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VBI fordert: Preissteigerungen am Bau auch bei Planungsbüros abfedern

Das Bundesverkehrsministerium hat nun den Erlass aus dem März aktualisiert und den Baunternehmen mehr Unterstützung durch eine verbesserte Stoffpreisgleitklausel eingeräumt. Das begrüßen die Ingenieurunternehmen aus dem Bereich Objektüberwachung ausdrücklich.

Hinsichtlich bestehender Verträge ohne Stoffpreisgleitklausel weist das BMDV darauf hin, dass die negativen Auswirkungen auf die Bauunternehmen angemessen auf die Vertragsparteien verteilt werden müssen. Es könne nicht sein, dass eine der Parteien die Preissteigerungen allein tragen muss.

Auch die Ingenieurunternehmen sind von den Lieferengpässen und den daraus resultierenden Bauzeitverlängerungen betroffen. Das Rundschreiben des BMDV gibt jedoch keine Hinweise, wie mit dieser Situation umzugehen ist. 

In diesem Zusammenhang fordert VBI-Präsident Jörg Thiele: „Die Planer als Treuhänder des Auftraggebers dürfen nicht schlechter gestellt werden als die Bauunternehmen. Verlängern sich Bauzeiten durch Lieferengpässe und gestörte Projektabläufe, müssen im Sinne eines partnerschaftlichen Umgangs die daraus resultierenden Mehrkosten bei den Planungsbüros auch durch den Auftraggeber übernommen werden.“

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