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Fettabscheider: Welche Neuerungen bringt die DIN 4040-100?

Roland Priller
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Bild 1: Die neue DIN 4040-100 bündelt in kompakter Form Regeln für Fettabscheideranlagen

Bisher war eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Garant dafür, dass unter Beachtung der Anforderungen die betroffene Abscheideranlage die vorgeschriebenen Abwasserwerte einhält. Solche Fettabscheider mussten neben dem CE-Zeichen aufgrund der DIN EN 1825-1 auch ein Ü-Zeichen für die ergänzenden nationalen Vorgaben tragen. Doch das verstößt gegen europäisches Recht.

Verwendbarkeit von Fettabscheideranlagen neu geordnet

Dies bestätigt der europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Rechtssache C-100/13. Bauprodukte mit einem CE-Zeichen müssen in allen CEN-Staaten frei handelbar sein. Ob diese Produkte allerdings dann auch für den jeweiligen Einsatzbereich verwendbar sind, muss national geregelt werden. Als Reaktion hierauf wurde nun die maximale Laufzeit von Abscheiderzulassungen auf April 2020 begrenzt. Neue Zulassungen werden nicht mehr erteilt. Parallel entsteht nun ein neues Nachweisverfahren, was allen Beteiligten mehr Aufwand und Verantwortung abverlangt. Noch sind nicht alle Bausteine des neuen Konstrukts vorhanden und klar. Unter anderem soll als Ersatz für eine Bauregelliste Teil B eine "Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" eingeführt werden. Ein Entwurf liegt zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission. Frühestens Ende 2017 wird die Gesamtsituation geklärt. Wesentliche Orientierung schaffen hierbei nun die neue DIN 4040-100 und DIN 19901 (Bild 2 und 3).

Verwendbarkeit von Fettabscheideranlagen neu geordnet

Bisher war eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Garant dafür, dass unter Beachtung der Anforderungen die betroffene Abscheideranlage die vorgeschriebenen Abwasserwerte einhält. Solche Fettabscheider mussten neben dem CE-Zeichen aufgrund der DIN EN 1825-1 auch ein Ü-Zeichen für die ergänzenden nationalen Vorgaben tragen. Doch das verstößt gegen europäisches Recht. Dies bestätigt der europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Rechtssache C-100/13. Bauprodukte mit einem CE-Zeichen müssen in allen CEN-Staaten frei handelbar sein. Ob diese Produkte allerdings dann auch für den jeweiligen Einsatzbereich verwendbar sind, muss national geregelt werden.

Als Reaktion hierauf wurde nun die maximale Laufzeit von Abscheiderzulassungen auf April 2020 begrenzt. Neue Zulassungen werden nicht mehr erteilt. Parallel entsteht nun ein neues Nachweisverfahren, was allen Beteiligten mehr Aufwand und Verantwortung abverlangt. Noch sind nicht alle Bausteine des neuen Konstrukts vorhanden und klar. Unter anderem soll als Ersatz für eine Bauregelliste Teil B eine "Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" eingeführt werden.

Ein Entwurf liegt zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission. Frühestens Ende 2017 wird die Gesamtsituation geklärt. Wesentliche Orientierung schaffen hierbei nun die neue DIN 4040-100 und DIN 19901 (Bild 3).

 

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