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DIN 1986-100: So funktioniert die Hausentwässerung

Bernd Ishorst
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Leitungsbereiche der Hausentwässerung.

In Deutschland müssen Hausentwässerungen gemäß DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“, Ausgabe Mai 2008, geplant und ausgeführt werden. Anforderungen aus der europäischen Norm DIN EN 12056 „Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“, Ausgabe Januar 2001, gelten nur in Ausnahmefällen.

Gefälle und Lüftung von Abwasserleitungen

Damit liegende Abwasserleitungen sicher funktionieren und leerlaufen können, müssen sie mit ausreichendem Gefälle verlegt werden. Das Mindestgefälle für die liegenden Leitungsbereiche von Hausentwässerungen wird in der Entwässerungsnorm DIN 1986-100 angegeben.

Grundsätzlich muss in Deutschland jede Schmutzwasserfallleitung als Lüftungsleitung bis über Dach geführt werden. Der Einsatz von Belüftungsventilen ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Der beim Abfließen von Schmutzwasser entstehende Unterdruck muss durch nachströmende Luft (Belüftung) ausgeglichen werden, um das Leersaugen der Geruchverschlüsse zu verhindern. Dazu ist im Belastungsfall eine ungehinderte Luftführung innerhalb des Rohrsystems erforderlich. Beim Abflussvorgang werden erhebliche Luftvolumen mitgerissen. Durch Messungen wurde nachgewiesen, dass der erforderliche Luftvolumenstrom das 10- bis 35-fache des Wasservolumenstroms beträgt.

Die in den öffentlichen Abwasserkanälen sowie in den Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlagen entstehenden Fäulnisgase müssen sicher ins Freie abgeführt werden (Entlüftung). Die Be- und Entlüftung erfolgt über die Lüftungsleitungen der Hausentwässerungen.

Wichtige Grundregeln für die Leitungsverlegung

Gemäß DIN 1986-100 müssen Abwasserleitungen bei einem inneren und äußeren Überdruck bis 0,5 bar unter den zwischen ihnen und ihrer Umgebung möglichen Wechselwirkungen dauerhaft dicht sein. Dies sollte man sich insbesondere auch für Bestandanlagen vor Augen führen.

Die Rohrbefestigungen müssen sicher und fest sein und dürfen die Leitungen und alle Teile oder Elemente des Bauwerks nicht beschädigen.

Richtungsänderungen von Grund- oder Sammelleitungen dürfen generell nur mit Bögen ≤ 45° ausgeführt werden. Zur besseren Funktion und Reinigung ist dies auch bei Einzel- und Sammelanschlussleitungen empfehlenswert. Hierzu wird in der Regel die Auflösung von 90°-Richtungsänderungen mit zwei 45°-Bögen vorgenommen.

In liegenden Leitungen dürfen grundsätzlich nur Abzweige ≤ 45° eingebaut werden; Doppelabzweige in liegenden Leitungen sind unzulässig.

In Sammelanschlussleitungen sollte der Übergang auf andere Nennweiten (exzentrische Reduzierstücke) immer mit Scheitelgleichheit erfolgen. Dies führt zu einer Verbesserung der Luftführung im Scheitelbereich und zur Verminderung von Rückspülungen in den kleineren Rohrdurchmesser der Sammelanschlussleitung.

Fallleitungsanschlüsse ≤ DN 70 müssen mit (88 ±2)°-Abzweigen ausgeführt werden. Bei dieser Konstellation hat sich der 45°-Abzweig als ungünstig erwiesen, da es bei der Anschlussleitung ≤ DN 70 im Bereich der 45°-Umlenkung zur Vollfüllung und somit zum Leersaugen der Geruchverschlüsse kommt. Zur weiteren Verbesserung der Funktion sollten hydraulisch günstige Abzweige (88 ±2)° mit Innenradius oder 45°-Einlaufwinkel eingebaut werden.

Fremdeinspülungen im Anschlussbereich vermeiden

Ein weiteres Problem im Anschlussbereich von Schmutzwasser-Fallleitungen stellen Fremdeinspülungen dar, die wie folgt unterschieden werden:

  • Direkte Fremdeinspülungen durch gegenüberliegende Anschlussleitungen
  • Indirekte Fremdeinspülungen von Schmutzwasser-Fallleitungen in Anschlussleitungen

Gelangt Schmutzwasser durch Fremdeinspülungen bis in fremde Geruchverschlüsse können einwandfreie hygienische Verhältnisse nicht mehr gewährleistet werden.

Um direkte Fremdeinspülungen durch gegenüberliegende Abzweige zu vermeiden, müssen die entsprechenden Konstruktionsvorgaben der DIN 1986-100 beachtet werden.

Indirekte Fremdeinspülungen sind bei (88 ±2)°-Abzweigen, die in vielen Fällen für eine einwandfreie Hydraulik notwendig sind, nicht zu vermeiden. Damit das Fremdwasser zumindest nicht bis in fremde Geruchverschlüsse gelangen kann, muss das Mindestmaß für den Höhenunterschied (h) zwischen dem Wasser im Geruchverschluss und der Sohle der Anschlussleitung am Fallleitungsabzweig eingehalten werden. Gemäß DIN 1986-100 muss das Maß für den Höhenunterschied (h) ≥ DN der Anschlussleitung betragen.

Aufgrund von abwassertechnischen Versuchen wurde der Anwendungsbereich von Doppelabzweigen 87º bis 88,5º in Schmutzwasserfallleitungen erweitert. Hiernach darf der Anschluss von gegenüberliegenden Anschlussleitungen für fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser auf gleicher Rohrsohle und bei jeweils gleicher Nennweite der Anschlussleitungen über Doppelabzweig mit Innenradius oder 45º-Einlaufwinkel erfolgen.

Durch diese Erweiterung des Anwendungsbereiches von Doppelabzweigen in Schmutzwasserfallleitungen besteht nun seit September 2016 die normative Möglichkeit, gegenüberliegende Anschlussleitungen für fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser auch ohne komplizierte Leitungsführung an eine Fallleitung anzuschließen.

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