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Fettabscheider: Welche Neuerungen bringt die DIN 4040-100?

Roland Priller
Bild 1: Die neue DIN 4040-100 bündelt in kompakter Form Regeln für Fettabscheideranlagen

Bisher war eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Garant dafür, dass unter Beachtung der Anforderungen die betroffene Abscheideranlage die vorgeschriebenen Abwasserwerte einhält. Solche Fettabscheider mussten neben dem CE-Zeichen aufgrund der DIN EN 1825-1 auch ein Ü-Zeichen für die ergänzenden nationalen Vorgaben tragen. Doch das verstößt gegen europäisches Recht.

Verwendbarkeit von Fettabscheideranlagen neu geordnet

Dies bestätigt der europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Rechtssache C-100/13. Bauprodukte mit einem CE-Zeichen müssen in allen CEN-Staaten frei handelbar sein. Ob diese Produkte allerdings dann auch für den jeweiligen Einsatzbereich verwendbar sind, muss national geregelt werden. Als Reaktion hierauf wurde nun die maximale Laufzeit von Abscheiderzulassungen auf April 2020 begrenzt. Neue Zulassungen werden nicht mehr erteilt. Parallel entsteht nun ein neues Nachweisverfahren, was allen Beteiligten mehr Aufwand und Verantwortung abverlangt. Noch sind nicht alle Bausteine des neuen Konstrukts vorhanden und klar. Unter anderem soll als Ersatz für eine Bauregelliste Teil B eine "Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" eingeführt werden. Ein Entwurf liegt zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission. Frühestens Ende 2017 wird die Gesamtsituation geklärt. Wesentliche Orientierung schaffen hierbei nun die neue DIN 4040-100 und DIN 19901 (Bild 2 und 3).

Verwendbarkeit von Fettabscheideranlagen neu geordnet

Bisher war eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Garant dafür, dass unter Beachtung der Anforderungen die betroffene Abscheideranlage die vorgeschriebenen Abwasserwerte einhält. Solche Fettabscheider mussten neben dem CE-Zeichen aufgrund der DIN EN 1825-1 auch ein Ü-Zeichen für die ergänzenden nationalen Vorgaben tragen. Doch das verstößt gegen europäisches Recht. Dies bestätigt der europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Rechtssache C-100/13. Bauprodukte mit einem CE-Zeichen müssen in allen CEN-Staaten frei handelbar sein. Ob diese Produkte allerdings dann auch für den jeweiligen Einsatzbereich verwendbar sind, muss national geregelt werden.

Als Reaktion hierauf wurde nun die maximale Laufzeit von Abscheiderzulassungen auf April 2020 begrenzt. Neue Zulassungen werden nicht mehr erteilt. Parallel entsteht nun ein neues Nachweisverfahren, was allen Beteiligten mehr Aufwand und Verantwortung abverlangt. Noch sind nicht alle Bausteine des neuen Konstrukts vorhanden und klar. Unter anderem soll als Ersatz für eine Bauregelliste Teil B eine "Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" eingeführt werden.

Ein Entwurf liegt zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission. Frühestens Ende 2017 wird die Gesamtsituation geklärt. Wesentliche Orientierung schaffen hierbei nun die neue DIN 4040-100 und DIN 19901 (Bild 3).

 

Ist der geplante Abscheider für eine längere Nutzungsdauer geeignet?

Seit Dezember 2012 gibt es eine klare und einheitliche Norm DIN 19901, welche für alle Bauformen und Werkstoffe gilt. Diesen Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit verlangt nun auch die im Dezember 2016 erschienene Neuausgabe der DIN 4040-100, deren Umfang von 20 auf 35 Seiten erhöht wurde. Der Hersteller muss in jedem Einzelfall eine Prüfstatik vorlegen. Alle Beteiligten müssen dann Inhalt und Ergebnis überprüfen. Eine aufwendige Aufgabe, welche im Falle von Zulassungen bisher vom DIBt erfolgte. Neu ist für den Anwender auch, dass es neben den aus der DIN 124 bekannten Verkehrslastklassen nun Verkehrslastgruppen gibt, welche für den Abscheider als Bauwerk gelten, nicht aber für die Abdeckung. So kann ein Abscheider mit der Verkehrslastgruppe E2 beispielweise nur im Bereich PKW-Befahrung eingebaut werden. Auch der Austausch der Abdeckung Klasse B mit Klasse D würde dies nicht rechtfertigen (Bild 4).

Anlagen müssen engmaschiger betreut werden

Damit Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden, braucht es eine regelmäßige Betreuung für Fettabscheideranlagen. Neben einer umfangreichen fünfjährigen Generalinspektion durch einen Fachkundigen und einer jährlichen Wartung konkretisiert die neue Ausgabe der DIN 4040-100 vor allem die Eigenkontrolle durch einen Sachkundigen. Zu jeder Anlage muss mindestens eine geeignete Person eine entsprechende Ausbildung erhalten.

Ziel ist, dass der Betreiber seine Anlage genau beobachtet und kompetent damit umgeht. Monatlich muss er Schichtdicken messen und im Betriebstagebuch festhalten. So erkennt er Störungen der Anlage frühzeitig und passt die Entleerungsintervalle damit an den tatsächlichen Bedarf an.

Wesentliche Unterstützung bei der Überwachung bieten moderne Schichtdickenmessgeräte. Beispielsweise misst das Ultraschallmessgerät Sonic Control nicht nur zentimetergenau und kontinuierlich die Schichtdicke (Bild 5 und 6), zusätzlich überwacht es die Temperaturspitzen und speichert sie systematisch. Das Auslesen und Befüllen des Betriebstagebuches spart zusätzlich Zeit und schafft Vertrauen bei der Diskussion mit Behörden.

 

Bauliche Voraussetzungen für Fettabscheider

Damit notwendige Dienstleistungen rund um den Abscheider erfüllt werden, müssen auch die baulichen Voraussetzungen gegeben sein. Beispielsweise müssen die Mindestquerschnitte für die begehbaren Schachtbereiche gemäß DIN EN 476 regelkonform sein. Kessel bietet hierfür ein zugelassenes Baukastensystem, welches Einbautiefen bis zu 1,80m erlaubt. Auch zum Durchmesser von Probenahmeschächten finden sich in der neuen DIN 4040-100 klare Empfehlungen. Vor allem dann, wenn neben der Probenahme auch weitere Funktionen wie Belüftung oder Übergabe erfüllt werden sollen, wird ein Mindestdurchmesser von 1000mm vorgeschlagen (Bild 7).

Hebeanlagen zum Schutz vor Rückstau

Die gesamte Fettabscheideranlage muss zuverlässig durchlüftet werden, um Korrosion, Geruch und den Abbau von Faulgasen zu vermeiden. Dies erfordert eine sorgfältige Einbindung in die gesamte Entwässerungsanlage. In kompakter Form bündelt die neue DIN 4040-100 alle Regeln. Wenn der Betriebswasserspiegel unter der Rückstauebene liegt, wäre die Durchlüftung unzulässig unterbrochen. Deshalb muss bei allen Fettascheideranlagen im und außerhalb vom Gebäude eine zuverlässige Rückstausicherung eingebaut werden. Meist sind das Hebeanlagen mit Rückstauschleife. Diese müssen mit einer netzunabhängigen Warneinrichtung versehen sein, damit sie Betriebsstörungen erkennen.

Noch mehr Betriebssicherheit bieten Hybrid-Hebeanlagen. Wie auch der Kommentar zu DIN 1986-100 bestätigt (Entwässerung), ermöglicht dieser Anlagentyp selbst bei Stromausfall noch eine Entwässerung – und zwar so lange bis die Akkupufferung unter einen bestimmten Wert fällt. Gemäß bauaufsichtlicher Zulassung profitiert der Betreiber von diesem Anlagenprinzip. Abwasser aus dem Fettabscheider wird im Normalfall im Freispiegel entwässert. Das spart dauerhaft Energiekosten und reduziert Wartungsintervalle.

Arbeitssicherheit während der Wartung

Im Normalbetrieb ist weder für einen Fettabscheider noch für eine ggf. vorhandene nachgeschaltete Rückstausicherung eine generelle Zonenfestlegung im Rahmen des Explosionsschutzes erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass für alle Kontroll-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten eine temporäre Zone festzulegen ist. Empfohlen hierfür wird die explosionsgefährdete Zone 0, denn in Abscheideranlagen entstehen giftige Faulgase wie Schwefelwasserstoff, Methan, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.

Mehr Aufwand bei Abscheidern mit reiner CE-Kennzeichnung

Die neue DIN 4040-100: 2016-12 beinhaltet weitere Anforderungen, welche bisher nur über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt war. Dort, wo bauaufsichtliche Zulassungen noch vorhanden sind, können sich Behörden und Bauherren auf wenig Aufwand und hohe Sicherheit freuen. In allen anderen Fällen hingegen reicht eine reine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1825-1 nicht aus. Die komplette DIN 4040-100 und DIN 19901 muss eingehalten und sorgfältig geprüft werden. Dies erfordert viel Aufmerksamkeit und Fachkenntnis. Darauf müssen sich alle Beteiligten einstellen.

Dieser Artikel von Roland Priller ist zuerst erschienen in SBZ 06/2017. Roland Priller ist Leiter Innovationsmanagement/Normung bei der Kessel AG.

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