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Kältemittel: Welche Frist gilt bei R452A?

Frage: Wie lange darf das Kältemittel R 452 A noch eingesetzt werden?

Antwort: Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt darauf an, ob Sie eine neue Anlage in den Verkehr bringen wollen oder eine bestehende Anlage nachfüllen möchten und auch der Anlagentyp spielt eine Rolle.

Das Kältemittel R 452 A hat einen GWP-Wert von 2140. Gemäß der aktuell geltenden Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014 sowie der Endfassung [1] der novellierten F-Gase-Verordnung gibt es für das Inverkehrbringen von Anlagen, die dieses Kältemittel enthalten, zahlreiche Verbotstermine je nach Anlagenart.

Nachfolgend eine knappe tabellarische Zusammenfassung der Inverkehrbringensverbote für H-FKW-Kältemittel mit einem GWP unter 2.500:

Für bestehende Kälteanlagen (außer Chillern) darf ab 1.01.2032 kein frisches Kältemittel mit GWP ≥ 750 verwendet werden. Die Verwendung von recyceltem und aufbereitetem Kältemittel (mit GWP unter 2.500) ist möglich. Für Klimaanlagen und Wärmepumpen gilt dieses Verbot nicht.

[1] Der finale Kompromiss für die Novellierung kann unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14409-2023-INIT/en/pdf nachgelesen werden.

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