Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Nuki Smart Hosting ermöglicht automatisierte Schlüsselübergabe

Wer seine Ferienimmobilie mit Nuki ausstattet, wartet nie wieder nachts auf die Ankunft der staugeplagten Reisenden. Verlorene Schlüssel gehören mit Nuki ebenso der Vergangenheit an. Zusätzlich zum Bundle-Preis für die Hardware ist der Nuki Smart Hosting Service bei diesen Sets im ersten Jahr gratis.

Direkt im Buchungsprozess der Vermietungsplattform erhalten Mieter entweder einen Code für das Nuki Keypad oder einen Einladungslink. Dieser aktiviert die Zutrittskontrolle über die Nuki App automatisch im gebuchten Zeitraum. Am Ende der Buchungszeit verfällt die Zutrittskontrolle.

Mehr Komfort Gastgeber und Gäste

Airbnb-Gastgeber vermieten ihre Immobilie im Schnitt acht Mal pro Monat und wenden durchschnittlich zwei Stunden pro Aufenthalt für die Schlüsselübergaben auf. Diese Zeit spart der Nuki Smart Hosting Service. Für 6,90 Euro im Monat oder 69 Euro im Jahr pro Smart Lock profitieren Gastgeber von der automatischen Integration in die Buchungssysteme populärer Plattformen wie beispielsweise Airbnb und Smoobu.

Zusätzlich bietet der Nuki Smart Hosting Service weitere Vorteile wie 15 Prozent Rabatt auf Zubehör, verlängerte Garantie und exklusive Service-Leistungen. Selbstverständlich ist der Service jederzeit kündbar und läuft dann zum Ende der Vertragslaufzeit aus. Noch ein Vorteil: Gäste, die einen bequemen Zugang zum Feriendomizil haben, goutieren dies oft mit positiven Bewertungen.

Nuki Smart Lock für eine bessere Zutrittskontrolle.

Nuki Smart Lock auch fürs Zuhause

Vertrauten Personen muss man keinen Schlüssel überlassen, damit diese sich während der eigenen Abwesenheit um Haustiere, Pflanzen und die Post kümmern. Wie bei einer Kurzzeitvermietung ist die zeitliche Einschränkung des Zugangs bei jedem Nuki Smart Lock möglich.

So kann die Nachbarin nur während des Urlaubs rein und der Handwerkertrupp des Vertrauens nur an einem speziellen Tag. Auch wiederkehrende Berechtigungen wie „jeden Dienstag zwischen 9 und 12 Uhr“ oder „jeden Wochentag von 16 bis 19 Uhr“ lassen sich erteilen – zum Beispiel für den wöchentlichen Reinigungstrupp oder den täglichen Hundesitter.

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder