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Fachbegriff

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Was ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)?

Nicht genormte Bauprodukte müssen vor ihrem Einsatz auf die Einhaltung der Musterbauordnung (MBO) geprüft werden. Zu diesem Zweck vergibt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ).

Nicht bei allen Bauprodukten sind Eigenschaften und Verwendbarkeit im Rahmen von Normen festgehalten. Gerade Produktneuheiten und innovative Bauverfahren zählen häufig zu den sogenannten „nicht geregelten Bauprodukten“. Damit diese auf der Baustelle trotzdem eingesetzt werden dürfen, können Bauprodukt Hersteller beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) beantragen.

Musterbeispiel: So sieht eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) aus.

Antrag auf Bauaufsichtliche Zulassung

Hersteller von Bauprodukten müssen für eine Bauaufsichtliche Zulassung (auch baurechtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung) in diesem Fall nachweisen, dass ihr Produkt gebrauchtstauglich ist und seine Verwendung nicht gegen die Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) verstößt. Nach erfolgreicher Prüfung erteilt das DIBt dann eine widerrufbare Zulassung, die in der Regel für fünf Jahre gewährt wird und anschließend - auf Antrag - um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.

Jedes Jahr werden ca. 2.000 nationale Zulassungen erteilt. Für die Baustoff-Hersteller ist dieser Vorgang nicht kostenlos. Je nach Produktart und Prüfungsaufwand berechnet das DIBt Gebühren in Höhe von 500€ bis 30.000€.

Weitere Informationen:

Die Musterbauordnung (MBO)

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)

 

Video:

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