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Winterkälte am Bau: 6 Tipps für den Schutz von Mitarbeitern

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter auf der Baustelle im Winter vor kältebedingten Gesundheitsschäden schützen. Eine Orientierung kann die DIN 33403-5 geben, die die ergonomische Einrichtung von Kältearbeitsplätzen behandelt. Mit diesen 6 Tipps bringen Sie sich und Ihre Mitarbeiter sicher durch die kalte Jahreszeit.

1. Überprüfung von Betriebsgelände und Baustelle: Ist sicheres Arbeiten möglich?

Schnee und Eis muss beseitigt werden, für eine ausreichende Beleuchtung muss ebenfalls gesorgt werden. Was für das Betriebsgelände gilt, gilt auch für die Baustelle. Zwar liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer des Baugeländes, als verantwortungsvoller Chef sollten Sie sich dennoch vergewissern, dass die Baustelle sicher angefahren und betreten werden kann, die Verkehrswege geräumt sind und rutschfrei begangen bzw. befahren werden können.

Vereiste Gerüste und Dächer sind für Ihre Mitarbeiter tabu. Vorsicht auch vor Dachlawinen!

Lesen Sie dazu auch: Tipp vom Anwalt: Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eisglätte

2. Kälteschutz-Ausrüstung zur Verfügung stellen

Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, die Mitarbeiter bei Arbeiten im Freien vor Kälte zu schützen. Dazu gehört eine entsprechende Schutzkleidung in die Persönliche Schutzausrüstung.

Bei Temperaturen bis -5° C wird Wetterschutzkleidung empfohlen, weniger als -5° C ist Kälteschutzkleidung Pflicht. Moderne Funktionsgewebe halten Wind und Feuchtigkeit ab, ermöglichen aber gleichzeitig den Transport von Körperfeuchtigkeit nach außen. Hersteller empfehlen das vielzitierte Zwiebelprinzip, wonach man sich in mehreren Schichten kleidet, die nach Bedarf aus- oder angezogen werden können.

Nicht vergessen: Zur Schutzausrüstung im Winter gehören auch rutschfeste gefütterte Arbeitswinterschuhe, Mützen und Handschuhe.

3. Einhalten fester Pausen- und Aufwärmzeiten

Acht Stunden am Stück im Winter im Freien zu arbeiten, ist nicht zumutbar. Ihre Mitarbeiter müssen sich regelmäßig aufwärmen können. Als Anhaltspunkte kann man die Richtwerte nehmen, die die DIN 33403-5 vorgibt, die die ergonomische Einrichtung von Kältearbeitsplätzen regelt. Bei Temperaturen von 10 bis -5°C beträgt die maximale Kälteexposition 150 Minuten unter -5 bis -30°C nur 90 bzw. ab -18°C 60 Minuten. Nach dieser Zeit ist eine Aufwärmzeit von 10 bzw. 30 bis 60 Minuten Pflicht.

4. Für beheizte Pausenräume sorgen

Die Aufenthalts- und Umkleideräume auf Baustellen müssen im Winter beheizt werden. Für Pausen- und Sanitärräume sind 21°C vorgeschrieben, sind Dusch- und Waschräume vorhanden, muss die Temperatur darin mindestens 24°C betragen.

Darüber hinaus sollten Sie Ihren Mitarbeitern ermöglichen, feuchte oder nasse Kleidung zu trocknen. Wer keine heißen Getränke zur Verfügung stellt, sollte dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiter diese selbst zubereiten können.

5. Mitarbeiter schulen

Einmal im Jahr müssen Mitarbeiter über mögliche Gefährdungen bei ihrer Arbeit und die entsprechenden Schutzmaßnahmen unterrichtet werden. Dazu gehört auch das Arbeiten bei Kälte. Die Unterweisung kann ein Betriebsarzt machen oder der Arbeitgeber selbst.

Lesen Sie auch: Gesundheitsschutz: So bleiben Ihre Mitarbeiter fit

6. PSA regelmäßig prüfen

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass sie ihre Schutzausrüstung prüfen und ggf. Mängel sofort melden müssen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung zur richtigen Anwendung der PSA anfertigen. Nicht zuletzt ist der Arbeitgeber verpflichtet, selbst regelmäßig zu prüfen, ob die PSA der Mitarbeiter in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.

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