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Diese Gesetze und Normen sollten alle Glasverarbeiter und Fensterbauer kennen

Ralph Matthis
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Für die sichere Verwendung von Glas gibt es in Deutschland zahlreiche beschriebene Regelwerke für Gesetze und Normen: aus dem BGB, der Normung, den Fachverbänden, den Genossenschaften und von den Versicherern. Ralph Matthis vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks erläutert zu den Regelwerken für Glas nachfolgende Details.

Grundsätzlich sind die Anforderungen für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit schon im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beschrieben. Dabei ist die Verkehrssicherungspflicht nicht speziell geregelt, sie leitet sich aber aus der Formulierung des § 823 ab.

BGB: § 823 – Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Diese Prämisse wurde in einer Fülle von Rechtsprechungen ausgelegt, konkretisiert und führt letztendlich auf die Pflicht des Verantwortlichen, für die Beseitigung von Gefahren nach den konkreten Umständen Sorge zu tragen.

Die Pflicht zur Verkehrssicherung hat, wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt und letztendlich damit Dritte schädigen kann.

Die Verwendung von Glas in der Architektur wird folglich aus unterschiedlichen Perspektiven beschrieben, um den dem Material innewohnenden Gefahren zu begegnen.

Um die Sicherheit bei der Verwendung und Bearbeitung von Glas zu gewährleisten und alle Gesetze und Normen regelkonform zu berücksichtigen, ist es als Glasverarbeiter und Monteur für Fenster unerlässlich, die zahlreichen Richtlinien stets parat zu haben. Diese wichtigsten Regelwerke über die geltenden Gesetze und Normen gibt es.

DIN 18008: Das zentrale Regelwerk für Glas in Deutschland

Als Grundlage für die Verwendung von Glas im Bauwesen gilt die DIN 18008 in ihren Teilen 1 bis 6. Diese Norm ist von allen deutschen Bundesländern baurechtlich eingeführt und beschreibt die Anforderungen an die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Resttragfähigkeit von Glas sowie daraus folgend die Anforderungen an Material, Anwendung und Dimensionierung.

Die Glas Norm DIN 18008 gilt nur in Deutschland und zeigt sich als vorbildliches Werk für die Normungsbemühungen in Europa, sodass sich auch andere Staaten mittlerweile darauf berufen. Mit einer europäischen Norm, bzw. einem Eurocode Glas, ist in Zukunft zu rechnen.

Regelwerke Vorschriften und Verordnungen

Folgende weitere unabdingbare Quellen für Sicherheitsanforderungen bei der Verwendung von Glas sind: 

  • Schriftwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
  • Schriftwerke der BGB
  • Landesbauordnungen der Bundesländer
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sportstätten u.v.m.
  • Schriften und Merkblätter der Verbände, z.B: „Sicherheit bei Glasbruch“, „Glastüren, Glaswände“, „Glas im Innenbereich“ u.v.m.

Regelwerke Technische Richtlinien

Weiter sind die Technischen Richtlinien aus dem Hause des Bundesinnungsverbands des Glaserhandwerks eine zuverlässige Quelle für die Verwendung von Glas in sicherheitsrelevanten Bereichen:

  • TR 2 – Anwendung der Glasbemessungsnorm DIN 18008
  • TR 8 – Verkehrssicherheit mit Glas

Speziell die beiden letzten Werke befassen sich ausführlich mit den Sicherheitsanforderungen für die Verwendung von Glas im Bauwesen mit Zitaten und Auslegungen zu den jeweils maßgeblichen Quellen.

Gesetze und Normen für Glas werden noch strenger werden

Es ist davon auszugehen, dass sich in Deutschland die Sicherheitsanforderungen für die Verwendung von Glas weiter erhöhen werden. Schon in der eben veröffentlichten MVV TB werden höhere Anforderungen an die Verwendung gestellt werden, hierzu nachfolgendes Zitat aus der MVV TB – Anlage A 1.2.7/2 (noch nicht baurechtlich eingeführt):

(2) Werden Scheiben nach DIN EN 14179-2 derart eingebaut, dass deren Oberkante mehr als 4 m über Verkehrsflächen liegt, dürfen sie nur in Mehrscheiben-Isolierverglasungen Verwendung finden. Alternativ sind konstruktive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Versagensfall, wie eine Splittersicherung, Vordächer o. Ä. vorzusehen.

Auch in der Überarbeitung der DIN 18008 (Entwurf DIN 18008-1) stehen im Entwurf neue formulierte Anforderungen:

5.1.5 Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.

Im Moment sind die Anforderungen sowie Gesetze und Normen an die Verwendung von Glas europaweit unterschiedlich formuliert und besitzen unterschiedliche Niveaus an Sicherheit.

Erst durch einen Eurocode Glas wird es möglich sein, die Anforderungen für Glas in der Architektur anzugleichen. Das dies über kurz oder lang vereinheitlicht und europaweit gültig wird, ist zu erwarten.

Mehr Artikel über Richtlinien und Gesetze im Handwerk lesen Sie auf unserer Themenseite Normen & Recht.

Dieser Beitrag von Ralph Matthis ist zuerst erschienen in der Ausgabe 11/17 der Zeitschrift Glaswelt. Matthis arbeitet für das Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. in Hadamar.

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