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Fachbegriff

Werkvertrag

Was ist ein Werkvertrag? 

Ein Werkvertrag  ist ein privatrechtlicher Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen. Der Auftragnehmer (Hersteller) verpflichtet sich gegen Bezahlung durch den Auftraggeber (Besteller) ein Werk herzustellen. Die Bezahlung wird auch Werklohn genannt. 

Unternehmen (Auftraggeber) nutzen den Werkvertrag, um einzelne Aufgaben oder ganze Aufgabenbereiche an andere Firmen oder selbstständige Einzelpersonen (Auftragnehmer) übertragen zu können.  

Bei der Leistung oder "Herstellung eines Werkes” kann es sich um materielle oder immaterielle Dinge handeln.

Materiell: Herstellung oder Veränderung einer Sache

  • Bau eines Hauses
  • Bauarbeiten
  • Reparaturarbeiten
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Erstellen einer Website

Immateriell: Durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg

  • Inspektion einer Maschine

Im Rahmen des Vertrages handelt der Auftragnehmer unternehmerisch selbstständig. Das bedeutet, er kann selbst entscheiden, welche Mittel benötigt werden, um den Auftrag fertigzustellen und wie viele und welche Arbeitskräfte und Materialien notwendig sind.  Unternehmerisch selbstständig bedeutet aber auch, dass der Auftragnehmer alleinige Verantwortung trägt und auch für das Endergebnis vollständig haftet. 

Der Bauwerksvertrag hat somit die Besonderheit, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen vertraglich festgelegten Erfolg schuldet.

Unterschied Werkvertrag und Dienstvertrag 

Werkvertrag und Dienstvertrag sind zwei unterschiedliche Vertragsarten, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterliegen.

Anders als bei einem Werkvertrag, verpflichtet sich beim Dienstvertrag der Auftragnehmer lediglich zur Erbringung einer Leistung, nicht aber für den Erfolg. Das  bekannteste Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag

Regelungen im Werkvertrag 

Erfolg ist subjektiv und daher auch streitbar. Deshalb sollten  bei einem Werkvertrag detaillierte Vereinbarungen über Art und Umfang der zu erbringenden Leistung festgelegt werden. Zusätzlich sollte der Vertrag Kriterien enthalten, die den Erfolg der Leistung messen. 

Der Werkvertrag sollte unbedingt folgende Punkte beinhalten: 

  • Detaillierte Beschreibung des Werkes bzw. der Aufgabenstellung
  • Liefertermin
  • Lieferform
  • Honorar
  • Zahlungsvereinbarungen
  • Abnahme
  • Kündigung durch Auftraggeber

Sonderformen des Bauvertrages

Zu dem allgemein gültigen Werkvertrag gibt es noch eine Menge an unterschiedlichen Sonderformen, die sich nach und nach herausgebildet haben. Es gibt z.B. den 

  • Bauvertrag: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Baus, Renovierungsleistungen oder handwerklichen Leistungen wie Malerarbeiten oder Heizungsbau.
  • Planungsvertrag: Der Auftragsgeber ist der Bauherr und der Auftragnehmer ist ein Architekt oder Ingenieur. Es wird die Planung der Baumaßnahme, die Ausschreibung und Überwachung der Arbeiten und die Beaufsichtigung der Mängelbeseitigung festgehalten. 

Weitere Informationen: 

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