Zulassungsvoraussetzung. Auch auf Nachweise über die Teilnahme an Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung verzichten die Kammern, wenn die Kurse nicht stattfinden konnten, weil die Bildungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen war.

Weitere Hilfe leisten sie sonst nur noch durch den Hinweis darauf, dass ausbildende Betriebe bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) „ausbildungsbegleitende Hilfen“ beantragen können. Diese Zuschüsse zu Nachhilfestunden gewährt die BA, wenn ein Auszubildender aufgrund des versäumten Berufsschulunterrichts durch die Abschlussprüfung zu fallen droht.

Azubis können Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen

Mehr Zeit, um durch die Corona-Krise versäumte Lernmöglichkeiten nachzuholen, geben die meisten Kammern Prüflingen dagegen nicht. Eine Verschiebung der Prüfungstermine kommt für sie meist nicht in Frage. Vielmehr schieben die Kammern den Auszubildenden und ihren Arbeitgebern den schwarzen Peter zu und erklären, dass diese nach Paragraf 8 Absatz II des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen könnten, wenn „nach mehrwöchigem Unterrichtsausfall die Sorge“ besteht, „dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wird“, so die Handwerkskammer Köln.

Die Verlängerung werde jedoch nur im „Einzelfall“ gewährt, wenn Prüfling und Ausbilder darlegen können, dass das Ziel der Berufsausbildung noch nicht erreicht wurde – etwa weil wesentliche Teile der Ausbildungszeit wegen Quarantänemaßnahmen, Schließungen des ausbildenden Betriebs oder der Berufsschule sowie der Absage von Kursen der überbetrieblichen Unterweisung ausgefallen sind. Gibt die Kammer dem Antrag statt, verlängert sich die Ausbildung dadurch nach Paragraf 21 Absatz III BBiG allerdings nur „bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.“ Mit der Ausbildungszeit, verlängert sich gesetzlich auch das Ausbildungsverhältnis mit dem Betrieb. Dieser muss dem Lehrling also weiter seine Ausbildungsvergütung zahlen und Urlaub gewähren.

Ausbildungsvertrag könnte vor den Prüfungen enden

Wenn Kammern die Verlängerung verweigern, ihre Prüfungstermine aber wider erwarten dennoch verschieben müssen, stehen Auszubildende dagegen unter Umständen ohne Arbeitsvertrag da. Denn dieser endet im Normalfall zu dem in ihm angegebenen Datum. In der Regel finden die Abschlussprüfungen ja vor diesem Zeitpunkt statt. Normalerweise endet die Ausbildung nach Paragraf 21 Absatz I und II des BBiG daher mit dem Bestehen der Prüfung.

In diesem Jahr könnte eine weitere Verschärfung der Pandemie jedoch dazu führen, dass Prüfungen entgegen der aktuellen Beteuerungen der Kammern doch nicht vor dem Tag stattfinden, an dem die Verträge der meisten Auszubildenden enden. Dann müssen diese aktiv werden und ihren Ausbildungsbetrieb um eine Verlängerung ihres Ausbildungsverhältnisses bitten. Das können sie mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln tun. Formvorschriften gibt es dafür nicht.

Termine bei gestreckten Prüfungen im Auge behalten

Übrigens: Über eine Verlängerung ihres Ausbildungsvertrags müssen Lehrlinge auch dann mit ihrem Arbeitgeber sprechen, wenn ihre Gesellenprüfung nach Paragraf 26 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks „in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird“. Bei solch einer gestreckten Abschlussprüfung kann es passieren, dass der erste Teil stattfinden kann, sich der zweite Teil aber pandemiebedingt verschiebt. Endet der Ausbildungsvertrag zwischen den beiden Prüfungsterminen und der Auszubildende unternimmt nichts, hat er zum Zeitpunkt der zweiten Prüfung keinen Ausbildungsvertrag mehr. So sollte das Ende einer Ausbildung nicht aussehen.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder