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So sparen Sie bei der Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Ihre Höhe wird durch den Hebesatz beeinflusst, den die Kommune festgelegt hat. Ausgangswert für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der ertragsteuerliche Gewinn

Handwerker, Planer oder Architekten wird ein Freibetrag von 24.500 Euro angerechnet. Liegt der Gewerbeertrag etwa bei 24.000 Euro, wird zunächst der Steuer-Freibetrag abgezogen. Unter dem Strich bleibt dann kein Ertrag auf dem Gewerbe für die Besteuerung durch die Gewerbesteuer übrig. Erst ab einem Gewerbeertrag von über 24.500 Euro wird der Gewerbesteuer in diesen Fällen erhoben. 

Florierende Betriebe können ihren Gewinn mit dem Investitionsabzugsbetrag, Abschreibungen und Rückstellungen klein rechnen. So können Handwerker Firmen, Planer oder Architekten, die Fahrzeuge, Maschinen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter angeschafft haben, während der kompletten Nutzungsdauer bis zu 25 Prozent pro Jahr absetzen. Für Käufe ab 2011 gilt ein deutlich geringerer Abschreibungssatz. Ein Betrieb mit einem Unternehmensvermögen bis 235.000 Euro darf im Anfangsjahr additionale Abschreibungen in Höhe von 20 Prozent vornehmen. Sie erhalten auch bereits im 1. Kalenderjahr nach der Anschaffung einen Absetzbetrag von insgesamt bis zu 45 Prozent. 

Plant der Handwerker weiterer Akquisitionen, helfen diese ebenso den Gewinn und damit die Gewerbesteuer zu senken. 40 Prozent des Anschaffungspreises der mobilen Wirtschaftsgüter werden drei Jahre lang abgeschrieben. Rückstellungen, etwa für Resturlaub, Gewährleistungen und Urlaubsgeld, reduzieren den zu versteuernden Gewinn noch weiter.

Damit fällt auch die Gewerbesteuer, deren Bemessungsgrundlage der Ertrag nach diesen Abzügen ist.  Anschließend sollten darauf geachtet werden, dass der Ertrag nicht durch andere Hinzurechnungen erhöht wird - selbst Unternehmen mit Verlusten kann dies hart treffen. Konkret sollte jede Firma 25 Prozent ihrer Schuldzinsen, 50 Prozent der Miete, Pacht und Leasing sowie 25 Prozent der Lizenzgebühren so behandeln, dass die Beträge einen Teil des Gewinns schmälern. Für all diese Posten gibt es jedoch einen Freibetrag von 100.000 Euro.   

Gewerbesteuer sparen durch günstigsten Gemeindegebühren 

Wer noch nicht gegründet hat, sollte die erschwinglichsten Gemeindegebühren ermitteln. Denn wenn Sie eine Gesellschaft starten möchten, die nicht auf eine bestimmte Region bezogen ist, können Sie mit der richtigen Wahl eine Menge Steuern für ein Unternehmen einsparen. 

Beispiel:  Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen hat ein Einkommen von 74.500 Euro. Nach Abzug des Freibetrages von 24.500 Euro erhalten Sie einen Ertrag von 50.000 Euro. Diese Ziffer wird nun mit einem bundesweiten Koeffizienten von 3,5 Prozent multipliziert. So erhalten Sie 1.750 Euro. Dieses Ergebnis wird nun mit dem entsprechenden Koeffizienten der jeweiligen Gemeinde multipliziert.

In Hamburg liegt die Quote beispielsweise bei 470 Prozent. Dies bedeutet, dass in Hamburg die Gewerbesteuer 8.225 Euro beträgt.  Wenn derselbe Umsatz mit der Gründung eines Unternehmens in einer anderen Region mit einem Hebesatz von nur 200 Prozent verwendet worden wäre, würde die Gewerbesteuer lediglich 3.500 Euro ausmachen. Sie sparen über 5.000 Euro Steuern.  

Heimbüro und Betriebssoftware 

Die Gewerbesteuer kann um verschiedene absetzbare Beträge gesenkt werden. Zum Beispiel betragen die Freibeträge für ein Heimbüro 1.250 Euro pro Jahr. Dies ist möglich, wenn das Unternehmen dafür keinen Arbeitsplatz hat und die Büroarbeit mehr als 50 Prozent aller Arbeiten ausmacht. 

Viele Betriebe setzen heute auf ERP-Software. Je nach Modul können damit verschiedene Bereiche wie Vertrieb, Finanzen oder Logistik verwaltet werden. Diese Software kann auch steuerlich geltend gemacht werden.

Freiberufler 

Jeder wäre lieber ein Freiberufler, aber warum? In der Tat ist die Wahl zwischen freiberuflichen oder kommerziellen Tätigkeiten äußerst wichtig. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass die Gerichte immer wieder in Verfahren verwickelt sind, in denen sich die Kläger als freiberuflich betrachten und die Umsetzung gerichtlich sicherstellen wollen. Vorteile von Freiberuflern: Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen, weil sie keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Ihren Gewinn können Sie über das sogenannte Überschusskonto ermitteln, das einfach, natürlich und auch wirtschaftlich ist. Das sind die Fakten. Aber was ein Freiberufler ist, ist nicht so einfach zu definieren. Das Umsatzsteuergesetz sieht nichts vor und verweist auf das Einkommensteuergesetz. Aber hier werden Sie nichts finden. Der Bundesgerichtshof beschreibt die freiberufliche Tätigkeit wie folgt:

  • Sie ist ausschließlich intellektueller Natur, erfordert ein hohes Qualifikationsniveau und unterliegt einer klaren beruflichen Regulierung.
  • Die Selbstständigkeit steht im Vordergrund, daher wird ein unternehmerisches Risiko angenommen.

Dieser Fall trifft häufig auf Architekten zu.

Website-Kosten 

Die wichtigsten Kosten, die die meisten Selbstständigen jetzt tragen, sind die Aufwendungen ihrer Website. Selbstständige erstellen häufig zu Beginn ihrer Tätigkeit eine eigene Online-Präsenz, um für ihre Kunden sichtbarer zu werden. Obwohl Freiberufler nicht alle damit verbundenen Kosten von der Steuer subtrahieren können, ist der Erwerb einer Domain (immaterieller Vermögenswert) nicht einmal abschreibungsfähig. Zumindest aber können die Wartung und Aktualisierung der Website sowie die laufenden Ausgaben des Anbieters sofort als Betriebskosten abgezogen werden. 

Was ist mit den Kosten für die Erstellung einer Internetseite? Beim Erstellen einer neuen Webdarstellung geht das Finanzamt davon aus, dass ein frischer Vermögenswert erstellt wird. Sie können nicht direkt abgezogen, sondern müssen teilweise abgeschrieben werden. Für all dies ist es wichtig, dass die Website mit der Arbeit verbunden ist. Dies bedeutet, dass sogar Blogs oder Foren für die Abschreibung herangezogen werden können.  

Autos und Reisen 

Der klassische Steuerabzug für Selbstständige betrifft den Dienstwagen. Unternehmer können Reisespesen grundsätzlich von der Steuer abziehen. Die Reisekosten können auf verschiedene Arten angegeben werden: entweder aufgrund eines Kilometerzuschusses (für Privatwagen) oder aufgrund der Gesamtkosten des Fahrzeugs (für einen Dienstwagen). Im letzteren Fall sollte jedoch der Anteil der privaten Nutzung als „Berufseinkommen“ in die Definition des Gewinns einbezogen werden. 

Ein neu erworbener Firmenwagen wird sechs Jahren abgeschrieben. Als Unternehmer können Sie ein bestehendes Privatfahrzeug auch durch eine „Einzahlung“ in das Betriebsvermögen kennzeichnen und absetzen. Ob das Fahrzeug steuerbefreit sein wird, hängt somit in erster Linie von der Art des Vermögens (Privatvermögen oder Geschäftsvermögen) ab. 

Faustregel: Wenn Sie das Auto für mehr als 50 Prozent der Fahrten für betriebliche Zwecke verwenden, wird dies dem Geschäftsvermögen dazu gezählt. Wenn die geschäftliche Nutzung weniger als 10 Prozent beträgt, wird dies zwangsläufig als Privatvermögen betrachtet. Im Bereich von 10 bis 50 Prozent ist die Art der Anlage frei wählbar. In diesem Fall ist es möglicherweise besser, das Auto privat zu lassen und dem Unternehmen einzelne Geschäftsreisen als Betriebsausgaben zu berechnen. Insbesondere wenn Sie vorhaben, das Fahrzeug schnell wieder zu verkaufen, sollten Sie diese Option in Betracht ziehen, da der Erlös aus dem Verkauf vollständig in persönliches Vermögen fließt. 

Bei Dienstwagen und Reisekosten wird ein besonderes Augenmerk auf Privatunternehmer gelegt: Der Steuerdienst umfasst die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges und untersucht diese Fälle eingehend. Daher müssen Sie sich der geltenden Vorschriften bewusst sein und die rentabelste Besteuerung berücksichtigen. Mit dem geschickten Einsatz von Firmenfahrzeugen können Selbstständige jedoch eine Menge Steuern sparen.  

Geschäftsausgaben von einem persönlichen Konto 

Darüber hinaus können sich Aufwendungen, die nicht über das Betriebskonto entstanden sind, wahrscheinlich auf die Betriebskosten beziehen - es ist äußerst wichtig, dass sie im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit anfallen. Nur dann werden private Kosten als Betriebsausgaben abgezogen. Besonderes Augenmerk sollte jedoch auf das Finanzamt gelegt werden. Wurden die Aufwendungen eines privaten Unternehmens bezahlt, ist es erforderlich, den betrieblichen Zusammenhang und die Begründung für die persönliche Zahlung in einem separaten Anlagebericht anzugeben, um ihn auf Anfrage bei der Finanzbehörde einzureichen. 

Beispielsweise werden vom Finanzamt Aufwendungen für ein Privatunternehmen beim Führen eines Privatwagens (0,30 Euro pro Kilometer) oder sogar für Telefonkosten erfasst: 20 Euro werden monatlich für den Betrieb von Telefongesprächen über private Telefonleitungen als Betriebskosten anerkannt, auch ohne gesonderten Eintrag. Während der Ferien können ebenso persönliche Geschäftskosten anfallen. Wenn eine Reise sowohl aus offiziellen als auch aus unvorhergesehenen Gründen begonnen wird, können die entsprechenden Kosten - abhängig vom zeitlichen Teil des Geschäftsereignisses - als Betriebsausgaben abgezogen werden.

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