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Burnout: Welche Warnsignale man ernst nehmen sollte

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt Tipps, was bei Burnout-Erkrankungen zu tun ist. 

Typische Anzeichen 

Symptome, die auf ein Burn-out-Syndrom hinweisen, können auf verschiedenen Ebenen auftreten:    

  • körperlich: chronische Müdigkeit, Mangel an Energie, Schlafstörungen
  • emotional: Überdruss, Niedergeschlagenheit, Gefühl von innerer Leere
  • geistig-mental: Konzentrationsschwäche, Vergesslichkeit, Verlust an Kreativität, Gedanken der Sinnlosigkeit
  • sozial: sozialer Rückzug, Verständnislosigkeit für andere, Unfähigkeit zuzuhören

Wann Vorgesetzte handeln sollten 

Auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten haben zahlreiche Faktoren Einfluss, auch der oder die Beschäftigte selbst. Jedoch gehört es ebenfalls zu den Aufgaben von Führungskräften, professionell mit psychisch beanspruchten Beschäftigten umzugehen. 

Nicht immer gelingt es, psychische Überlastung frühzeitig zu erkennen. Es gibt Menschen, die seelische Not und psychische Erschöpfung sehr lange verbergen. "Zudem bewegt man sich häufig in einer Grauzone", erklärt Dr. Sabine Gregersen, Psychologin bei der BGW. "Oft ist schwer zu sagen, ob gewisse Anzeichen auf Ausnahmesituationen zurückzuführen sind oder ob sie eine andauernde Veränderung der betreffenden Person zum Ausdruck bringen." 

Handlungsbedarf besteht für Führungskräfte in folgenden Fällen:    

  • Wenn sie Verhaltensänderungen bei ihren Beschäftigten bemerken, die untypisch, irritierend oder nicht nachvollziehbar sind.   
  • Wenn Verhaltensänderungen dauerhaft sind und/oder ein einzelner Aspekt stark ausgeprägt ist.
  • Wenn sich das Verhalten der betroffenen Person negativ auf das soziale Miteinander, die Arbeitsmotivation und die kollegiale Zusammenarbeit auswirkt.
  • Wenn das Verhalten gegenüber Dritten, etwa der Kundschaft oder Klientinnen und Klienten, kritisch wird.  

Was Vorgesetzte tun können 

"Zeigen sich Warnsignale, sollten Führungskräfte frühzeitig das Gespräch suchen", rät Gregersen. "Sie stellen aber keine Diagnose und leisten auch keine psychologische Beratung. Vielmehr geht es in dem Gespräch darum, die eigene Wahrnehmung von Auffälligkeiten zu beschreiben, ohne diese zu bewerten." Ziel sollte sein, herauszufinden, was bei Bedarf für die betroffene Person getan werden kann und wie sich die Situation gemeinsam verbessern lässt. Bei Bedarf empfiehlt es sich, professionelle Hilfe zu vermitteln. 

Checklisten und weitere Arbeitshilfen sowie vertiefende Informationen zum Thema bietet ein neuer BGW-Ratgeber für Führungskräfte und Unternehmensleitungen unter www.bgw-online.de, Suchbegriff: 08-00-115.

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