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F-Gase-Verordnung und PFAS-Debatte: Kältemittel im Wandel

Lars Keller
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Lars Keller von der Hitzköpfe Academy beleuchtete im Haustec-Webinar am 10. Februar 2026 die komplexe Kältemittelsituation unter dem Einfluss der neuen F-Gase-Verordnung EU 2024/573 und der laufenden PFAS-Debatte. Mit fundiertem Fachwissen aus 25 Jahren Erfahrung in der Kältetechnik und als Sachkundiger für Wärmepumpensysteme nach VDI 4645 führte der Referent durch die regulatorischen Anforderungen und zeigte Perspektiven für Wärmepumpen auf.

Regulatorischer Rahmen: F-Gase-Verordnung verschärft Anforderungen

Die im Februar 2024 in Kraft getretene novellierte F-Gase-Verordnung EU 2024/573 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Kälte- und Wärmepumpenbranche. Die Verordnung führt gestaffelte GWP-Grenzen (Global Warming Potential) ein, die schrittweise die Verwendung klimaschädlicher Kältemittel einschränken.

Für ortsfeste Kühler mit einer Nennleistung über 12 kW gilt ab dem 1. Januar 2027 ein GWP-Limit von 750. Dies schließt Kältemittel wie R410A (GWP 2088) oder R134a (GWP 1430) für den zukünftigen Einsatz aus. Deutlich strenger sind die Anforderungen für ortsfeste Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Nennleistung über 50 kW: Ab dem 1. Januar 2030 dürfen diese nur noch fluorierte Treibhausgase mit einem GWP unter 150 enthalten.

Eine wichtige Differenzierung betrifft Großwärmepumpen in Splitbauweise, die vor Ort zusammengebaut und befüllt werden. Für diese Systeme gilt die GWP-Beschränkung unter 150 erst ab dem 1. Januar 2033 – eine Übergangsfrist, die der Industrie mehr Zeit zur Umstellung gibt. Beim Webinar wurde betont, dass das Umweltbundesamt hierzu FAQs veröffentlicht hat, die bei Unklarheiten konsultiert werden können:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/haeufig-gestellte-fragen-zur-neuen-f-gas-verordnung

Kältemittelentwicklung: Von FCKW zu natürlichen Alternativen

Die historische Entwicklung der Kältemittel zeigt einen klaren Trend. FCKW (vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe) und H-FCKW (teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe) sind bereits verboten, da sie Chlor enthalten und die Ozonschicht schädigen. Die heute noch gebräuchlichen H-FKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) greifen die Ozonschicht zwar nicht an, tragen aber zum Treibhauseffekt bei und stehen nun im Fokus der Regulierung.

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