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Millionenbußgelder wegen illegaler Absprachen in der TGA-Branche

Die Absprachen der Unternehmen aus der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) beinhalteten Angebote, die oftmals nur zum Schein und nur zum Schutz anderer Firmen abgegeben worden waren. Für die Abgabe derartiger Schutzangebote hatten die Unternehmen im Gegenzug in vielen Fällen konkrete Gegenleistungen wie Unteraufträge, Ausgleichszahlungen oder das Angebot eines Schutzangebotes bei einer anderen Ausschreibung erhalten.

"Insgesamt haben wir wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bei 37 verschiedenen Ausschreibungen im Zeitraum von 2005 bis 2014 nachgewiesen", bilanziert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Kronzeugenantrag führte zu Verfahren

Ausgelöst wurde das Verfahren im November 2014 infolge eines Kronzeugenantrages. Dieser erfolgte, da Medienberichte erwartet wurden, die über den Verdacht von Absprachen im Zusammenhang mit der Ausschreibung von TGA-Leistungen für die Steinkohlekraftwerke in Hamm-Uentrop und Eemshaven in den Niederlanden berichten. 

Das Bundeskartellamt, die Staatsanwaltschaft München I und die Kriminalpolizei München führten daraufhin Ermittlungen durch. Im Februar und März 2015 erfolgten gemeinsame Durchsuchungen bei mehreren Unternehmen und auch in Privatwohnungen.

Die Staatsanwaltschaft übernahm die Verfahren gegen die an den etwaigen Absprachen beteiligten natürlichen Personen, das Bundeskartellamt führte die Verfahren gegen die Unternehmen, die sich vor allem im Hinblick auf Ausschreibungen im Bereich der „Mechanik“ abgesprochen hatten. Der Auftragswert für ein TGA-Gewerk lag jeweils zwischen vier bis 35 Millionen Euro, in einem Fall bei etwa 100 Millionen Euro.

110 Millionen Euro Bußgeld

Bereits im Dezember 2019 hat das Bundeskartellamt das Bußgeldverfahren gegen elf Anbieter abgeschlossen. Die Information der Öffentlichkeit darüber war seither jedoch durch Rechtsstreitigkeiten verzögert worden.

In dem Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 110 Millionen Euro wegen Absprachen bei der Vergabe von Großaufträgen verhängt.

Es handelt sich um die folgenden Unternehmen:

  • Caverion Deutschland GmbH, München
  • DS Elektrotherm GmbH, Landshut
  • Engie Deutschland GmbH, Köln
  • Engie Gebäudetechnik GmbH, Wien
  • Ferrostaal Air Technolgy GmbH, Saarwellingen
  • Karl Lausser, Heizungsbau- und Sanitär GmbH, Rattiszell
  • Kraftanlagen München GmbH, München
  • Nickel GmbH, Bergisch Gladbach
  • Sell GmbH, Helmbrechts
  • Siegle + Epple GmbH & Co. KG, Stuttgart
  • Stingl GmbH, München

Zahlreiche Unternehmen kooperierten bei den Ermittlungen

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass sechs Unternehmen (Caverion, Nickel, Ferrostaal Air Technology, Stingl, Siegle + Epple und in einem Fall auch Engie) bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert haben und dass die Verfahren gegen diese Unternehmen sowie gegen DS Elektrotherm und Engie Gebäudetechnik im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnten.

Die Geldbußen gegen die Unternehmen

  • Caverion Deutschland GmbH,
  • Nickel GmbH,
  • Ferrostaal Air Technology GmbH,
  • Engie Deutschland GmbH,
  • Stingl GmbH,
  • Engie Gebäudetechnik GmbH,
  • DS Elektrotherm GmbH und
  • Siegle + Epple GmbH & Co. KG

sind bereits rechtskräftig. Die Unternehmen Kraftanlagen München GmbH, Karl Lausser, Heizungsbau- und Sanitär GmbH und Sell GmbH haben jeweils Einspruch gegen die Entscheidungen eingelegt, über den das OLG Düsseldorf zu entscheiden hat.

Nach Einspruchseinlegung überprüft das Gericht den Vorwurf mitsamt der ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen. Auf den Einspruch der Karl Lausser, Heizungsbau- und Sanitär GmbH hat das OLG Düsseldorf das Verfahren gegen sie wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt. Hiergegen hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Rechtsmittel eingelegt, über das der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.

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